Zeugenaussage während Auslandsaufenthalt?
Ich bekam eine Ladung vom Gericht und sollte da als Zeuge aussagen.Ich schrieb dem Gericht,dass ich zu diesen Termin in 14 Tagen nicht aussagen könnte,da meine in der Schweiz lebenden Frau genau am Gerichtstermin operiert würde,und ich deshalb nicht kommen könnte.Da meine Frau nur wenig Deutsch spricht und sie keine Verwandten in der Schweiz hat,müsste ich sie noch einen Monat betreuen.Der Gerichtstermin wurde nicht umgelegt.Der 2. Termin wurde sogar noch in den Zeitraum gelegt,in dem ich noch in der Schweiz bin,obwohl das Gericht davon Kenntnis hat.
3 Antworten
Da wirst du wohl durch müssen.
Eine geplante Op eines Verwandten ist kein Härtefall. Und was das übersetzen angeht wie ich da die Deutschen Bürokraten kenne sagen die da eher "Na und in den nächsten Wochen haben Sie doch genug Zeit ihr das wichtigste bei zu bringen".
Und gerade in der Schweiz sollte man leicht zurecht kommen vonwegen Sprachen. Es ist da normal das die Leute 3 oder gar 4-Sprachig aufwachsen da kommt man auch mit allen möglichen anderen Sprachen weiter. Egal ob Englisch oder Französisch. Spricht deine z.B. Frau nur Arabisch muss sie halt die wichtigsten Begriffe lernen.
Und dann gibts ja auch noch diese Tolle Erfindung namens Flugzeug. Also ich sehe da auch keinen Grund nicht zu einem Gerichtstermin zu erscheinen.
Den 2. Termin bekam ich ,während ich schon in der Schweiz war.Den konnte ich natürlich nicht lesen,da die Post nicht nach der Schweiz kommt.Weil der Richter weis,dass ich in der Schweiz war,ist dass schon vorsätzlich.
Ja,da hätte das Gericht mir ein Flugticket schicken können mit Geld für Taxi.Die hätten mir auch einen Hubschrauber schicken können,der mich Vormittags abholt,und Nachmittags wieder wegbringt.Machen die auch bei Politiker.Geld spielt doch keine Rolle,und schweiß was auf die Umwelt!
Behaupte lieber keine Sachen wo du nicht weißt wie die Verfahren sind. Damit macht man sich nur lächerlich. Die meisten Politiker sehen einen Hubschrauber nämlich nur dann von innen wenn die Ihn bezahlen z.B. bei einem Stadtrundflug buchbar in allen Touristencentren.
da meine in der Schweiz lebenden Frau genau am Gerichtstermin operiert würde
Sowas ist kein Grund, um einen Gerichtstermin zu verlegen; Deine Frau ist erwachsen und auch wenn sie nur wenig Deutsch spricht, braucht sie deshalb keine Betreuung von Dir.
Es gibt zig Menschen, die im Ausland ins Krankenhaus müssen, z.B. nach einem Unfall, dort ganz allein sind und die dortige Landessprache nicht beherrschen - geht alles, wenn man will.
Selbst im Krankenhaus konnten die Ärzte niemand auftreiben der ihre Sprache spricht.Ich musste die Ärzte helfen bei der übersetzung in Englisch,da diese deren Aktzent nicht sprechen und verstehen konnten.Wie schon geschrieben,musste ich meiner Frau Zuhause helfen.Die Sache liegt schon über ein halbes Jahr beim Gericht.Nun ,da der Angeklagte Politiker ist,soll er vor Gericht erscheinen,um die Wahl zu beeinflussen.Der Richter ist in der Gegnerischen Partei!
Dann bring es ihr doch endlich bei. Das wichtigste in einer Sprache wie "essen, trinken, schmerzen usw." kann man sogar an einem Tag lernen und du hast selbst gesagt das du 2 wochen Zeit hast. Oder hast du angst das deine Frau dann mit anderen Menschen reden kann und merkt das sie ne bessere Partie ab bekommen kann ???
Das Gericht schickt die Ladungen immer an die ursprüngliche Adresse die man bei der Zeugenaussage angibt. Problem wenn man dann an einen anderen Ort ist das man Post nicht lesen kann. Deswegen bei längeren Aufenthalt woanders Nachsendeauftrag. Bei Nichterscheinen kann es nämlich teuer werden. Hast du schon versucht mal dort anzurufen und nach Terminverschiebung angefragt?
Wichtig ist auch das man sich die Anreise von einer abweichenden Adresse wie der auf der Ladung, genehmigen lassen muss. Sonst zahlt eventuell das Gericht nicht.