Kann der Mieter die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ablehnen?

11 Antworten

Ich habe eine Verständnisfrage:

Nur für die Reinigungskosten sollen in einem MFH pro Wohnung die Betriebskosten um 50,- Euro monatlich erhöht werden?

Wenn ja, wäre es interessant, wie dies aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt werden kann. Dies wäre unmöglich.

Der Hausmeisterservice umfaßt diverse Reinigungsarbeiten und Winterservice.

Dies wurde aufgelistet und 3 Angebote eingeholt.

Das günstigtes was pro Einheit 50€.

@albatroz1101

Danke für die Erläuterung. Leider habe ich immer noch nicht ganz verstanden.

Die Reinigungsfirma führt die Arbeiten per "Einheit" aus?

1. Was ist denn mit "Einheit" gemeint? Meint die Reinigungsfirma damit das Haus/Objekt?

2. Die Reinigungsfirma berechnet vermutlich soundsoviel Hunderte Euro (jetzt mal so ins Blaue, aber auch erfahrungsgemäß, hinein: etwa 450,- Euro) jährlich für ihre Dienstleistung?

Diese Kosten können ja entsprechend einem Schlüssel auf die Wohnungen umgelegt werden.

Rein rechnerisch kann es jedoch nicht möglich sein, 50,- Euro pro Wohnung monatlich mehr zahlen zu müssen, denn das wäre eine Betriebskostenerhöhungsvorauszahlung nur für die Hausreinigung von jährlich 600,- Euro für die Mieter! Das wäre ja exobitant.

Kann es sein, dass hier ein Denkfehler ist?

  1. Natürlich, was hat ein Mieter mit einer WEG am Hut?
  2. Einseitige Änderung der mietvertraglichen Vereinbarungen gehen einen Mieter nichts an.
  3. Solche Kosten und Lasten trägt also der Vermieter allein.
  4. So die Urteile hier bei uns vom AG und LG.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Seit wann muß der Mieter die Reinigung des Gebäudes nicht bezahlen, wenn es im Mietvertrag so geregelt ist?

@albatroz1101

... was ist so geregelt? Laut Frage wird der Mieter von diesen Pflichten entbunden und wie kann das gehen?

@schleudermaxe

Im Mietervertrag ist vorgegeben daß er die Kosten für die Reinigung bezahlen muß.

Die bis jetzt nicht angefallen sind, da die Mieter die Reinigung selbst durchgeführt haben.

Da nun die Reinigung extern vergeben wird, muß er die Kosten dafür tragen.

@albatroz1101

... ich kenne keinen Mieter, der am Mietvertrag vorbei die Reinigung durchführt!

@schleudermaxe

Ich versteh nicht was Du damit meinst!

@albatroz1101

.... dann lasse Dich beraten!

@schleudermaxe

Habe meinen Mietvertrag. Dafür brauche ich mich nicht beraten zu lassen. Ich muß mich nur danach richten wie der Mieter auch!

Nein. Der VM kann die Hausordnung ändern sowie NK - Erhöhungen verlangen.

Außerdem muss sowieso gezahlt werden, spätestens in der NK - Abrechnung. Es wäre auch unfair dem VM gegenüber, dass dieser in Vorkasse treten soll ( nur weil einige Mieter zum Putzen zu faul waren ) da er von der Reinigungsfirma sicher eine Monatsrechnung erhält.

.... nö, kann der Vermieter eben nicht. Jedenfalls nicht bei uns.

@schleudermaxe

Dann hast Du eben die falschen Mieter!

@albatroz1101

... warum, die halten nur die Vereinbarungen ein?

@schleudermaxe

Das ist richtig! Das haben wir ja auch vereinbart!

Daher gibt es ja auch keine Klagen, da es ja im Mietvertrag mit aufgeführt wird.

Schon seltsam, daß Du mit Deiner vielen Erfahrung nur Probleme mit Deinen Mietern hast. Du solltest Die Mieter besser aussuchen bzw sie besser erziehen.

@schleudermaxe

Hast Du doch selbst gesagt! Lies nach!

@albatroz1101

... finde ich nicht, wo muss ich suchen?

@schleudermaxe

Vergiß es, vielleicht habe ich es auch falsch verstanden?

Schönen Abend noch!

Wenn sich in der letzten Periode ein Nachzahlungsbedarf ergeben hat, kann der Vermieter die Vorauszahlung EINSEITIG neu festsetzen. Es soll ja vermieden werden, dass im nächsten Jahr wiederum eine Nachzahlung erforderlich wird.

Das ist ja dann durchaus auch im Interesse des Mieters.

Danke, das wollte ich hören!

@albatroz1101

... wie bitte was? Da zicken sogar meine Glaskugeln!

@schleudermaxe

Du hast keine Ahnung!

@albatroz1101

.... bei meinem kleinen Bestand von rd. 1.000 Wohnumngen aber reichlich Erlebnisse und ein diesbezügliches Verfahren habe ich hochkannt verloren! Da wollte die WEG auch, hat auch, und ich bezahle, nicht der Mieter!

die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages, wird von Einigen dagegen verstoßen und es ändert sich nix, darf der Vermieter ein Unternehmen damit beauftragen, und es selbstverständlich auf ALLE umlegen.

Deswegen auch die Info, dass ab sofort sämtliche Reinigungsarbeiten einzustellen sind.

Das war nicht die Frage.

Die Frage ist, hat der Mieter die Erhöhung der Vorauszahlung zu akzeptieren?

Er kann ja auch sagen, daß er es in der Jahresabrechnung erst zahlen will.

@albatroz1101
Er kann ja auch sagen, daß er es in der Jahresabrechnung erst zahlen will.

Warum sollte der Vermieter dem zustimmen? Hier in Vorkasse treten, gar vollständigen Forderungsausfall bei Insolvenz des M riskieren wollen? Genau deshalb werden Betriebskosten(vorauszahlungen) i. d. R. mietvertraglich vereinbart :-)

@albatroz1101

Der Mieter hat nicht zu bezahlen, warum sollte er das müssen?

@schleudermaxe

Weil es so im Mietervtrag geregelt ist. Hast Du nicht gelesen was ich geschrieben habe? Bist Du so schwer vom Begriff?

@albatroz1101

... was steht im Mietvertrag? Dort steht, der Mieter renigt selber, wie sonst kann ein Vermieter ihn von dieser Pflicht entbinden?

@schleudermaxe

Dort steht daß er für die Kosten der Reinigung aufkommen muß.

Reicht das nicht aus?

Nur sind sie bislang nicht angefallen, da selbst gereinigt wurde.

Das hat sich jetzt geändert und stimmt mit dem Mietervtrag überein.

@albatroz1101

... ich kenne keinen Mieter, der am Mietvertrag vorbei eine Reinigung übernimmt und wir Vermieter können auch den Mieter nicht von dieser Pflicht entbinden, wenn es diese gar nicht gibt.

Also bitte!

@schleudermaxe

Natürlich gibt es dies.

Die standen in einem Merk und Zusatzblatt im Mietvertrag.

Regelung des Kehrdienstes und Reinigung.

Hier wurden diverse Aufgaben aufgeführt die der Mieter machen mußte.

Diese sind nun weggefallen, somit ergibt sich nun daß er für diese Dienste gemäß dem allgemeinen Mietertrag zahlen muß.

@albatroz1101

.... höre endlich auf, der Mieter muss eben nicht. Und Dein Kommentar stützt doch meine These: Es gibt also eine mietvertragliche Vereinbarung und die kann weder gekündigt noch einseitig aufgehoben werden, basta!