Schulden bei der HVV

2 Antworten

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Es sieht so aus, als ob die Forderung verjährt wäre. Ganz sicher kann man das per Ferndiagnose aber nie sagen. Wenn du dir bzgl. der Verjährung sicher bist, kannst du Einspruch innerhalb der Frist gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.

Wenn ein titel vorhanden ist, verjähren Schulden nach 30 Jahren.

Du kannst nur versuchen, Ratenzahlung auszumachen.

Titel?

Was ist den mit diesen Verjährungsfristen?

Wieso gibt es in dem fall keine?Wegen dem Titel?

@beangato

Das heißt nach 5 Jahren schicken die nen Vollstreckungsbescheid und zack haben die nen titel und der verjährt nach 30 Jahren sicher?

@beangato

Verstaden aber ich verstehe nicht warum nicht jeder sich einen titel holt!?

Wenn man sich einen titel holen kann wie kann was verjähren?Ist immerhin 5 Jahre her und seit dem der erste brief nach 5!!!!Jahren hatte das gar net aufm Zettel!

@beangato

"rechtskräftig" ist hier das Zauberwort. Sofern die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist der Vollstreckungsbescheid auch nicht rechtskräftig.

@Ronox

also muss ich jetzt gegen den Vollstreckungsbescheid einspruch erheben mit der begründung verjährt!?

@TheRock1988

Wenn der Anspruch tatsächlich verjährt ist, dann wäre das empfehlenswert. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen.