Kann man eine Zeugenaussage zurückziehen?

9 Antworten

Möglichkeit A: Deine Ausage war richtig, dann bist Du auch verpflichtet vor Gericht auszusagen. Sollte derjenige den Du belastest Dir persönlich oder durch eine andere Person drohen, dann gehe zur Polizei und bitte um Zeugenschutz. Möglichkeit B: Deine Aussage ist zwar im Kern wahr, aber ist ein bisschen ausgeschmückt, dann gehe im Vorwege zur Polizei und korrigiere sie, solltest Du erst vor Gericht die Aussage verändern, hast Du zwar keine Falschaussage gemacht, aber kannst wegen Behinderung der Ermittlungsarbeiten zur Verantwortung gezogen werden. Möglichkeit C: Die Aussage ist falsch. Dann solltest Du auf jeden Fall Schadensbegrenzung einleiten. Es kommt bei Staatsanwaltschaft und Polizei auf jeden Fall besser an, wenn man aus eigenen Antrieb das Fehlverhalten zugibt. Wird sollte es deswegen zu einer Strafverfolgung kommen, auf jeden Fall auch mit berücksichtigt.

Ich hoffe, ich konnte Dir bei der Entscheidungsfindung ein wenig weiterhelfen. Wenn es eigentlich nur um eine schlichte Aussage geht, ich glaube jeder ist beim ersten Mal vor Gericht etwas nervös.

Viel Erfolg, Logimaus

Wohl eher nicht, als Zeuge wirst du ja vor Gericht geladen und bist also verpflichtet dort aufzutauchen...

wenn es eine Falschaussage war, solltest du sie sogar umgehend zurückziehen, ansonsten mußt du immer bei der Wahrheit bleiben. Wenn du befragt wirst gilt das gesagte als gesagt. Nur das Gericht darf natürlich nur die Aussagen verwerten, die du bei der Polizei gemacht hast und wird dich natürlich erneut befragen und den Vorhalt mußt du erklären, wenn du nun vor Gericht nicht mehr zu der Aussage stehst. Und du bist dort als Zeuge auch zur Wahrheit verpflichtet und kannst nur unter gewissen Umständen die Aussage verweigern.

Ja indem Fall stimmt die aussage schon, aber es geht darum, dass wenn man sich als Zeuge Preis gibt, dann ist man nicht mehr "SICHER" vor der Person die man so zu sagen in die Pfanne gehauen hat!

Die Polizei oder das Gericht kann ja nicht darauf bestehen, jemanden vorzuladen wenn er Angst vor Racheakten hat?!?!??! Oder?

Als Zeuge bist du verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Du kannst eine Aussage nur verweigern bei Verwandten oder wenn du dich selbst belasten würdest.