Zurückbringen nach Alkoholtest.

11 Antworten

Hallo NtotheA,

die Blutentnahme richtet sich nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 81a StPO - (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.


Das bedeutet erst einmal, dass gegen Dich ein dringender Tatverdacht vorliegen muss, dass Du eine Straftat begangen hast.

In Deinem Fall, müsste der dringende Tatverdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB vorliegen.

Dazu langt es nicht, dass Du den freiwilligen Alkoholtest abgelehnt hast, sondern es müssen noch andere Tatsachen vorliegen, die einen dringenden Tatverdacht ergeben. Das können zum Beispiel einfache Verstöße gegen die StVO oder das typische Schlangenlinien fahren vorliegen und noch zusätzlich bestimmte Ausfallerscheinungen wie verwaschene Sprache oder ungewöhnliche Pupillenreaktionen.

In dem Fall kann und wird in der Regel von einem Richter und wenn kein Richter erreichbar ist wegen Gefahr im Verzuge von den Polizisten die Blutentnahme angeordnet.

Damit ist die Maßnahme in der Regel auch rechtmäßig.

Aber zu Deiner Frage:

Wenn ich von der Polizei angehalten werde und einen Alkoholtest ablehne, dann aber zur Wache gebracht werde um eine Blutkontrolle durchzuführen, und der Test dann 0,0 Promille ergibt, werde ich dann zu meinem Auto zurückgebracht?

Also erst einmal erfolgt die Auswertung der Blutprobe nicht auf der Wache, sondern die Blutproben werden ins Labor gebracht und dort später ausgewertet. Du wirst aber logischerweise nicht bis das Ergebnis da ist festgehalten, sondern darfst die Wache nach der Blutentnahme sofort wieder entlassen.

Die Folge, dass die Auswertung der Blutentnahme länger dauert kann dazu führen, dass da der Verdacht ja weiterhin bis zum Ergebnis der Blutprobe da ist, dass Du verbotene Substanzen im Blut hattest bestehen bleibt, dazu führen, dass

  • Dir untersagt wird, dass Du in den nächsten 24 Stunden ein Auto führst und/oder

  • Dein Führerschein sichergestellt wird

Und im Bezug auf Deine Frage, ob die Dich Polizei zum Auto bringt, bedeutet das wiederum, dass sie Dich NICHT zum Auto zurück bringt, denn das Auto wirst Du an dem Tag sowieso nicht mehr weiter fahren dürfen.

Nach der Blutentnahme wirst Du von der Polizei von der Wache entlassen und es ist nicht Aufgabe der Polizei Dich wieder irgendwohin zu bringen.

Deshalb ist es immer unsinnig, wenn man von der Polizei angehalten wird, den freiwilligen Atemalkoholtest abzulehnen. Dier Atemalkoholtest dient ja nicht dazu Dich zu belasten, denn als Beweismittel ist er nicht zugelassen, sondern er dient auch dazu einen Anfangsverdacht gegen Dich zu entkräften.

Es liegt also an Dir, ob Du Dir die Zeit nimmst, mal eben 5 Sekunden in das Gerät zu pusten oder ob es Dir lieber ist, dass eine Blutentnahme mit allen damit verbunden Maßnahmen über Dich ergehen zu lassen.

Schöne Grüße
TheGrow

und was passiert wenn das Ergebnis des Tests dann vorliegt? sollte mir das Führen von Fahrzeugen für 24Std oder länger untersagt sein und ich muss auf der Arbeit fahren, also Kraftwagenfahrer oder sonst was. Wird dann eine Entschädigung (Lohnausfall o.ä.) gezahlt oder heißt es dann in etwa "Pech gehabt?".

@NtotheA

Nach deutschen Recht steht einem Schadenersatz zu, wenn Jemand Schuldhaft durch ein falsches Verhalten einem anderen einen Schaden zugefügt hat.

Die Beamten haben sich aber nicht schuldhaft falsch verhalten, denn die Blutentnahme mit allen damit verbunden und weiterführenden Maßnahmen hat nach den Regeln und Gesetzen des deutschen Staates stattgefunden.

Hinzu kommt, dass Du die Mitnahme zur Dienststelle und alle weiteren Maßnahmen durch den freiwilligen Atemalkoholtest an der Kontrollstelle hättest vermeiden können.

Dementsprechend steht Dir kein Schadensersatz zu.

um eine Blutkontrolle durchzuführen, und der Test dann 0,0 Promille ergibt

Das Ergebnis liegt nicht sofort vor. Es wird Blut abgenommen und die Probe wird dann zur Untersuchung weggeschickt. Bis das Ergebnis dann vorliegt kann ein bisschen dauern ...

werde ich dann zu meinem Auto zurückgebracht?

Einen Anspruch darauf hast Du nicht .. vollkommen egal was bei dem Test rauskommt. Wenn der Verdacht besteht, dass jemand unter dem Einfluss von Alkohol (oder auch anderer berauschender Mittel) steht (und nur dann wird ja eine Blutentnahme durchgeführt), ist die Weiterfahrt untersagt und es gibt gar keinen Grund zum Auto zurückzukehren .. der Fzg.schlüssel wird oft erstmal sichergestellt, um eine Weiterfahrt zu unterbinden.

Hallo

eigentlich hat @TheCrow deine Frage ja schon beantwortet

Ich lehne bewusst, trotz 0,0 Promille, den Schnelltest ab.

ist dein gutes Recht, nur dann solltest du dich darauf einstellen, dass du öfters für 24 Std kein Fahrzeug bewegen darfst oder sogar der Führerschein beschlagnahmt wird bis das BAK-Ergebnis bekannt ist (und das kann schon bis zu 7 Tage dauern)

Sollten die Polizisten mich jetzt mit auf die Wache nehmen, wie komme ich dann zurück zu meinem Auto?

laufen, jemanden anrufen usw....

und wer zahlt dann zB das Taxi

na wer wohl?

überlege mal scharf

und den Test?

den bezahlt dann der Steuerzahler wenn kein Alkohol gemessen wird

Hallo NtotheA,

wieso weigerst du dich, einen Test zu machen, wenn du eh' 0,00 Promille hast!?

Wenn du dann zur Wache mitfahren musst, bist du selbst schuld. Dann musst du selbst sehen, wie du wieder zu deinem Fahrzeug zurück kommst.

Oder meinst du, dass dir die Polizei auch noch das Taxi bezahlt?!

Liebe Grüße

ichausstuggi

wenn die Beamten mich nach ihrem Ermessen mit zur Wache nehmen, dann ist es ja nicht meine Schuld, dass ich getestet werde. Die Entscheidung des Bluttest wird durch die Beamten entschieden und liegt somit nicht in meinem Ermessen.

@NtotheA
wenn die Beamten mich nach ihrem Ermessen mit zur Wache nehmen, dann ist es ja nicht meine Schuld,

selbstverständlich

wenn du bei 0,00 Promille es darauf anlegst, wer soll denn daran sonst Schuld sein?

@NtotheA
...dann ist es ja nicht meine Schuld, dass ich getestet werde. Die Entscheidung des Bluttest wird durch die Beamten entschieden und liegt somit nicht in meinem Ermessen.

Stimmt .. Deine Schuld ist es nicht, Du hättest den ganzen Aufwand aber sparen können, in dem Du dem Schnelltest vor Ort zu gestimmt hättest. Dann wäre die Fahrt zur Wache und die Blutentnahme erspart geblieben ...

das ergebnis des bluttests gibt es nicht sofort auf der wache, das blut kommt ins labor.

übrigens macht die polizei, wenn zweifel bestehen vor ort noch einen 2. atemtest, nach dem sie dann entscheidet, ob du eine blutprobe abgeben musst und wenn das de rfall ist, darfst du eh nicht fahren.

die Polizei macht vor Ort keinen Atemtest, wenn ich diesen ablehne.

@NtotheA

@NthotheA

die Polizei macht vor Ort keinen Atemtest, wenn ich diesen ablehne.

Richtig. Dann muss man aber damit rechnen, dass man zur Blutentnahme muss, anschließend die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt wird.

Den Aufwand kann man sich sparen ... das darf aber jeder selbst entscheiden.