Muss ich als Fahrer Mietwagens 0,0 Promille Grenze einhalten?

7 Antworten

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Die 0,0-Promille-Regel gilt für Fahrer in der Probezeit und für Fahrer unter 21. Die Eigentumsverhältnisse des Autos spielen keine Rolle.

Der Polizist wollte Dich wohl nur ein wenig erschrecken.

Allerdings dürften die Verleihbedingungen, hier insbesondere der Versicherungsschutz, 0,0 Promille zwingend vorschreiben. Fährst Du die Karre in den Graben, mußt Du alles selbst blechen, wenn Du eine Fahne hast.

In der STVO wirst du das nicht finden. Die unterscheidet nicht zwischen eigenem Wagen oder Mietwagen. Es kann allerdings sein, dass der Autovermieter in seinen  AGB sowas stehen hat.

Aber das der Polizist dir nicht mal sagen wollte oder eher konnte, wo das genau stehen soll, lässt tief blicken.

Ein Polizist der dir nichtmal den Paragraphen sagen kann? Das ist quatsch. Solch Paragraphen gibt es nicht.

Grundsätzlich gilt die 0,5 Promille-Grenze, egal ob eigenes oder gemietetes Fahrzeug. 

In den AGB´s des Vermieters kann eine andere Menge stehen. 

Ja, er wollte Dir Angst machen !

Für  das Fahren von Mietwagen gilt die gleiche Regel wie das Fahren eines eigenen Autos