12 Antworten

Na, Maren, Du solltest den von Dir geposteten Link schon auch lesen:

Wenn sich der Zoll nach einer Beschlagnahme meldet, sind Anklagen im Rahmen von Strafverfahren und Zivilverfahren wahrscheinlich.

Es ist also nicht legal, Fälschungen zu bestellen!

Auf Dich kommt zwar kein Strafverfahren zu - aber Louis Vuitton macht zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend. Diese kann LV sogar wieder gerichtlich durchsetzen.

Was Du nun tun kannst: lasse Deine Eltern einen Brief an den Anwalt senden. Sie sollen schreiben, daß Du sounso alt bist und nur beschränkt geschäftsfähig. Aufgrund Deiner Unwissenheit hast Du die Tasche für private Zwecke bestellt. Sie sollen darum bitten, die Kosten für die Unterlassungserklärung ausnahmsweise zu reduzieren, da diese einen immensen wirtschaftlichen Schaden für Dich und sie selbst darstellen. Außerdem sollen sie versichern, daß sie darauf achten, daß Du künftig keine Plagiate mehr bestellst.

Und dann: hoffen, daß der Anwalt drauf eingeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Legal ist es nicht. In deinem Fall evtl. strafrechtlich nicht relevant. LV macht bei dir aber zivilrechtliche Ansprüche geltend. Wenn es strafrechtlich wäre, hättest du imho Post vom Staatsanwalt bekommen.

Wieso sagst du "anscheinend"? Du weißt doch, wie viel eine normale LV Tasche kostet und ob die Ware als Original verkauft wurde.

Du hast bewusst illegale Ware bestellt. Nun bade das gefälligst auch aus und weine hier nicht rum, bist doch selber schild

Wenn das alles so legal wäre, dann hätte der Zoll ja auch keinen Grund zur Beschlagnahme der gefälschten Tasche gehabt...

Die Rechtsvertreter von Louis Vuitton haben bei der Bundesfinanzdirektion Nordost - Abt. gewerblicher Rechtsschutz- einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt.

Damit unterbindet der betroffene Rechteinhaber die Einfuhr gefälschter Produkte im Rahmen von Versendungskäufern aus dem EU Ausland.

Der Zoll ist daher nach Markengesetz verpflichtet hier bei Kontrollen von Postsendungen einzuschreiten, die gefälschte Waren zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter des betroffenen Rechteinhabers davon zu unterrichten.

Hat in Deinem Fall ja auch bestens funktioniert.

Louis Vuitton ist für eine Null Toleranz Politik in Sachen Fälschungen und Bekämpfung der organisierten Kriminalität in dem Bereich bekannt und das aus gutem Grund...

https://de.louisvuitton.com/deu-de/la-maison/markenschutz#preserving-creativity

Was die Abmahnung anbetrifft, siehe Antwort von @Stefan1531