GEZ fordert Geld obwohl ich in einer WG gewohnt habe?

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Dass der Vermieter die Gebühren zahlt, ist sehr ungewöhnlich. Hat er in der WG auch gewohnt? Wenn nicht, dann hat er sicher für seinen Haushalt bezahlt und nicht für die WG. 

Du solltest dich an den ehemaligen Vermieter wenden und nachfragen und falls er bezahlt hat, soll er dir seine Rundfunknummer geben, diese gibst du an den Deutschlandfunk weiter. 

GEZ gibst nicht mehr. ;-)

Ansonsten die Einzugsstelle darauf hiinweisen, dass für die Wohnung der fällige Beitrag gezahlt wurde. Denn es gibt nicht Deinen Beitrag, sondern den für die entsprechende Wohnung. Lass Dir vom Vermieter die Rechnungsnummer geben und schick diese mit der Adresse mit.

Ach ja: Woher weißt Du, dass der Vermieter gezahlt hat? Wenn der rnicht gezahlt hat, dann blöd.

Berechtigt - wenn Du es während dieser Zeit versäumt hast dem ARD /ZDF Gebührenservice mitzuteilen, dass ein anderer WG Bewohner bzw. der Eigentümer / Vermieter den "Wohnungsbeitrag" bezahlt.

Du kannst versuchen, darauf hinzuweisen, dass der Beitrag von xyz gezahlt wurde und auch weiterhin wird.

Wenn rort schon 8 Euro Mahngebühren stehen / verlangt werden, hast Du wohl schon auf diverse vorherige Briefe nicht reagiert. Haben Dich die entsprechenden Briefe nicht erreicht - auch Dein Verschulden, wenn Du keinen Nachsendeantrag bei der Post gestellt hast.

Berechtigt - wenn Du es während dieser Zeit versäumt hast dem ARD /ZDF Gebührenservice mitzuteilen ...

Nö, muss er nicht. Dei Gebühren sins pro Wohnung fällig, nicht auf Personen bezogen.

Hallo, 

du musst bei der GEZ angeben, dass jemand in "deinem Haushalt" bereits die "Gebühr" bezahlt hat. Sprich, per Post hinschreiben und  Zeitraum, Beitragsnummer des Zahlenden angeben. Danach dauert alles eine Weile bis die es registriert haben. 

Kommt auf deinen Mietvertrag an... hast du denn an irgendwen GEZ gezahlt....

Irgendwer sollte gezahlt haben, ansonsten wird die GEZ durch Anzahl der Bewohner geteilt

@MKausK

Da wird nichts geteilt. Gesamtschuldnerisch heißt, dass alle, die in Frage kommen, zahlungspflichtig sind. Der Beitragsservice darf sich dann aussuchen, wen er zur Zahlung verpflichtet.

Wie die einzelnen WG-Bewohner und der Vermieter das dann untereinander regeln, ist dem Beitragsservice vollkommen egal.

Das ist ganz grundsätzlich bei einer gesamtschuldnerischen Haftung so, siehe BGB.