Schufa Eintrag, wenn Forderung verjährt ist?

3 Antworten

Normalerweise werden die Forderungen nach drei Jahren gelöscht, sofern sie bezahlt wurden. Wenn du eine Selbstauskunft bei der Schufa anforderst, kannst du sehen, ob sie diese gelöscht haben. Falls ja, ist alles gut, falls nicht, schreibe die Schufa an, dass diese Forderung gelöscht werden soll. Du brauchst nicht die vollen Geschütze mit Androhung von Anwalt usw. auffahren. Ein netter Brief reicht.

Durch die Selbstauskunft findest du vielleicht auch weitere Fehler. Bei mir waren es beispielsweise zwei Handyverträge, die gar nicht mehr aktuell waren. Ein kurzer Schriftwechsel, und die Schufa hatte diese herausgenommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Rombinius 
Fragesteller
 19.09.2018, 11:16

Ich nutze Schufa online.

Rombinius 
Fragesteller
 19.09.2018, 11:17

eine Aufforderung an die Schufa habe ich schon erstellt

Anja0099  19.09.2018, 16:15
@Rombinius

ok, dann sollte das klappen!

Schufa (per Einschreiben) anschreiben und zur sofortigen Löschung wegen Verjährung auffordern binnen 14 Tagen zu löschen, sowie ankündigen, dass man bei Weigerung die Löschung gerichtlich erzwingen wird.

Sollte die Schufa sich weigern, klage auf Löschung, verbunden mit negativer Feststellungsklage gegen den Gläubiger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Rombinius 
Fragesteller
 19.09.2018, 11:16

gut, der Hinweis mit der neg. Feststellungsklage hilft

eire80  19.09.2018, 12:01
@Rombinius

Bist du dir auch sicher das die Schulden nicht titulierte sind? Wieso hast du die nicht einfach bezahlt? 70 Euro sind ja nun nicht viel.

Löschung kommt automatisch nach paar Jahren.

mepeisen  19.09.2018, 10:47

Nö. Wieso sollte eine als offen bekannte Schuld automatisch gelöscht werden? Die Verjährung ist eine Einrede, die man als Schuldner aktiv erheben muss. Sie wird weder von Gerichten von Amts wegen berücksichtigt, noch von der Schufa.

Wenn der Gläubiger die Forderung stetig als offen meldet, gibt es keinerlei Löschgrund für die Schufa.

mepeisen  19.09.2018, 12:18
@Rombinius

Ja, was soll der Link nun sagen? Da steht ja deutlich "nach Erhebung der Verjährungseinrede". Solange der Schuldner nicht auf die Verjährung hinweist, gibt es auch keine Löschpflicht.

Shoppingfreak86  19.09.2018, 11:11

achso dachte die wäre bezahlt

Rombinius 
Fragesteller
 19.09.2018, 11:15

allgemeine Aussagen helfen hier wenig