Zinsen beim Vollstreckungsbescheid verjährt?
Habe seit Anfang der 90er zwei Vollstreckungsbescheide. Beide laufen über ein Inkassounternehmen. Die Forderung ist durch die Zinsen natürlich wesentlich höher als die eigentliche Forderung. Nun meine Frage, ist der Zinsanspruch verjährt und ich muß nur die letzten 3 Jahre die Zinsen bezahlen oder ist die ganze Forderung fällig.
4 Antworten
Zinsen unterliegen der Regelverjährung von 3 Jahren. Sofern sie also nicht zwischendurch tituliert wurden, sind alle Zinsen von 2012 und davor verjährt. Allerdings muss man dafür - wie bei normalen Forderungen auch - die Einrede der Verjährung erklären und sollte bei Zahlungen auch immer einen Verwendungszweck angeben, damit der Gläubiger nicht mit den Zinsen verrechnet.
Die Gesamtforderung in den Vollstreckungsbescheiden verjährt frühestens nach 30 Jahren. ZB durch Vollstreckungsmassnahmen kann diese Frist verlängert werden.
Ohne Vollstreckungsmassnahmen verjähren die nach Rechtskraft entstehenden Zinsen des VB nach drei Jahren. Auch hier gilt, dass Vollstreckung die Frist verlängert.
Verjähren bedeutet jedoch nicht, der Gläubiger muss das beachten, vielmehr muss der Schuldner schriftlich die Einrede der Verjährung geltend machen. Bis dahin können die Zinsen also verlangt werden obwohl sie verjährt wären.
Wenn die einen Titel gegen Dich haben, verjährt der, so weit ich weiss, erst nach 30 Jahren.
Und die haben sich bestimmt abgesichert, dass ihnen die Zinsen nicht flötengehen bei der langen "Laufzeit"
Vollstreckungsbescheide können jederzeit durch einen Gerichtsvollzieher eingefordert werden. Das Ganze bis zu 30 Jahren.
Es geht mir in erster Linie um die Zinsen, die nach fast 30Jahren weit aus höher sind, als die eigentliche Forderung.
Hättest du die Frage gelesen, hättest du gesehen, dass er nach Zinsen gefragt hat und nicht nach der eigentlichen HF bzw. dem, was im VB ausgerechnet ist.