Gerichtstermin - Reisekosten

5 Antworten

Du kannst bei der Gerichtsverwaltung (Adresse auf der Vorladung) kannst Du auch einen Vorschuss erbitten. I.d.R. wird das abgelehnt. Wenn Du aber mal dort anrufst, die Lage klarst, kann das auch eine Lösung finden.

Ruf dort einfach mal an, ob es wirklich so wichtig ist, dass Du kommen musst.

88Celv95 
Fragesteller
 18.06.2013, 09:22

Hmm... muss ich wohl einfach machen. Ich dachte nur, dass es sich von selbst beantwortet, ob ich kommen muss oder nicht, da gerade ich der Beklagte bin und es sich hierbei um einen Vergleich handelt.

.. merkwürdig. Bei Privatpersonen ist das zuständige Gericht dem Wohnort des Beklagten zugeordnet. Bis du gerade erst umgezogen?

Frag mal bei dem Rechtspfleger deines Amtgerichtes nach.

88Celv95 
Fragesteller
 18.06.2013, 09:17

Ja, ich bin umgezogen. Es handelt sich dabei auch um einen Mietstreit und in diesem Fall hat das damalige Gericht festgestellt, dass allein das Gericht zuständig ist, wo die Mietsache angelegt ist. Zu meinem Pech...

justizfreund  13.07.2016, 01:36
@88Celv95

Und es gibt noch viel mehr Gerichtsstände siehe zB. §32 ZPO ff.
In §14 Abs. 2 UWG gibt es sogar einen sogenannten "fliegenden Gerichtsstand".

Wenn überhaupt was erstattet wird, dann der günstigste Fahrpreis. und das wird vermutlich mit der Bahn sein und bestimmt nicht deine 300-400€ erreichen. Ausserdem werden solche Sachen meines Wissens erst nach bezahlung zurückerstattet. erst dann kannst du ja (mit Rechnung) belegen, wie viel du tatsächlich ausgegeben hast. Ruf einfach mal in der Verwaltung vom Gericht an und Frag nach. die sollten sowas wissen.

88Celv95 
Fragesteller
 18.06.2013, 09:18

Ich verstehe. Das wäre natürlich bitter, wenn ich eine Rechnung für etwas vorzeigen müsste, was ich gar nicht bezahlen konnte. ;-)

Ich habe mir die Frage jüngst gestellt und nur noch nicht angerufen, weil ich die schlechte Erfahrung gemacht habe, dass man beim Gericht am Telefon keine Fragen beantwortet, sondern alles schriftlich gestellt haben möchte und dann auf eine Antwort warten kann.

Deshalb dachte ich, ich probiere es hier. Kostet ja nichts. :-)

justizfreund  13.07.2016, 01:32
@88Celv95

Rechtsrat ist im Einzelfall Nichtanwälten grundsätzlich verboten. Eine Antwort könnte also dem Antwortenden doch etwas kosten.

Als Beklagter bekommst du nichts erstattet! Können dir Verwandte, Bekannte nichts vorstrecken?

88Celv95 
Fragesteller
 18.06.2013, 09:22

Ich habe vom Gericht selbst mittels Schreiben die Information erhalten, dass ich einen Reisekostenvorschuss beantragen kann. Insofern wäre das wohl auch für Beklagte möglich.

Vor allem... wieso sollte es gerade für einen "Beklagten" nicht möglich sein?

Als Zeuge werden Dir entstandene Kosten ersetzt, aber nicht als Beklagter.

88Celv95 
Fragesteller
 18.06.2013, 09:20

Ich habe vom Gericht selbst mittels Schreiben die Information erhalten, dass ich einen Reisekostenvorschuss beantragen kann. Insofern wäre das wohl auch für Beklagte möglich.

Vor allem... wieso sollte es gerade für einen "Beklagten" nicht möglich sein?