Vollstreckungsbescheid bezahlen und dazu gekommene Zinsen ignorieren?
Hallo, Wie verhält sich das, wenn man nen Vollstreckungsbescheid hat, diese Summe nach Jahren bezahlt, aber die dazu gekommenen Zinsen nicht?
Bsp.: Summe im Vollstreckungsbescheid : 600€ Nach 5 Jahren werden insgesamt 800€ gefordert. Der Schuldner zahlt jetzt die 600€ vom Vollstreckungsbescheid.
Ist der Vollstreckungsbescheid dann abgegolten? Müssen die dann für die dazu gekommenen Zinsen alles neu beantragen? Oder würde man mit dieser Zahlung so gesehen erst die "neueren" schulden begleichen?
4 Antworten
Wenn die Summe, die im VB genannt ist, bezahlt ist, dann ist der VB hinfällig. Fordere dahingehend dann auch unbedingt den entwerteten Titel im Original an.
Die Zinsen kann der Gläubiger zusätzlich fordern, aber eben nur die der letzten drei vollständigen Kalenderjahre. Der Rest ist verjährt.
Wenn allerdings der Schuldner keinen Verwendungszweck der Überweisung bestimmt, dann darf zuerst auf Zinsen verrechnet werden. Dann ist nichts verjährt und auch noch eine HF von 200€ offen.
auf dem Vollstreckungsbescheid steht garantiert noch "zusätzlich die entstehenden Zinsen" o.ä., das heißt die musst Du auch ohne neuen Vollstreckungsbescheid noch bezahlen...
Dann hat er Restschulden von 200 Euro die wieder eingefordert werden mit entsprechenden Zinsen wenn du/er wieder 5 Jahre wartest.
Wenn der Vollstreckungsbefehl über Summe und Zinsen lautet, dann ist er auch erst erledigt, wenn die entstandenen Zinsen bis zum Zeitpunkt der Bezahlung mit beglichen sind.
Unter Berücksichtigung der Verjährung, denn die nicht titulierten Zinsen verjähren ganz normal.