Wie kann man bestraft werden, wenn man Minderjährigen Alkohol kauft oder Filme ab 18 zeigt?

6 Antworten

FSK heißt bei Filmen -freiwillige Selbstkontrolle. Ansonsten,bei Alkohol, gibt es ein Kinder-und Jugendschutzgesetz. Man sollte aber als Gastgeber einer Party soviel Verstand und Moral besitzen und an unter 18jährige keinen Alkohol auszuschenken. Bei einer Anzeige kommt erst ein Bußgeld. Bei mehrfachen Verstoßes kann auch eine Gefängnisstrafe folgen. Vielleicht sollte der oder diejenige mal das Gehirn einschalten, bevor es zu spät ist. Ansonsten ein Satz heiße Ohren, aber auch für alle anderen Partygäste, die das zulassen und nichts dagegen tun. "Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen", ein altes Sprichwort, dass noch heute seine Gültigkeit hat.

Es ist strafbar. Abhängig ist es unter anderem vom Alter und auch noch einigen anderen Sachen. Ein Volljähriger, der sowas macht, ist verantwortunglos und unreif. Leider sind die Strafen nicht hoch genug. Minderjährige können oft nicht absehen, was sie sich eigentlich antun. Naja, so einige sog. Erwachsene sein zwar auch nicht besser.

Oh, das ist jetzt mal ganz locker gesagt "Verführung Minderjähriger". Bei der heutigen Gesetzeslage ist das nicht unbedingt von Vorteil. Also bitte sein lassen für die Zukunft, falls es diesmal kein Aussenstehender gemerkt hat.

Leider wird diese Person mit Sicherheit nicht genug bestraft, so wie es allgemein auch der Fall ist, wenn Kinder anderweitig geschädigt werden.

Die Opfer haben ggf. ihr Leben lang daran zu nagen.

Es ist strafbar! Wie hoch die Strafe genau ist, weiß ich nicht, aber es könnte eine saftige Geldstrafe drohen.

MKbln  17.05.2009, 23:37

Strafbar in allen Fällen, die Strafe kann man nicht konkretesieren da hierzu wichtig wäre wer die Anzeige macht. Z.b die Eltern des minderjährigen könnten eine Anzeige wegen Körperverletzung machen. Dann kommt es auch immernoch darauf an inwiefern der Jugenliche daran beteiligt ist. Wusste der Partygeber das es ein minderjähriger ist? Wenn ja, kann es sicherlich schlimm ausgehen für den Partygeber.