Plötzlich GEZ-Rechnung ohne vorherigen Bescheid, wie verhalten?

9 Antworten

Lies Dir mal den Antwortbogen genau durch, da sind so ein paar Punkte, in denen Du Angaben machen kannst:

  1. Datum des Einzugs in Deine Wohnung Ab diesem Zeitpunkt musst Du zahlen, also auch nachzahlen, und zwar ohne, dass Du darauf hingewiesen wurdest, da diese Information über sämtliche Medien verbreitet wurde. Du kannst nicht damit argumentieren, dass Du weder fernsiehst, noch Radio hörst oder Zeitung liest.

  2. Bis zum Oktober 2013 wurde der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet Durch Deine Eltern. Hier gibst Du auch die Beitragsnummer Deiner Eltern an. Da der Beitrag nur 1 x pro Haushalt anfällt und bereits entrichtet wurde, musst Du für diesen Zeitraum nichts nachzahlen

  3. Vor Januar 2013 gab es keinen Rundfunkbeitrag sondern die GEZ. Da Du, wie ich annehme, keine zusätzlichen Rundfunkgeräte im Haushalt Deiner Eltern oder ein Autoradio oder sonstiges hattest, warst Du auch nicht verpflichtet, diese anzumelden, sofern Du nicht aufgefordert wurdest, hierzu Angaben zu machen. Die haben aber auch nicht danach gefragt, also mach dazu gar keine Angaben.

  4. Rückwirkend kannst Du Dich leider nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wer mit Beginn des BAföG-Bewilligungszeitraums vom Rundfunkbeitrag befreit werden will, muss den Befreiungsantrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erlass des BAföG-Bescheides stellen (vgl. Erstellungsdatum des BAföG-Bescheides). Wer den Antrag allerdings erst mehr als zwei Monate nach dem Erstellungsdatum stellt, wird erst ab dem Monat von der Rundfunkgebühr befreit, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

Fazit: Du musst nachzahlen, und zwar von November 2013 bis heute, nicht für Zeiten davor.

Antwortbogen? Der erste und einzige Brief den ich bekommen habe, ist eine Rechnung, dh. "ihre Beiträge sind zum 15.12.2014 fällig, errechnen sich aus ... " zweite Seite ist ein Überweisungsvordruck.

@douriel14

NICHT ZAHLEN, das klingt nach einem Betrugsversuch! Zur Zeit gehen sehr viele solcher Schreiben rum. Im TV wurde auch schon davor gewarnt. Am besten ist es, Du meldest Dich selbst für die Rundfunkgebühr an. Da Du dieser nicht entkommen kannst, denn es findet derzeit ein großer Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern statt, musst Du früher oder später sowieso zahlen, zumindest für die vergangene Zeit vom November 2013 an. Für die Zukunft kannst Du Dich ja befreien lassen.

Hier gehts zum Befreiungsantrag: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Ach ja, Hörensagen hilft meist nicht weiter.

Man braucht keinen Bescheid, man ist per Gesetz zahlungspflichtig - und kann sich bei bestimmten Konstellationen von der Zahlung befreien lassen. https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Bitte richtig lesen, ich weiß dass eine Befreiung möglich ist.

@douriel14

Dann lass dich befreien und schau eben wie lange rückwirkend eine solche möglich ist.

@angy2001

Und was mache ich mit der Rechnung? Einfach ignorieren? Immerhin soll ich bis zum 15. gezahlt haben.

@douriel14

Du bist kein spezieller Fall. Mit Einzug in deine Wohnung warst du rundfunkgebührenpflichtig. Zusätzlich brauchst du auch nichts machen. Es gilt für alle das Gleiche.

Stell einen Antrag auf Ratenzahlung und stell sofort einen Antrag auf Befreiung soweit rückwirkend wie möglich.

@angy2001

Nun, aber immerhin wird bei mir ein Beitrag für einen Zeitraum gefordert, an dem ich teilweise nichteinmal ohne Befreiungsantrag zahlungspflichtig gewesen wäre.

@douriel14

Ja, dann stell das klar, wann du in diese Wohnung gezogen bist und belege denen das mit dem Mietvertrag....

Irgendwann mal etwas gehört? Du meine Güte, ich hoffe, dein Studium formt dich etwas besser in dieser Hinsicht. Schreibe einen Widerspruch, indem du konkret darlegst, dass und warum der angegebene Zeitraum nicht richtig ist. Stelle einen Antrag auf Ratenzahlung und einen Antrag auf Befreiung und schicke deinen BaföG-Bescheid hin.

Für den angegebenen Zeitraum, seitdem du eine eigene Wohnung hast, musst du bis zum Zeitpunkt der Befreiung dennoch zahlen. Wenn du Glück hast, werden dir die letzten 2-3 Monate erlassen, aber wetten würde ich nicht darauf. Die Sache mit den neuen Rundfunkgebühren ging damals durch sämtliche Medien. Du hast dich über solche Dinge zu informieren, da rennt dir keiner mit einem Infobrief hinterher. Zur Not leih dir von deinen Eltern Geld und zahle es zurück. Um die Zahlung kommst du ersteinmal nicht drumherum

Dass du dich über die Formulierung so aufregst, meine Güte, ich habe das von verschiedenen Stellen so gehört, Kommilitonen, Freunden etc. Klar ging das durch "alle Medien", aber wenn man dem Trugschluss aufgesessen ist, dass das einen nicht betrifft, weil man ja als Bafögbezieher befreit ist, dann interessiert einen das einfach wenig. Noch dazu sind "sämtliche Medien" bei mir das Internet, ironischerweise besitze ich nämlich weder Fernsehen, noch Radio :)

@douriel14

Und Zeitungen liest du nicht? Ironischerweise stands aber auch im Internet, vorausgesetzt, du liest auch Seiten fernab persönlicher Hobbythemen. Auch ich war damals Bafög-Bezieher und hatte davon gehört. Umso unerklärer ist es mir persönlich, dass man sich darüber nicht ausreichend informiert, ob das automatisch geschieht oder ob man Unterlagen einreichen muss. Ungeachtet der Situation, die sich aus deinem Nichtinformieren gebildet hat, solltest du fehlendes schnell aufholen. Um die Weihnachtszeit und danach sind Ämter nämlich unter Umständen etwas träge.

Schade, daß deine Eltern dich nicht auf ALLE Dinge des Lebens vorbereitet haben. Die Zahlung der GEZ gehören dazu.

Da allerdings die gesetzliche Zahlung pro Wohnsitz erst seit dem 01.01.2014 gilt, würde ich doch glatt versuchen, zu handeln und abstreiten, daß ich seit Einzug in die Wohnung schon alles hatte, was eine Gebührenpflicht auslösen könnte. Bis zu diesem Stichtag war es nämlich so, daß man angeben mußte, was man so zu Hause rumstehen hat. Gut, das bringt dir nur eine minimale Ersparnis, aber immerhin etwas.

Zahlen mußt du. Ich habe allerdings nichts finden können über Stundung, etc. Insolvenzantrag wegen GEZ wäre doch mal was :-D

Also meine Finanziellen Verhältnisse sind etwa so, dass ich nichtmal die Hälfte der 450 Euro bis zum 15 bezahlen KÖNNTE selbst wenn ich wollte :) Hmh, also sowieso ist der Zeitraum rund 11 Monate zu hoch angesetzt, wie gesagt, habe ich bis zum November 2013 sowieso bei meinen Eltern gewohnt, der Zeitraum ist also nicht richtig.

@douriel14

Wie ist es mit arbeiten? Da gibt es Euros...:-))

@berni45146

Wunderbarer Vorschlag.

Da allerdings die gesetzliche Zahlung pro Wohnsitz erst seit dem 01.01.2014 gilt...

Falsch.

Der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag wurde zum 1.1.2013 eingeführt. Er ersetzte die bis 31.12.2012 geltende gerätebezogene Rundfunkgebühr.

Und die GEZ gibt es seit 1.1.2013 ebenfalls nicht mehr (wurde durch den Beitragsservice ersetzt).

@Rolf42

War das echt schon 2013? Meine Güte, die Zeit vergeht so schnell. War keine Absicht, das Datum mit 2014 anzugeben!

deine argumentation funktioniert nicht. du wurdest zwangsangemeldet. somit hast du nur die möglichkeit sofort einen antrag auf befreiung zu stellen und deinen bafög bescheid in kopie einzureichen. dieser MUSS noch mind. einen monat in der zukunft gültig sein. momentan also mindestens bis 01/2015. dann wirst du rückwirkend befreit.

schicke also den antrag auf befreiung, gerne auch formlos sofort morgen ein und hänge an diesen deine bescheidkopie. mehr alternativen hast du derzeit nicht. eine klage würde ins leere verlaufen.