Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz- wer haftet, Verkäufer oder Inhaber?

4 Antworten

Der Inhaber haftet, es ist sein Geschäft. Er kann sich dann den Verkäufer intern zur Brust nehmen.

Der Verkäufer haftet als Alleintäter, er begeht die Ordnungswidrigkeit als Tat in diesem Moment und nicht der Geschäftsinhaber, es sei denn diesem ist nachzuweisen das er den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren duldet oder sogar ausdrücklich erlaubt hat.

Mein Chef zahlt auch nicht die Bußgelder für mich wenn ich mit dem Dienstwagen falsch parke oder geblitzt werde.

Der Verkäufer wird haften. Das Jugendamt wird sich höchstwahrscheinlich an die Eltern wenden. Viel wird da nicht passieren.

Der Verkäufer kriegt ne Verwarnung oder Abmahnung. Was soll das Jugendamt bei den Eltern ?

Das Jugendamt interessiert sich dafür nicht.

Vom Ordnungsamt kann das eine ordentliche Buße geben.

Der Geschäftsinhaber als Gesamtverantwortlicher auf jeden Fall.

Aber er wird dann evtl. entsprechende Massnahmen gegen den Verkäufer einleiten, Abmahnung, Kündigung, ...