Ist es illegal mit 14 Jahren Bier zu kaufen?

21 Antworten

Strafbar macht sich der Verkäufer, der dir Bier verkaufen würde, nicht du.

Trozdem solltest du die Finger davon lassen. Auch wenn es nicht strafbar ist, es könnte Ärger nach sich ziehen.

Es ist, wie der Verkäufer dir gesagt hat, in deinem Alter nicht erlaubt, Alkohol zu kaufen.

In deinem Fall ist es aber nicht strafbar, weil der Verkäufer dir keinen Alkohol verkauft hat. Hätte er es gemacht, hätte er sich strafbar gemacht.

happylady99 
Fragesteller
 04.04.2013, 13:42

Ich hab noch nicht gemacht. Wollte es nur im Vorfeld schon mal wissen.

Morana2001  04.04.2013, 13:43
@happylady99

Achso, na dann. Aber versuch es lieber erst gar nicht ;)

uncutparadise  05.04.2013, 10:47

Ihr seht das immer aus der falschen Perspektive. Es ist nicht verboten, als Minderjähriger Alkohol zu kaufen. Es ist nur verboten Alkohol an Minderjährige bzw. unter 16 abzugeben.

Morana2001  06.04.2013, 21:42
@uncutparadise

Das habe ich ja auch geschrieben. ;-)

uncutparadise  06.04.2013, 23:16
@Morana2001

Nö, hast Du nicht. Der Satz "Es ist... in deinem Alter nicht erlaubt, Alkohol zu kaufen." ist so gelesen einfach falsch !

Morana2001  30.04.2013, 21:35
@uncutparadise

O.o Upps, sry, du hast recht, stimmt, dann habe ich das dort falsch geschrieben. Entweder war ich mit den Gedanken grade wo anders oder.... naja ist ja auch egal. Danke dir! :-)

Nein, rechtliche Konsequenzen hast du nicht zu befürchten.

happylady99 
Fragesteller
 04.04.2013, 13:40

danke :)

Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz

JuSchG §9

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Es geht also nur um die Abgabe, nicht um den Erwerb.

Das ergibt sich auch aus den Bußgeldvorschriften, s. JuSchG §29:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig

[...]10. entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,

Kurz gesagt: Ordnungswidrig handelt nur der Verkäufer, Du gehst in jedem Fall straffrei aus (selbst wenn Du Alkohol gekauft hättest).

ABER

Freibrief ist das natürlich keiner - trifft Dich die Polizei mit einer offenen Bierflasche an, gibts trotzdem Ärger.

Du machst dich nicht strafbar oder begehst eine Ordnungswidrigkeit. Wenn der Verkäufer Bier, ect. verkauft kriegt nur er Ärger.