Inkassogebühren und Zinsen höher als Hauptforderung?

6 Antworten

Hallo Annodemin,

die Gesamtforderung aus einem Schuldtitel umfaßt im wesentlichen Kosten, Zinsen und Kapital. Wie eine Gesamtforderung zusammengesetzt sein darf steht im § 80 GVGA. Gemäß § 788 Abs. 1 S.1 ZPO dürfen bei der Zwangsvollstreckung nur die notwendigen Kosten der ZWV angesetzt werden. Dies sind z.B. Kleinbeträge für EMA- Auskunft etc.. Größere Beträge können/dürfen da in der Regel nicht zusammenkommen.

Es kommt immer wieder vor, dass Inkassobüros Positionen ansetzen, die schlicht und einfach nicht zulässig sind. Bei unverzinslichen Kosten i.H.v. 529,91 Euro sieht es mir offen gesagt ganz danach aus. Ich würde mir vom Inkassounternehmen eine Forderungsaufstellung geben und diese überprüfen lassen. Im übrigen dürfen Inkassounternehmen ohnehin keine ZWV durchführen; das ist den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Diese prüfen die Forderungsaufstellung und streichen ggf. unberechtige Forderungen raus. Insofern dürfte sich Dein Kostenpunkt im Falle einer ZWV durch einen GV erheblich verringern. Ich glaube, das Inkassounternehmen hat Interesse daran, dass Du bei denen die Ratenzahlungsvereinbarung aufrecht erhältst, denn dann können sie über die (m.E. nicht ansetzbaren) Kosten zusätzlich verdienen.

Der Rest, also die Zinsen, sehen für mich auf den ersten Blick seriös aus.

Ich würde an Deiner Stelle auf alle Fälle Druck machen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß

itasca

Genau das wollte ich auch schreiben ;-)

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Zur Überprüfung ihrer Forderung werden Sie mir unverzüglich eine detaillierte Forderungsaufstellung zukommen lassen in Form eines Kontoauszuges. Sie wollen mir zudem jede einzelne Position des Postens "unverzinsliche Kosten" anhand von Rechnungsbelegen oder Gesetzesbegründungen nachweisen."

Dann mal abwarten. Stimme dir zu, zumal es bei diesen über 500€ tatsächlich nicht um irgendwelche Sachen aus dem Titel geht. Die sind ja separat aufgeführt.

Was du schreibst lässt darauf schliessen, dass dich das Inkassobüro über den Tisch zieht. Genau gesagt von dir Zinsen verlangt,die so nicht gerechtfertigt sind. Auch die verlangten Gebühren escheinen mir viel zu hoch.

Wenn du kein Geld hast,dich von einem Anwalt beraten zu lassen, dann wende dich doch mal an eine Verbraucherzentrale und lasse die Rechtmässigkeit dieser Zinshöhen und Gebührenforderung überprüfen.

So wie esaussihet hast du seit 2003 Schulden in Höhe von 737.--€ bei der Vodafone die du nicht beglichen hast. Es erging sicher ein Mahnbescheid gegen dich und in der Folge ein Vollstreckungsbescheid.

Wahrscheinlich war auch ein Pfändungsversuch schon erfolgt.

Dennoch solltest du mal die ganze Sache überprüfen lassen. Das Inkassobüro wird mit dir keinen Deal vereinbaren, an dem du am Ende weniger zahlen musst. Solange die abkassieren können, werden die das tun.

Wenn du Fakten von der Verbraucherzentrale hast, dass z. B. festgestellt wurde was nicht rechtens bei der Forderung seitens des Inkassobüros ist, dann kannst du denen sagen was du zahlst und was nicht.

Kannst dich dann auf das Ergebnis der Verbraucherzentrale berufen.

Einen anderen Weg derKlärung sehe ich in deinem Falle nicht.

In 14 Jahren fallen halt viele Zinsen an, wenn kaum getilgt wird. Kannst du ja mal nachrechnen.

Warum sollte das Inlassounternehmen sich auf einen Vergleich einlassen, wenn sie die komplette Summe bei dir pfänden können.

Stimmt auch wieder. Ich kann nur versuchen die Raten zu erhöhen um aus der Forderung schneller heraus zukommen und event. etwas Geld zu sparen ( Zinsen).

@ANNODEMIN

Korrekt. Da Geld fliest, ist die Bereitschaft für einen vergleich nahezu gleich 0.

Wurde die Forderung tituliert? Ansonsten ist das ganze längst verjährt!

dieser Betrag wurde gepfändet und liegt derzeit noch auf meinem Konto und Schufa. Hierzu musste ich 2004 eine EV abgeben. Also Ja.

Solange Du Zahlst gibt es aus Sicht der inkassobude keinen Grund einem Vergleich zuzustimmen.

Hast noch andere Schulden ?