Zeugenaussage nicht zu gelassen?
wie Läuft das ab wenn man bei der Polizei eine zeugen Aussage macht kann die vor Gericht nicht zu gelassen werden oder werden Zeugenaussagen immer zugelassen also zeugen für den Angeklagten
5 Antworten
Also zumindest gibt es sowas wie "streichen sie die letzten 3 Sätze des Zeugen aus dem Protokoll" gibt es bei uns nicht.
Eine Zeugenaussage besteht. Fertig. Ob ein Richter oder Staatsanwalt diesbezüglich nachfragen will, entscheiden sie selbst und laden den Zeugen ggf erneut.
Aber selbst wenn sie ihn nicht laden, heißt das nicht, dass seine Aussage nicht berücksichtigt wird.
Sie besteht und die kann auch niemand löschen oder nicht zulassen. Welche Bedeutung ihr beigemessen wird, ist eine andere Sache.
Wahrscheinlicher ist allerdings eine Ladung durch den Anwalt des Angeklagten. Dann ist es der Zeuge an sich, der zugelassen werden muss. Es gibt wenig Gründe, ihn nicht sprechen zu lassen.
Gruß S.
Da gibt es kein "Oh nee, den laden wir nicht vor, der sagt für den Angeklagten aus".
Das weiß ich und sowas habe ich ja auch nicht gesagt.
Mag sein, dass der Begriff falsch ist, aber natürlich kann der Anwalt einen Zeugen "vorbringen". Ist hier aber gar nicht die Frage, weil er schon bekannt ist.
Ein Anwalt kann während einer Verhandlung sehr wohl die Hörung eines weiteren Zeugens beantragen. Dem Antrag wird fast zu 100% stattgegeben, denn wenn der Zeuge entlastende Aussagen machen kann, der aber nicht berücksichtigt wird, kassiert die nächste Instanz das vorherige Urteil.
...der Anwalt lädt aber nicht vor. Und selbstverständlich kann er auch vor dem Prozess Zeugen benennen, wenn diese nicht in den Akten auftauchen oder nicht gehört wurden.
...der Anwalt lädt aber nicht vor
Das ist richtig. Da war die obige Formulierung etwas unglücklich.
Alles bleibt gut ;-)
So dachte ich ....
Aha, ein Anwalt kann einen Zeugen laden
Etwas schnipsch, denn in der Sache lag ich ja nicht falsch.
Solange keine rechtliche Gründe wie Beweisverwertungsverbote (also Beispielsweise rechtswidrig erlangte Aussagen, Aussagen von Kindern ohne das Eltern dabei waren etc.) dagegen sprechen und die Aussage auch zur Sache Beiträgt wüsste ich nicht wieso nicht.
Das Gericht kann die Vernehmung eines Zeugen ablehnen, wenn die Aussage zu sehr von der Wahrheit abweicht.
Aber sowas wie man es aus amerikanischen Gerichtsserien kennt, gibt es bei uns nicht
Das entscheidet das Gericht.
Wenn die Aussage nicht belastbar ist, wird sie auch nicht zugelassen.
Was heißt nicht belastbar ?
Das er keine Ahnung hat
Es geht halt darum ich muss nur zur Polizei und sagen er hat das nicht getan was ihm vorgeworfen wird
Die Polizei entscheidet nicht, das tut nur der Richter. Die Polizei nimmt nur auf und leitet weiter.
Jede Zeugenaussage geht mit dem ganzen Fall zur Staatsanwaltschaft. Ein Polizist entscheidet nicht, was "belastbar" ist - egal, was auch immer du damit meinst.
Der Staatsanwalt läd ggf neu. Muss er aber nicht.
Aha, ein Anwalt kann einen Zeugen laden? Das halte ich für ein Gerücht. Das Gericht stellt die zu ladenden Personen fest und lädt diese vor. Und dann geht es los. Alle, die etwas zur Aufklärung beitragen können werden vorgeladen. Da gibt es kein "Oh nee, den laden wir nicht vor, der sagt für den Angeklagten aus".
Das Gericht kann zur Bewertung/Verurteilung nur verwenden, was in der Verhandlung vorgetragen wird. Darum dauert das auch immer bei Prozessen, da werden nicht nur die Akten gelesen und dann geurteilt.