Ist ein Beamter für eine Zeugenaussage vor Gericht freizustellen?

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Hallo Divaldo!

Der Dienstherr muss Sie freistellen. Eine Zeugenaussage vor Gericht ist keine Einladung zu einer Konfirmandenfreizeit. Sie müssen dort erscheinen und Ihr AG hat dies zu dulden, weil hier ein öffentliches Interesse besteht. Der Dienstherr könnte Ihnen theoretisch die "verlorene" Dienstzeit vom Gehalt abziehen. In der Praxis wird das allerdings nur selten so gehandhabt, weil öffentliche Gelder da nur von einem Topf in den anderen Topf verschoben werden. Sie hätten Anspruch auf Zahlung von Verdienstausfall, was die Justiz Ihnen erstatten müsste oder die Justiz zahlt Ihrem Dienstherrn den Ausfall und der Dienstherr zahlt an Sie. Das ist bürokratischer Unsinn, bei dem mehrere Personen buchungstechnisch involviert wären. Das ganze Verfahren wäre für den Steuerzahler teurer als der Verzicht.

Darum ist es üblich, dass der Dienstherr freistellt, ohne den Ausfall zu berechnen. Theoretisch wäre das aber möglich.

Gruß Navvie

Anmerkung:

Wenn es um eine Aussage zu einer während Ihres Dienstes beobachteten Begebenheit oder um eine Aussage geht, die Ihren Dienst betrifft, müssen Sie sich von Ihrem Dienstherrn eine Aussagegenehmigung erteilen lassen, weil Sie auch im öffentlichen Dienst der Schweigepflicht unterliegen.

Dein Chef muss dich freistellen. Als was die Zeit gilt, kann nicht direkt gesagt werden. Es kommt drauf an wieso du geladen wirst. Bsp. : Wärst du Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur in der Leistungsabteilung und musst dahin, weil jemand Klage gegen einen Bescheid von dir eingelegt hat, dann ist das ein Dienstgang, weil es direkt mit deiner Arbeit zu tun hat.

Bist du aber bsp. in deiner Freizeit Zeuge einer Straftat geworden, so bist du freizustellen, es ist aber weder Urlaub noch ein Dienstgang

Im Grundsatz handelt es sich um private Zeit.

Für den Zeitaufwand wirst Du aus der Gerichtskasse entschädigt. In dieser Beziehung bist Du gestellt wie jeder andere Staatsbürger auch - der Beamtenstatus ändert nichts daran.

Nein, bei einer Freistellung im ÖD wird man freigestellt, aber es gibt weiter den Lohn für die Zeit. Und deswegen auch keine Aufwandsentschädigungen.

Wenn Deine Teilnahme am Verfahren als Zeuge dienstlichen Belangen dient, die Teilnahme durch eine dienstliche Verrichtung erforderlich wurde, dann ist es Dienstzeit, wenn nicht Freizeit.

Für Angestellte und Beamte im Öffentlichen Dienst muss der Arbeitgeber den Geladenen Zeugen freistellen. D.h. Du bekommst für den Tag auch deinen Sold, und musst halt evtl. vor oder nach der Verhandlung wieder zur Arbeit erscheinen.

Aber das entscheidet dein Arbeitgeber im kleinen Gespräch, wie und wann Du dann erscheinen sollst.