Fahrrad "gestohlen" und von der Polizei erwischt.

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst einmal ist es kein Diebstahl, wenn keine Zueignungsabsicht vorliegt. Man spricht dann von einer "Gebrauchsanmaßung", die bei Fahrrädern und Autos allerdings auch strafbar ist: http://dejure.org/gesetze/StGB/248b.html Mit dem Promillewert hattest Du im Übrigen Glück: Ab 1,6 ist es Trunkenheit im Verkehr, eine zusätzliche Straftat und gleichzeitig ein riesiges Problem, wenn Du mal nen Führerschein haben willst. Also sehr knapp am größeren Übel vorbeigeschrammt.

Für das Fahrrad wird es ohne oder mit Gerichtsverhandlung ein paar Sozialstunden geben, wenn Du noch nicht 21 Jahre alt bist und Jugendstrafrecht angewandt wird. Alternativ kann es auch auf eine Geldzahlung rauslaufen, wenn Du schon eigenes Einkommen hast. Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht wäre das Verfahren dann wohl nach § 153a StPO einzustellen.

Diebstahl eben - Geldstrafe zu soundsoviel Tagessätzen... Du wirst es als erster erfahren!

Im wilden Westen würde man Dich hängen! Aber hier wirst Du warscheinlich mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe, als Jugendlicher evtl. mit "Sozialstunden" davonkommen

egal ob es wem gehört oder nicht, Dir aufjedenfall nicht und so ist es ein Diebstahl! Geldstrafe denk ich bekommst schon.

Kein Besitzer ?? Alles gehört irgend jemand ,auch wenn die Luft aus den Reifen entwichen ist..Sich etwas illegal anzueignen,ob für eine Nacht oder für immer ist Diebstahl. Dazu kommt das du alkoholisiert auch nicht Radfahren darfst,da du dadurch dich und andere gefährdest .Eine Gedstrafe erwartet dich auf jeden Fall.Vielleicht lernst und daraus auch,das man fremdes Gut nicht einfach" inbetrieb "nehmen darf . Schönen Tag noch