GEZ-"Problem" - muss ich zahlen, wenn meine Wohnung auf meine Mutter angemeldet ist?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn deine Mutter 2 Wohnungen hat, dann muss sie natuerlich fuer jede ihrer Wohnungen GEZ bezahlen, also auch 2 mal. Irgendwer wird halt fuer die Wohnung zahlen muessen, du oder deine Mutter. Die Gebuehr geht pro Haushalt, 2 Wohnungen gemietet = 2 Haushalte = 2 x Gebuehr.

Die Gebühr wird pro Wohnung erhoben, dann zahlt deine Mutter 2xGEZ. Einmal für den Hauptwohnsitz und einmal für die Zweitwohnung. Sie ist auch verpflichtet den Zweitwohnungsitz beim Einwohnermeldeamt zu melden. Wenn sie es nicht macht und sie erwischt wird, dann bekommt sie ein Bussgeld wegen Verstoß gegen die Meldepflicht. Wenn es eine Zweitwohnsitzsteuer gibt, dann hat sie ein Strafverfahren am Hals, das ist dann Steuerhinterziehung.

Da die GEZ-Gebühren inzwischen für jeden Haushalt erhoben werden, musst du wohl zahlen. - Kannst es ja dann wieder bei deiner Mutter holen, wenn dir das zu viel ist und die Wohnung auf deine Mutter läuft und du meinst, sie sollte auch dafür noch bei ihrem Söhnchen herhalten. Vielleicht zahlst du aber "großzügig" auch selbst, oder arbeitest etwas nebenbei um auf eigen Füße zu kommen.

Man zahlt immer pro Haushalt. Das ist leider so. Und das ist eigentlich auch der Punkt, wo du zahlen solltest - aber auch die laufende Petition unterschreiben solltest; wie sch.... das ist.

Dass die GEZ mittlerweile nach Wohnung geht, hast Du aber schon verstanden? Wenn der Vertrag auf Deine Ma läuft, dann hat sie das eben zu zahlen. Sprich: von irgendwem holen die sich schon ihr Geld (ob ich das toll finde, sei mal dahingestellt).

Erkundige Dich mal, obs irgendeine Befreiungsmöglichkeit für Dich gibt.

https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Warg1  23.09.2014, 11:05

Punkt 405 und folgend vielleicht?

10Leo 
Fragesteller
 23.09.2014, 11:12
@Warg1

vielen Dank für den Link, habe mal durchgeschaut, aber auch da besteht keine Chance. Ich bekomme ja kein Bafög oder Ä. , da kein Anspruch besteht.