Ist es illegal mit 14 Jahren Bier zu kaufen?
Also angenommen ich geh zu einer Tankstelle, will dort Alkohol kaufen, der Verkäufer glaubt aber nicht, dass ich 16 bin und verkauft es mir deshalb nicht. Hab ich mich dann strafbar gemacht, indem ich versucht hab, Alkohol zu kaufen?
21 Antworten
Strafbar macht sich der Verkäufer, der dir Bier verkaufen würde, nicht du.
Trozdem solltest du die Finger davon lassen. Auch wenn es nicht strafbar ist, es könnte Ärger nach sich ziehen.
Es ist, wie der Verkäufer dir gesagt hat, in deinem Alter nicht erlaubt, Alkohol zu kaufen.
In deinem Fall ist es aber nicht strafbar, weil der Verkäufer dir keinen Alkohol verkauft hat. Hätte er es gemacht, hätte er sich strafbar gemacht.
Achso, na dann. Aber versuch es lieber erst gar nicht ;)
Ihr seht das immer aus der falschen Perspektive. Es ist nicht verboten, als Minderjähriger Alkohol zu kaufen. Es ist nur verboten Alkohol an Minderjährige bzw. unter 16 abzugeben.
Das habe ich ja auch geschrieben. ;-)
Nö, hast Du nicht. Der Satz "Es ist... in deinem Alter nicht erlaubt, Alkohol zu kaufen." ist so gelesen einfach falsch !
O.o Upps, sry, du hast recht, stimmt, dann habe ich das dort falsch geschrieben. Entweder war ich mit den Gedanken grade wo anders oder.... naja ist ja auch egal. Danke dir! :-)
Nein, rechtliche Konsequenzen hast du nicht zu befürchten.
danke :)
Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz
JuSchG §9
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Es geht also nur um die Abgabe, nicht um den Erwerb.
Das ergibt sich auch aus den Bußgeldvorschriften, s. JuSchG §29:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
[...]10. entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,
Kurz gesagt: Ordnungswidrig handelt nur der Verkäufer, Du gehst in jedem Fall straffrei aus (selbst wenn Du Alkohol gekauft hättest).
ABER
Freibrief ist das natürlich keiner - trifft Dich die Polizei mit einer offenen Bierflasche an, gibts trotzdem Ärger.
Du machst dich nicht strafbar oder begehst eine Ordnungswidrigkeit. Wenn der Verkäufer Bier, ect. verkauft kriegt nur er Ärger.
Ich hab noch nicht gemacht. Wollte es nur im Vorfeld schon mal wissen.