zollamt flughafen gold wurde beschlagnahmt was nun?

13 Antworten

glaube kein wort, die beamten kennen schon ihre "kunden".

wenn du wirklich nichts getan hast, kriegst du die teile zurück, aber vor einer hochzeit kriegt man nicht die reifen.

schlawiner2430  30.03.2011, 12:14

Die Einfuhrabgaben wie z.B. die MwSt sind immer fällig wenn der Warenwert die freie menge überschreitet.Die Armreifen bekommt sie zurück wenn sie die Abgaben jetzt incl. strafe wegen nicht anmelden entrichtet hat. Aber bis zur Hochzeit wird das nichts mehr. Besser wäre es gewesen durch den roten Ausgang zu gehen und den Schmuck anzumelden.

Zitat PapaPapillon:

    Du bezahlst bar bei Gold und Silber einen Einfuhrzollsatz von 2,5% des Warenwertes + einen etwa gleich hohen Einfuhrabgaben-Zuschlag.


 

Bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen drohen Zuschläge sowie Bußgelder und Strafen. 


    Zuschlag


Bei Zuwiderhandlungen im Reiseverkehr kann - unter bestimmten Voraussetzungen - anstelle der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ein Zuschlag auf die zu zahlenden Einfuhrabgaben erhoben werden. Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Einfuhrabgaben zu entrichten. Im Regelfall entspricht der Zuschlag der Höhe des hinterzogenen Abgabenbetrages.


    Bußgeld


Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nicht die Ausmaße einer Straftat haben. Sie werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.


    Strafe


Straftaten sind gravierende Zuwiderhandlungen. Darunter fällt beispielsweise der Schmuggel von abgabenpflichtigen Waren (Steuerhinterziehung) sowie die Einfuhr von Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen.

Eine Steuerstraftat wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren geahndet.

Wie hoch ein Bußgeld bzw. eine Strafe ausfällt, wird im Rahmen des jeweils eingeleiteten Bußgeld- oder Strafverfahrens festgestellt. Dabei spielen juristische Begriffe wie Vorsatz oder Fahrlässigkeit eine Rolle. Auch das Einkommen des Beschuldigten wird berücksichtigt.

Bei Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens können die Gegenstände, auf die sich das Verfahren bezieht, als Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt werden.

 

Quelle: <a href="http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html" target="_blank">http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise\_nicht\_eg/index.html</a>

Tja, hättest mal die Armreifen ordnungsgemäß anmelden und den Zoll bezahlen sollen. Das hat man davon, wenn man die Zollbehörde bescheissen will!

Am besten nimmst Du Dir sofort einen Anwalt.

PapaPapillon  30.03.2011, 00:29

Wozu denn? Der Anwalt kostet auch noch einmal ein paar hundert Euro.
Er kan die Tatsachen nicht verändern. 

Zum 09.04. kriegst du sie sicher nicht wieder. Im schlimmsten Fall droht Dir der Vorwurf der versuhten Steuerhinterziehung, denn Du hättest Deinenn Schmuck bei der Einreise anmelden und versteuer und verzollen müssen. Das wirst Du jetzt immernoch machen müssen, aber jetzt mit Aufschlag, weil Du es nicht selbst angemeldet hast. Die ganze Prozedur kann sich jetzt ziemlich hinzihen. Versusche es zu beschleunigen indem Du beim Zoll direkt anrufst, denen die Situation erklärst und sie bittest das Verfahren zügiger durchzuziehen. Erkläre Dich bereit da selber hinzufahren, vor Ort zu bezahlen usw. Vllt. klappt's noch, aber mach Dir bei den Bürokraten da keine Hoffnungen. Die Nummer vom Zollamt kannst Du bei zoll.de finden.