Zeuge vor gericht wegen leichter Körperverletzung?

3 Antworten

Nein, leichte Straftaten werden meistens per Strafbefehl gelöst, das heisst, der Täter kriegt einen Brief, in dem seine Strafe geschrieben ist, die von Staatsanwaltschaft und Gericht ausgehandelt wurde. Zusätzlich muss er die Kosten übernehmen. Wenn er diese Strafe akzeptiert, kommt es nicht mehr zu einer Hauptverhandlung, diese Variante ist zeitsparend und kann nur bei leichten Strafen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden.

Nur wenn der Täter gegen den Strafbefehl Beschwerde einlegt, kommt es zu einer ordentlichen Verhandlung. Da allerdings bei tatsächlicher Schuld das akzeptieren des Strafbefehls viel einfacher, günstiger, schneller und somit unkomplizierter ist, ist es unwahrscheinlich, dass ihm ein Anwalt zur Einsprache rät. Das wäre nur sinnvoll, wenn er zu Unrecht beschuldigt wird.

Lange Rede, kurzer Sinn, es ist unwahrscheinlich, dass noch was auf dich zukommt, wenn allerdings doch, dass kann es durchaus Monate dauern.

hm okey

oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten

Das möchte ich bezweifeln, denn bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten wäre er vorbestraft. Das setzt eine Verhandlung voraus.

Eine Zeugenaussage bei der Polizei hat nur den Grund, dass sich der Staatsanwalt ein Bild davon machen kann, ob er Anklage erhebt. Sollte er Anklage erheben, wirst du eine erneute Vorladung bekommen, diesmal für eine Verhandlung.

Falls es vor Gericht verhandelt wird und deine Aussage als Wichtig genug erachtet wird könnte das durchaus passieren, ja.

danke dir