Verjährung von nicht titulierten Forderungen (Mobilfunkvertrag)?

2 Antworten

Es kommt nicht auf deine Kündigung an, sondern darauf, wann die Schulden entstanden sind.

Wenn es beispielsweise Telefonate waren, die in 2015 stattgefunden haben, dann ist auch entsprechend 2015 das maßgebende Jahr für die Verjährung.

das würde doch bedeuten das die Forderung Ende 2018 verjährt.. oder ?

Wenn die Schuld 2015 entstand, dann ja.

Für die Beiträge zwischen 1.1.2016 und Kündigung 25.5.2016 gilt allerdings Ende 2019.

Entscheidend ist - glaube ich (!) - das Rechnungsdatum der letzten zugestellten Rechnung. Diese 3-Jahresfrist kennst Du ja scheinbar schon, meiner Meinung nach gilt die vom letzten Rechnungsdatum aus. Sonst gäbe es ja keinen fixen Zeitpunkt, ab dem Du von deren Forderung Kenntnis hast.