Zugänglichkeit von Parkbuchten gewähren?
In meiner Nachbarschaft gibt es eine Stelle mit einer einzelnen Parkbucht. Diese gehört der Stadt und ist bewirtschaftet. Sie ist recht schmal. Auf der einen Seite durch eine Hecke begrenzt. Auf der anderen durch eine weiße Linie.
Nun meint der Nachbar, dass er dicke Holzklötze entlang der Linie aufstellt. Egal wie nah man an der Hecke steht, man kommt nicht mehr ins Auto rein. Erlaubt?
8 Antworten
Wenn die Klötze auf seinem Grundstück stehen und dazu dienen seine Hecke zu schützen kommt es auf die Bauvorschriften an ob so eine Begrenzung des Grundstücks zulässig ist. Auf öffentlichen Grund haben die nichts zu suchen. Ruf einfach mal beim Ordnungsamt an damit die sich das anschauen ob das in Ordnung ist, mach vielleicht ein Bild und schick es denen.
Solange der Nachbar die Klötze auf seinem Grundstück aufstellt, würde das vermutlich in Ordnung sein. Man müßte prüfen, in welcher Art und Weise das Grundstück eingezäunt werden darf - das sind meines Wissens Vorschriften auf Gemeinde- oder Kreisebene.
Wo will der Nachbar die Klötze hinstellen?
Auf sein eigenes Grundstück? - Erlaubt
Auf öffentlichen Grund? - Verboten
Er darf auf städtischem Grund keine Holzklötze aufstellen.
Wenn er sie dort stehen lässt, werden sie auf seine Kosten wieder entfernt.
Wenn der Platz der Stadt gehört, darf der Mann da gar nichts aufstellen. E sei denn, er stellt sie auf seinen Grund und Boden.