Zugänglichkeit von Parkbuchten gewähren?

8 Antworten

Wenn die Klötze auf seinem Grundstück stehen und dazu dienen seine Hecke zu schützen kommt es auf die Bauvorschriften an ob so eine Begrenzung des Grundstücks zulässig ist. Auf öffentlichen Grund haben die nichts zu suchen. Ruf einfach mal beim Ordnungsamt an damit die sich das anschauen ob das in Ordnung ist, mach vielleicht ein Bild und schick es denen.

Solange der Nachbar die Klötze auf seinem Grundstück aufstellt, würde das vermutlich in Ordnung sein. Man müßte prüfen, in welcher Art und Weise das Grundstück eingezäunt werden darf - das sind meines Wissens Vorschriften auf Gemeinde- oder Kreisebene.

Wo will der Nachbar die Klötze hinstellen?

Auf sein eigenes Grundstück? - Erlaubt

Auf öffentlichen Grund? - Verboten

Er darf auf städtischem Grund keine Holzklötze aufstellen.

Wenn er sie dort stehen lässt, werden sie auf seine Kosten wieder entfernt.

Wenn der Platz der Stadt gehört, darf der Mann da gar nichts aufstellen. E sei denn, er stellt sie auf seinen Grund und Boden.