Über durchgezogene Linie gefahren?

4 Antworten

Die "unklare Verkehrslage" bezieht sich nicht auf die örtlichen Verhältnisse,
wie z.B. die später folgende Bergabfahrt, sondern auf das Verhalten des zu überholenden Fahrzeugs oder vorhandenen Querverkehrs.

Wenn also das Verhalten des PKW zweideutig war, beispielsweise durch Abbremsen, unsichere Fahrweise o.ä., müsste man davon ausgehen,
das hier etwas anderes passieren könnte, als eine gleichmäßige Fahrt der Straße folgend.

Deiner Schilderung und meiner Meinung nach ist dieser Tatvorwurf konstruiert.
Du solltest überlegen, ob Du Einspruch einlegst.
Geht das vor Gericht, müssten die Polizisten darlegen, warum die Situation unklar gewesen sein soll. Stimmt Deine Schilderung, können sie das nicht, müssten also einlenken oder sie müssten lügen.
Lügen werden sie eher nicht, ich denke, nach einem Einspruch wird man den Bußgeldbescheid erneut korrigieren.
Besprich das am besten mit einem Verkehrsrechts-Anwalt, die Kosten für die Beratung sind oft nicht so hoch.

Tom1001 
Fragesteller
 30.12.2020, 12:21

Alles Klar dann danke für die Hilfe. Ich bin wie gesagt Rechtsschutzversichert und werde deswegen alles versuchen. Ich bin mir ja auch meiner Strafe bewusst, nur für mich war die Situation nicht unklar .

Du kannst doch Einspruch einlegen. Der Sachverhalt ist doch nachvollziehbar und nachprüfbar. Wirst aber einen Anwalt vermutlich brauchen. Da ist dann die nächste Frage nach Rechtschutz.

Tom1001 
Fragesteller
 30.12.2020, 11:55

Ja ich bin Rechtsschutzversichert.

Digibike  30.12.2020, 11:57
@Tom1001

Dann würde ich mal mit einem Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, den Fall durchsprechen.

Heute kam der Brief und meine Tat wurde zum negativen geändert. Mir wird nun eine unklare Verkehrssituation vorgeworfen und das sind nun 160€ + 1 Punkt.

Gaaanz tiefer griff ins Klo.

Eine durchgezogene Linie wird zumeist nicht ohne Grund aufgebracht. Da ist dann eine Einmündung, eine Ausfahrt, eine Abzweigung, eine Kurve oder irgend ein manchmal stärker befahrener Feldweg geht ab, es handelt sich um einen Unfallschwerpunkt oder aber die Sicht ist irgendwie behindert.

Das begründet dann in jedem Fall eine unklare Verkehrslage, wenn man dennoch im Bereich des Gegenverkehrs überholt.

Und schwupps ist man dabei, ob dort gerade Verkehr war oder nicht. Es könnte ja was kommen, ob dann tatsächlich was gekommen ist, ist unerheblich. Wäre was gekommen, wärst Du im bereich der Straßenverkehrsgefährdung gewesen, was noch viel teurer gekommen wäre.

Macht es jetzt überhaupt noch Sinn Einspruch einzuheben?

Kann man tun. Die Frage ist jedoch, sieht ein Richter das dann genau so oder nicht. Mit der richtigen begründung, warum man da eine durchgezogene Linie aufgebracht hat, sieht der das auch so und man hat außer erheblichen Zusatzkosten zu produzieren nichts erreicht.

Vielleicht aber auch nicht.

Das ist ein Risikospiel, ich würds nicht drauf ankommen lassen, die zusätzlichen Kosten wären mir persönlich als Risikosumme zu hoch.

Tom1001 
Fragesteller
 30.12.2020, 11:56

Ja nur es gibt ja nicht umsonst die Strafe Überholen bei durchgezogene Linie ohne unklare Verkehrslage. Das kostet 30€

feinerle  30.12.2020, 12:00
@Tom1001

Ja klar.

Jedoch sollte es einen schon zu Denken geben, wenn man dann ein Bußgeld wegen unklarer Verkehrslage aufgebrummt bekommt.

Drum schrieb ich ja die Fälle, in denen das dann so begründet werden kann, also eine Einmündung, eine Ausfahrt, eine Abzweigung, eine Kurve oder irgend ein manchmal stärker befahrener Feldweg geht ab, es handelt sich um einen Unfallschwerpunkt oder aber die Sicht ist irgendwie behindert.

Es kommt, nochmals erklärt, nicht drauf an, ob da was kommt jeweils aus dem Feldweg oder der Einmündung oder dergleichen, es KÖNNTE was kommen, das alleine reicht aus, um eine unklare Verkehrslage zu begründen.

Du solltest Dir also die Stelle nochmal genau anschauen, ob da sowas vorhanden ist.

Tom1001 
Fragesteller
 30.12.2020, 12:04
@feinerle

Ja die Strecke ist 500-600 Meter gerade und danach geht es Berg ab. Würde ich am Ende überholen dann wäre die Sicht behindert und es wäre eine unklare Verkehrslage, aber ich habe ganz am Anfang überholt wo alles frei war ...

Tom1001 
Fragesteller
 30.12.2020, 12:01

Das habe ich ja garnicht erwähnt in meinen Text bin zudem in der Probezeit, das Aufbausiminar kostet mich dann auch nochmal 250€.

feinerle  30.12.2020, 12:02
@Tom1001

Das ist bei der Betrachtung des Verstoßes unerheblich. Es wird kein Unterschied gemacht, ob man zusätzlich noch Hürden zu nehmen hat.

Aber ja, das macht insgesamt schon einen Haufen Geld nebst einigem an Zeitverlust, da man im Aufbauseminar herumhockt, stimme ich Dir zu

Crack  30.12.2020, 12:22
Das begründet dann in jedem Fall eine unklare Verkehrslage, wenn man dennoch im Bereich des Gegenverkehrs überholt.

Eine unklare Verkehrslage geht vom Vorausfahrenden aus,
nicht von den örtlichen Gegebenheiten.

Was der Vorausfahrende machen wird, kann man nicht immer abschätzen,
dann wäre die Verkehrslage unklar.

Eine Einmündung/Kreuzung, Kurve o.ä. ist eine klare Situation, da unveränderbar vorhanden.

Auch der Gegenverkehr ist kein Bestandteil eines solchen Vorwurfs,
denn dann gäbe es nicht diesen, sondern einen Tatvorwurf gegen §5 Abs.2 StVO.

Wie hat man sich überhaupt erwischt? Hast du angehalten oder wurdest du geblitzt?

Tom1001 
Fragesteller
 30.12.2020, 11:54

Wurde von denen angehalten