Was passiert, wenn man der Polizei die Identitätspreisgebung verweigert?

16 Antworten

Das ist mal mindestens eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 (1) OWiG). Es kann ja triftige Gründe geben kann, warum Du die Angabe verweigerst (Haftbefehl o.ä.).

Sollte die Identitätsfeststellung ihren Grund im Anfangsverdacht einer Straftat bzw. in einer Ordnungswidrigkeit haben, richtet sich die Vorgehensweise nach § 163b StPO.

Wenn die Identität am Kontrollort nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, darf die Person festgehalten werden.

Das ist ein Eingriff in die Bewegungsfreiheit.

In solch einem Fall können die Person des Tatverdächtigen und von ihr mitgeführte Sachen zu dem Zweck durchsucht werden, um Hinweise auf die Identität des Tatverdächtigen zu finden (Suche nach Ausweispapieren etc.).

Führt die Durchsuchung zum Erfolg, kann die Identität am Kontrollort festgestellt werden.

Wenn die Durchsuchung erfolglos durchgeführt wurde oder nicht durchgeführt werden konnte, weil die Situation das am Kontrollort nicht zulässt, sind die Voraussetzungen gegeben, um den Tatverdächtigen zur Polizeiwache zu verbringen, um ihn dort erforderlichenfalls erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn er weiterhin keine Angaben zu seiner Identität macht.

Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen muss die Polizei diejenigen wählen, die den Einzelnen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigen.

Im Zusammenhang mit durchzuführenden Personenüberprüfungen ist es oftmals aus Gründen der Eigensicherung sowieso geboten, die zu kontrollierende Person nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen, sobald die Person angehalten wurde.

Auf der Grundlage von § 163b StPO kann die Polizei aber auch die Identitäten einer Vielzahl von Personen feststellen, bei denen es sich nicht zwangsläufig um Personen handeln muss, die tatbestandlich gehandelt haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 02.11.2016 - 1 BvR 289/15 so entschieden.

Wenn Du keine Angaben machst und aus den mitgeführten Gegenständen nicht hervorgeht, wer Du bist, bleibst Du so lange auf der Polizeiwache, bis Dir wieder einfällt, wie Du heißt.

@RobertLiebling

Wenn Du schon etwas zitierst, solltest Du wichtige Parts nicht unterschlagen.

Noch drin gelassen hast Du:

... Im Zusammenhang mit durchzuführenden Personenüberprüfungen ist es oftmals aus Gründen der Eigensicherung sowieso geboten, die zu kontrollierende Person nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen, sobald die Person angehalten wurde.

Es fehlt jedoch der Part gleich danach:

Eine solche Durchsuchung hat aber mit der Durchsuchung zum Auffinden von Ausweispapieren nichts zu tun.
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr auf der Grundlage von § 39 Abs. 2 PolG NRW (Durchsuchung von Personen). ...

Außerdem solltest Du auch stets den Link zur zitierten Seite nennen, in diesem Fall also z.B. http://www.rodorf.de/02_stpo/16.htm#04

@diewoelfin0815

Sorry, ich wollte noch die Quelle angeben, habe das aber dann vergessen.

Den von Dir ergänzten Part habe ich deshalb weggelassen, weil in der Frage keine Angabe zum Bundesland gemacht wurde. Hier bezieht sich der Autor explizit auf das PolG NRW, vergleichbare Regelungen gibt es aber in jedem Bundesland.

Für die Antwort auf die vorliegende Frage fand ich den Absatz darüber völlig ausreichend.

Im Zweifel gehst Du in polizeilichen Gewahrsam bis Deine Identität geklärt ist.

Was genau alles gemacht wird, kommt darauf an, wie wichtig die Feststellung Deine Identität ist.

Sie machen eine IFS Identitätsfeststellung und lassen dich danach wieder laufen sofern keine Straftaten oder Verdacht darauf besteht.

In dem Moment begehst Du eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG, nach welcher Du Deine Personalien anzugeben hast - oder Du hast zu viel Geld, denn das kostet 1000 Flocken, macht man es nicht.

In genau dem Moment liegt also was gegen Dich vor, also wird man zur Tat schreiten und Dich zur Feststellung der Personalien durchsuchen und sollte das nicht ausreichen, wird man Dich mitnehmen.

Und ja, man wird hierbei dann das Handy einsammeln.

Ist man am Ende des darauf folgenden Tages noch nicht weiter, wohl gemerkt, Du sitzt in einer Zelle bei denen, in welcher 44/7 Licht brennt, und schläfst auf einer Holzbank (nein, keine Matratze, keine Decke, Gürtel und Schuhe hast Du auch nicht mehr, nur ein dickes Holzbrett - bei Leitungswasser und Butterbrot und Dein WC ist in Deiner gekachelten Zelle, ein im Boden eingelassenes Steh-WC - besonders anregend hierbei der Geruch bei Dir in der Zelle, nachdem Du diese benutzt hast - wird man Dich einem Richter vorführen.

Der entscheidet dann, ob man Dein Handy einsieht - und der darf das entscheiden - oder ob man Dich laufen lässt, wobei man sicherlich Dein Handy behalten wird, Du kannst es ja auslösen, gegen Deinen Personalausweis später.

Zudem kann man auch schnell einen Richter anrufen beis Pozeleis und fragen, ob man auf Dein Handy kucken darf. Sagt der ja (und warum sollte der nein sagen?) ist das auch früher möglich.

Aber sei sicher, irgendwann hast Du selbst die Faxen dicke, auf dem Brett pennt es sich nicht gescheit, das Licht in der Zelle ist 24/7 an, immer nur eine gekachelte Wand anglotzen ist auch öde wie Sau, weil Du keinen Beamer hast, Leitungswasser.... und bist Du Raucher? Gute Chance, sich das ab zu gewöhnen - und sagst, wer Du bist ja oder jemand meldet sich, der Dich vermisst. Dann wird man bei dem Deine Beschreibung erheben, vielleicht um ein Foto bitten, gegenüber stellen, da kommt eins ums andere.

Sei sicher, man findet es raus.

"Zudem kann man auch schnell einen Richter anrufen beis Pozeleis und fragen, ob man auf Dein Handy kucken darf. Sagt der ja (und warum sollte der nein sagen?) ist das auch früher möglich."

Da sagt die StPO aber was anderes, ohne Staatsanwaltschaft läuft da wenig.

@HansImGlueck178

Auch kein Prolem - ruf halt erst den Staatsanwalt an. Spricht der eine andere Sprache? Braucht der Wochen? Hat der bedenken? Polizisten sind die Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft, das sind die Ermittler des Staatsanwaltes. Meinst Du, der macht da Zicken? Der sagt ja und dann ist ja.

Das wird imemr gerne als Problem hingestellt, dabei ist das jeweils nur ein Telefonat.

@feinerle

Sowohl Richter als auch Staatsanwälte haben besseres zu tun als für die Identitätsfeststellung eines Unverdächtigen große Aktionen zu starten.

...die werden nicht nur dein Handy einsammeln, sondern dich gleich mit.

Beides dann auf die Wache zur Personenfeststellung.

Und laufen lassen wird man dich dann, wenn man weiss, wer du bist. Dann natürlich mit deinem Handy...

Und wie es dir auf der Wache ergehen wird, hängt davon ab, wie renitent du dich da benimmst....