Strafe für Zigarettenhandeln als minderhähriger an minderjährige?

4 Antworten

Hallo Pastewkafanboy,

zunächst einmal, die Abgabe von Zigaretten an Minderjährige ist keine Straftat, was eine Bestrafung ausschließt.

Die Abgabe von Zigaretten an Minderjährige ist aber unter gewissen Umständen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann und zwar nach folgenden Rechtsgrundlagen:

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§ 10 Jugendschutzgesetz –  Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren 

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. 

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können. 
     

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[Auszug aus http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html]

§ 28 Jugendschutzgesetz - Bußgeldvorschriften 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig

  • 12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet, 

(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
 

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Das bedeutet also, dass nur

  1. Veranstalter oder
  2. Gewerbetreibende

Ordnungswidrig handeln können, aber Du wirst mit 15 wohl zu keinen der beiden Personenkreise gehören.

Zudem kann man die Ordnungswidrigkeit nur an den drei Orten begehen:

  1. In Gaststätten,
  2. in Verkaufsstellen oder sonst
  3. in der Öffentlichkeit

ich bezweifle jedenfalls sehr stark, dass Dein Verkauf eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz darstellt.

Somit musst Du auch nicht mit dem Bußgeld von bis zu 50.000 rechnen.

Das einzige was passieren kann und wahrscheinlich auch passieren wird, ist dass die Zigaretten sichergestellt oder beschlagnahmt werden und Deine Elter informiert und auf aufgefordert werden die Zigaretten wieder abzuholen.

Schöne Grüße
TheGrow

Hi, mit 15 ist man bereits strafmündig und fällt unter das Jugendstrafrecht. Die Höhe der Strafe für gewerblichen Zigarettenhandel kann man so nicht beurteilen, da dies von mehreren Faktoren abhängt (z.B. bereits straffällig gewesen, aktenkundig etc.)

Könnte von Ermahnung über Sozialstunden bis zu Arrest gehen - natürlich wird da auch das Jugendamt eingeschaltet usw.

Du kommst ins Polizeiregister und dir werden die Zigaretten abgenommen, das war's. (Wenn dass das erste Mal war)

Quelle?

@Pastewkafanboy

Dafür braucht man keine Quelle. Sie können beim ersten Mal nichts machen, außer du verkaufst im ganz großen Stil.

@BlauerSitzsack

In welchem Paragraph steht das? Man bekommt nicht ohne Gerichtsverhandlung einen Eintrag.

@Pastewkafanboy

Du stehst drin, damit die wissen, ob du schon mal aufgefallen bist, falls nochmal was vorfällt. Oder ich täusche mich, auf jeden Fall war das bei Freunden von mir so, die haben auch solche "Kleinigkeiten" gemacht und waren Polizeibekannt. Von einer Verhandlung wurde mir aber nix erzählt.

Ich habe schon von einem Mann gehört der über tausend Euro zahlen musste.
Anders gesagt:
Mach es nicht,
Drogen sind d*mm und unnütz.
Ach ja, und Zigaretten verkleinern den Penis, das ist ein Fakt.

Bin ja nicht dumm und rauch selber :D

@Pastewkafanboy

Ich werde nie aus der Menschheit lernen. xd

Ja, bei einem erwachsenen Mann, aber nicht wenn du selber unter 18 bist.