Nebenwohnsitz Rundfunkbeitrag?

4 Antworten

Mit dem Google-Suchbegriff "Rundfunkbeitrag Nebenwohnsitz" div. Infos zum Thema gefunden.

Querverweis u.a auf: https://www.test.de/Rundfunkbeitrag-Wer-zahlen-muss-4502522-0/

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html

Kurz zusammengefasst:

Wer in einer Hauptwohnung bereits Rundfunkbeitrag (bösartig auch Propagandasteuer) zahlt, kann sich auf entspr. Antrag von der Zahlung einer Rundfunkbeitragspflicht für die Nebenwohnung befreien lassen.

Die erneute Rundfunkbeitragspflicht für Zweit-bzw. Nebenwohnungen ist lt. einem bestandskräftigen Bundesverfassungs-Gerichtsurteil verfassungwidrig.

Hauptvoraussetzung u.a. dafür:

. der Nachweis daß für die Hauptwohnung bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden z.B. per Rundfunkteilnehmernummer

. Meldebescheinigung für die Hauptwohnung (hier muss die Hauptwohnung auf deinen Namen laufen) und Meldebescheinigung plus Einzugsdatum in die Nebenwohnung (auch hier muss die Nebenwohnung auf deinen Namen laufen)

Heißt im Klartext und lt. Originalteilzitat auf rundfunkbeitrag.de:

Für die Befreiung ist es erforderlich, dass sowohl die Haupt­wohnung als auch die Neben­wohnungen auf den Antrag­steller angemeldet sind. 

Antragsformulare z.B. auf https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html

In deinem konkreten Fall jedoch:

. läuft die Hauptwohnung vermutlich auf den Namen deiner Eltern.

Ob du dort bereits Rundfunkbeiträge zahlst und deshalb für die Zweitwohnung befreit werden kannst, wäre individuell klärungsbedürftig, weil es die gegenwärtige Rechtssprechung lt. bisherigen Recherchen nicht so explizit hergibt.

. und die Nebenwohnung auf deinen Namen

Und genau das lässt dich befürchtungsweise (künftig) zahlungspflichtig für Rundfunkgebühren für die Nebenwohnung werden.

Evtl. Schlupfloch: Die Eltern melden deine von dir genutzte Nebenwohnung auf IHREN Namen an und stellen entspr. Antrag auf die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht für die Nebenwohnung. Was ich dann - wenn es so funktioniert - nicht "an die große Glocke hängen würde".

Wie kamen die "GEZ-Schnüffler" auf dich bzw. deine Nebenwohnung?

Durch Meldedatenabgleich, zu denen die Kommunen ggü. der ehem. GEZ (Geld-EinZugsmaschine) verpflichtet sind.

Hervorragender Beitrag!

@23Jenny23

Danke für die Blumen...dann aber bitte nicht mein Fleißbienchen vergessen wenn es wirklich weiterhilft GRINS

Wäre es möglich, dass ich zukünftig den Rundfunkbeitrag am Hauptwohnsitz meiner Eltern bezahle, mich also dort anmelde und meine Eltern dafür dort abmelde? Dann müsste ich keinen Beitrag für den Nebenwohnsitz bezahlen oder?

@23Jenny23

lt. der bisher meinerseits recherchierten Rechtssprechung gilt folgendes:

Die Hauptwohnung MUSS auf dich persönlich lauten..sprich DU musst dort der gemeldete Hauptmieter sein.

ERST DANN könntest du für die Nebenwohnung welche auf deinen eigenen Namen lautet, Befreiung zur Rundfunkbeitragspflicht stellen.

Die Tatsache daß du ggf. schon eigenen Rundfunkbeitrag am bisherigen Hauptwohnsitz von deinen Eltern zahlst, zählt nicht für den Antrag auf Befreiung zur Rundfunkggebührenpflicht für die Nebenwohnung wo du gemeldet bist.

Genausowenig zählt die Tatsache daß du hauptwohnsitzmäßig bei deinen Eltern gemeldet bist. Wie erwähnt läuft die Hauptwohnung auf deine Eltern.

Deine Eltern von der Hauptwohnung abmelden:

. dazu müssten die Eltern erst einmal "mitspielen"..wobei ich natürlich nicht das Verhältnis (ob gut oder schlecht) zu deinen Eltern kenne.

Man kann eine Nebenwohnung für den Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das ist seit Mitte letzen Jahres ganz offiziell vorgesehen.

Bedingung hierfür ist jedoch, dass man selbst als Inhaber der Nebenwohnung bereits für die Hauptwohnung Beitragszahler sein muss. Das ist bei dir nicht der Fall. Für deinen Hauptwohnsitz bezahlen deine Eltern den Rundfunkbeitrag, nicht du. Aus diesem Grund kannst du die Nebenwohnung nicht befreien lassen und musst für diese ragulär den Beitrag zahlen.

das ist der GEZ egal. das motto lautet ein beitrag pro wohnung.

auch das argument, dass man ja nicht an beiden orten gleichzeitig tv gucken kann zieht da nicht. wurde alles schon erfolglos gerichtlich angefechtet.

du musst GEZ für die 2. wohnung zahlen.

Du musst für den Nebenwohnsitz zahlen, da du für den Hauptwohnsitz nicht zahlst.

Grundsätzlich muss für jede Wohnung einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, also auch für deinen Nebenwohnsitz. Nach dem Urteil des BVerfGG vom letzten Jahr kann nur derjenige einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung stellen, der schon für die Hauptwohnung zahlt. Da du das nicht tust, kannst du dich nicht befreien lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung