Gerichtstermin - Reisekosten
Hallo alle zusammen!
Ich wurde in einem Rechtsstreit zur Mitte des nächsten Monats zwecks Vergleich zum Gericht geladen und muss persönlich erscheinen. In diesem Fall bin ich der Beklagte.
Nun ist es so, dass das Gericht über 600 km von meinem Wohnort entfernt ist und ich meinen Lohn erst nach dem Gerichtstermin erhalte, sodass ich es nicht bis zum Gerichtstermin schaffen werde, die nötigen Kosten (werden wohl bei zwischen 300 € ~ 400 € liegen; PKW) aufzutreiben.
Kann ich in diesem Fall einen Antrag auf Reisekosten stellen? Ich lebe ja nicht von HartzIV und bin auch nicht arbeitslos, habe eben bis zu meinem Lohn nicht genug in der Tasche. Und wie kann man das dem Gericht in einem Antrag glaubhaft darstellen? Eine Lohnbescheinigung bringt ja nichts. Es ist auch mein zweiter Monat, in dem ich wieder neu angestellt bin. Schon den ersten Lohn habe ich Bar ausbezahlt bekommen, weil sich mein Arbeitgeber viel zu spät um das Geld gekümmert hat, sodass aus einem Kontoauszug (der eben nicht vorliegt, weil das Geld Bar kam) nicht hervorgehen würde, wann mein Lohn tatsächlich bei mir ankommt.
Eine andere Frage wäre:
Da der Weg mit dem Auto hin und zurück für einen Tag zu extrem ist, spiele ich mit dem Gedanken, mir bereits vorher einen Tag vor dem Gerichtstermin frei zu nehmen und schon da zu einer guten Bekannten zu fahren, die nur ca. 100 km vom Gerichtsort entfernt lebt. Bekomme ich in einem solchen Fall beide Tage erstattet, die ich nicht gearbeitet habe (Gerichtstermin + 1 Tag vorher frei wegen Weg) oder ist das dem Gericht egal?
Ich würde mich freuen, wenn mir irgendjemand aushelfen könnte. :)
Liebe Grüße, Alex
5 Antworten
Du kannst bei der Gerichtsverwaltung (Adresse auf der Vorladung) kannst Du auch einen Vorschuss erbitten. I.d.R. wird das abgelehnt. Wenn Du aber mal dort anrufst, die Lage klarst, kann das auch eine Lösung finden.
Ruf dort einfach mal an, ob es wirklich so wichtig ist, dass Du kommen musst.
Hmm... muss ich wohl einfach machen. Ich dachte nur, dass es sich von selbst beantwortet, ob ich kommen muss oder nicht, da gerade ich der Beklagte bin und es sich hierbei um einen Vergleich handelt.
.. merkwürdig. Bei Privatpersonen ist das zuständige Gericht dem Wohnort des Beklagten zugeordnet. Bis du gerade erst umgezogen?
Frag mal bei dem Rechtspfleger deines Amtgerichtes nach.
Und es gibt noch viel mehr Gerichtsstände siehe zB. §32 ZPO ff.
In §14 Abs. 2 UWG gibt es sogar einen sogenannten "fliegenden Gerichtsstand".
Wenn überhaupt was erstattet wird, dann der günstigste Fahrpreis. und das wird vermutlich mit der Bahn sein und bestimmt nicht deine 300-400€ erreichen. Ausserdem werden solche Sachen meines Wissens erst nach bezahlung zurückerstattet. erst dann kannst du ja (mit Rechnung) belegen, wie viel du tatsächlich ausgegeben hast. Ruf einfach mal in der Verwaltung vom Gericht an und Frag nach. die sollten sowas wissen.
Ich verstehe. Das wäre natürlich bitter, wenn ich eine Rechnung für etwas vorzeigen müsste, was ich gar nicht bezahlen konnte. ;-)
Ich habe mir die Frage jüngst gestellt und nur noch nicht angerufen, weil ich die schlechte Erfahrung gemacht habe, dass man beim Gericht am Telefon keine Fragen beantwortet, sondern alles schriftlich gestellt haben möchte und dann auf eine Antwort warten kann.
Deshalb dachte ich, ich probiere es hier. Kostet ja nichts. :-)
Rechtsrat ist im Einzelfall Nichtanwälten grundsätzlich verboten. Eine Antwort könnte also dem Antwortenden doch etwas kosten.
Als Beklagter bekommst du nichts erstattet! Können dir Verwandte, Bekannte nichts vorstrecken?
Ich habe vom Gericht selbst mittels Schreiben die Information erhalten, dass ich einen Reisekostenvorschuss beantragen kann. Insofern wäre das wohl auch für Beklagte möglich.
Vor allem... wieso sollte es gerade für einen "Beklagten" nicht möglich sein?
Als Zeuge werden Dir entstandene Kosten ersetzt, aber nicht als Beklagter.
Ich habe vom Gericht selbst mittels Schreiben die Information erhalten, dass ich einen Reisekostenvorschuss beantragen kann. Insofern wäre das wohl auch für Beklagte möglich.
Vor allem... wieso sollte es gerade für einen "Beklagten" nicht möglich sein?
Reisekostenentschädigung gibt es für entsprechend Anspruchsberechtigte auch für Beklagte und Angeklagte.
http://blog.justizfreund.de/?page_id=8016
Ja, ich bin umgezogen. Es handelt sich dabei auch um einen Mietstreit und in diesem Fall hat das damalige Gericht festgestellt, dass allein das Gericht zuständig ist, wo die Mietsache angelegt ist. Zu meinem Pech...