Zigarettenverkauf an minderjährige?

5 Antworten

viele sehen heute älter aus als eingeschätzt,also hilft nur eine Ausweiskontrolle

durch das Verkaufspersonal,es gab aber auch schon Jugendliche minderjährige,die als Testperson geschickt wurden.,und ein Volljähriger stand unmittelbar daneben oder dahinter.Kontrolle soviel Zeit muss sein, Vorsatz des Verkäufers wird kaum

nachweisbar sein.

Hoffentlich auch auf Schmerzensgeld verklagen.

Menuett  08.12.2019, 12:56

Das ist nun nicht möglich. Wäre auch sehr seltsam.

Theoretisch bis zu 50.000 Euro, in der Praxis jedoch sehr viel weniger.

§27+28 JuSchG

Woher ich das weiß:Hobby
DerCaveman  08.12.2019, 09:38

Nicht § 27 sondern nur § 28 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 13 sowie Absatz 5. In § 27 wird hingegen kein Verstoss gegen § 10 genannt.

uncutparadise  08.12.2019, 17:41
@DerCaveman

§27 (2) bezieht sich auf §28 😉

Im Zweifelsfalle sollte man sich den Perso zeigen lassen.Eine Geldbuße wird wohl drin sein ansonsten