Was passiert eigentlich, wenn ein betrunkener Fußgänger einen Verkehrsunfall verursacht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aber natürlich kann sie das.


StPO § 81a: Entnahme von Blutproben, körperliche Eingriffe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

http://www.verkehrsportal.de/stpo/stpo_81a.php


je nach schwere des unfalls, (z.b. wenn es einen verletzten gegeben hat) muß derjenige mit einer strafanzeige rechnen.

Hallo Ansgerhand

selbstverständlich kann dann eine Blutprobe angeordnet werden, es muss sogar

und wenn der Fußgänger eine Fahrerlaubnis hat kann diese sogar entzogen werden. Aber erst wenn die MPU (sollte es über 1,6‰ sein) nicht bestanden wurde

Ja das kann die Polizei, es kann sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen sofern eine vorhanden ist.

wenn er nicht freiwillig in den alkomat oder wie das ding heißt, rein bläst, dann muss er mit zur blutentnahme. noch dazu wenn er schuld daran ist.