Zeugenaussage vor Gericht 603km entfernt. Wie und was wird bezahlt?

3 Antworten

Du kannst da anrufen und fragen, die Fahrtkosten werden erstatte, zumindest die Kosten eines Bahntickets zweiter Klasse.

Am besten rufst Du gleich am Montag beim Gericht an, evtl. wird zusätzlich zu den Fahrtkosten, auch die Kosten für eine Hotelübernachtung erstattet.

Dir werden sämtliche notwendigen Kosten erstattet. Das kann auch eine Übernachtung beinhalten, was in diesem Fall recht wahrscheinlich ist. Ganz sicher aber die Kilometer in Höhe von 0,20 € je gefahrenem Kilometer (BRKG § 5 Abs. 1). Es ist empfehlenswert, wenn Du Dich vorher mit dem Bezirksrevisor beim Gericht in Verbindung setzt und klärst, bis zu welcher Höhe Übernachtungskosten übernommen werden.