Zurück zu den Eltern ziehen - GEZ
Hab meine Wohnung bei der GEZ angemeldet und auch bis heute bezahlt. Reicht es wenn ich die Kündigungsbestätigung vom Vermieter und eine schriftliche Erklärung, dass ich wieder zu meinen Eltern ziehe an die GEZ schicke, damit die mich von der Gebührenzahlungspflicht befreien?
5 Antworten
was steht denn diesbezüglich auf der Seite von der GEZ?
Noch reicht das nicht. Erst wenn die Änderung durch ist, dass die GEZ "haushaltsbezogen" zu entrichten ist.
Nein, das reicht nicht. Nur weil Du zu Deinen Eltern ziehst, erlischt nicht automatisch die Gebührenpflicht. Lediglich wenn Du nichts oder weniger als 299 € verdienst, empfängst Du bei Deinen Eltern gebührenfrei. Auf das Abmeldeformular kannst Du unter Begründung dann schreiben "Umzug in den elterlichen Haushalt (Teilnehmer-Nr. XXX XXX XXX), kein eigenes Einkommen".
Dass du wieder zu deinen Eltern ziehst hat erst mal keinen Einfluss auf die GEZ-Pflicht. Wenn du ein eigenes Einkommen hast und auch deine eigenen Geräte nutzt bist du ebenfalls GEZ-pflichtig, wenn du auch im Haushalt deiner Eltern wohnst.
Das ändert sich meines Wissens erst, wenn die Haushaltsabgabe kommt. Da muss dann jeder Haushalt zahlen, egal ober er Geräte hat / nutzt oder nicht.
Leider gibt es eine neue Regelung, dass du auch GEZ zahlen musst, wenn du bei deinen Eltern wohnst und einen eigenen Fernseher besitzt. Unschön, aber ist so :(
Wie werden Verstöße geahndet ?
diese Vorschrift ist nicht neu