Creditreform mit Vollstreckungsbescheid

7 Antworten

Zum ersten Bescheid:

Alle Zinsen von vor 2012 sind verjährt. Das heißt: Neben den Zinsen, die bereits im Titel selbst ausgerechnet sind, sind ausschließlich Zinsen von 1.1.2012 bis heute erlaubt.

Davon abgesehen: Eine Zinssetzung von 10% ist Wucher/ sittenwidrig. Es gibt dafür keinen Grund. Aber wenn du dem VB damals nicht widersprochen hast, sieht das blöd aus.

 

Zum zweiten: Exakt dasselbe. Alles, was nicht im Titel ausgerechnet ist, ist verjährt. Zinsen gibt es nur ab 1.1.2012.

 

Rechne aus, was du zahlen musst. Wenn du das zahlen kannst, dann zahlst du exakt das zweckgebunden und forderst dann den Titel mit Fristsetzung zurück. Kündigst an bei Nicht-Zurücksenden des Titels mittels Anwalt wegen Titelherausgabe zu klagen.

was ist eigentlich mit den Schreibkosten von 5x4€?

@meisterstroee

So etwas gibt es nicht. Streich das.

Noch eine Anmerkung zum Zinssatz: es gibt in §688 ZPO Abs.2.1 eine Grenze von 12% über dem Basiszinssatz, oberhalb derer kein gerichtl. Mahnbescheid erlassen werden darf. Daher verlangen (oder verlangten) betrügerische Geldeintreiber immer pauschal 12% über Basiszins. Sittenwidriger Wucher orientiert sich meiner Kenntnis nach am Doppelten den marktüblichen Zinsen; da wären 10% vielleicht noch nicht drin.

10% Verzugszins sind natürlich als pauschal angesetzter Zinssatz immer noch viel zu hoch, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Gläubiger wirklich einen entsprechenden Zinsschaden hatte (z.B. wegen der Nichtzahlung einen Dispokredit in Höhe der Schulden zu 10% aufnehmen musste).

Stell doch Deine Frage bitte richtig.

Der 1. ist vom13.05.2010 das mit den Zinsen wollen die nicht kapieren die diese von mir wollen

  1. Hat der zweite Vollstreckungsbescheid noch irgendeine praktische Bewandtnis bzw. warum erwähnst Du ihn dann? Kommt da noch eine Fortsetzung Deiner Geschichte?
  2. Wer will was nicht kapieren?

Für diesen Vollstreckungsbescheid sowie die vorausgegangenen Mahnbescheide ist ja nun jede Widerspruchsfrist durch - und wie kevin1905 bereits richtig sagte: eine titulierte Forderung (einschließlich aller ihrer Bestandteile) verjährt erst nach 30 Jahren.

Wenn Du der Ansicht bist, dass einzelne Positionen, die in diesen Bescheid eingegangen sind, nicht rechtens waren, müsstest Du gegen das antragstellende Unternehmen klagen.

und der 2.Bescheid ist vom 27.03.2008

Hauptforderung 194,48€  Ra Kosten. 21,57€ Gerichtskosten. 25,00€

Schreibenkosten 20€ 10%Zinsen 76,93€ 4% Zinsenaus Grichtskosten 3,88€

Zinsverjärung bis 12.03.2012 laufende Zinsen 61,34€.

Die Zinsverjährung wäre auch dort am 1.1.15 gewesen.

auf mein Schreiben gehen die gar nicht ein ich soll nur bis zum 25.3 zahlen

Wie gesagt, die Verjährung ist nicht 2015, sondern in der Vergangenheit, sobald 3 ganze Kalenderjahre dazwischen liegen. Für 2015 sind also dann auch Zinsen aus 2011 verjährt.

Titulierte Zinsbeträge (absolute Summen), die im Mahn-/Vollstreckungsbescheid stehen, verjähren nicht (bzw. in 30+x Jahren).

Wird denn nur aus dem VB und normalen Folgekosten (z.B. Zwangsvollstreckung) gefordert, oder auch noch weitere Kosten, die nicht tituliert sind?

Wenn die Zinsen im VB tituliert wurden verjähren diese frühestens nach 30 Jahren, wobei jeder Vollstreckungsversuch die Frist neu beginnen lässt.

Nicht titulierte Zinsen aus den Jahren 2011 und früher sind verjährt.

Mir ist nicht ganz klar, was mit laufenden Zinsen da gemeint ist. Es wurde ja wohl schon einiges gezahlt oder gepfändet, sonst wären die viel höher, wenn 10% (hart am Wucher) tituliert wurden.

Verjährung ist immer 3 ganze Kalenderjahre zwischen jetzt und der Fälligkeit, d.h. in 2015 müssen dazwischen die Jahre 2014, 2013, 2012 liegen, es ist also alles von 2011 und früher verjährt.

Vorausgesetzt, es gibt keinen Kostenfestsetzungsbeschluss und es wurde nicht explizit gegen die Zinsen vollstreckt.

Kleine Korrektur, der KFB ist für weitere Gerichtskosten, also z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen