ALG 2 Antrag zurückziehen?

4 Antworten

Wenn du den ALG - 2 Antrag erst am 16.04.2019 abgegeben hast, dann hättest du eh erst ab max.dem 1.der Antragstellung Anspruch auf ALG - 2.

Ich nehme mal an das da eh noch etwas nachgefordert wird und wenn es Nachweise ( z.B. Kontoauszüge ) über evtl.vorhandenes Vermögen ist.

Dann bräuchtest du dich einfach nicht mehr melden, denn mit der Forderung würdest du einen Termin bis zur Abgabe bekommen und im Schreiben würde dann auch stehen das der Antrag als abgelehnt gelten würde, wenn dieser Termin nicht eingehalten wird bzw.man sich vorher ans Jobcenter wendet und einen Grund für die Verzögerung angibt.

Wenn du aber deinen ALG - 1 Bescheid schon bekommen hast, kannst du diesen auch in Kopie ans Jobcenter schicken oder persönlich abgeben, dazu schreibst du dann das du auf evtl.zustehende Leistungen verzichtest und man deinen Antrag als hinfällig betrachten soll.

Was bekommst du denn an täglichen ALG - 1 gezahlt, wohnst du alleine, was zahlst du für deine Warmmiete und hast du ein KFZ - wenn ja, was zahlst du monatlich an Haftpflicht ?

Dein ALG - 1 ab 09.04.2019 solltest du in der Regel am letzten Bankarbeitstag des April dann rückwirkend für April bekommen, da du deinen ALG - 2 Antrag erst am 16.04.2019 gestellt hast und die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist eh davon auszugehen das dein ALG - 1 vor der Bearbeitung auf deinem Konto ist.

Wenn deinem SB - beim ALG - 1 aber die ALG - 2 Beantragung bekannt ist, dann könnte es durchaus auch sein das die Leistungen vorsorglich zurückgehalten werden und sie auf den Erstattungsanspruch vom Jobcenter warten.

Deshalb würde ich deinen ALG - 1 Bescheid mit freiwilligem Verzicht in Kopie ans Jobcenter senden und den Verzicht bzw.die Rücknahme des Antrags auch in Kopie an die Agentur für Arbeit schicken bzw.persönlich angeben oder umgehend Kontakt mit deinem ALG - 1 SB - aufnehmen und sagen das du den ALG - 2 Antrag zurückgenommen hast, nicht das dein ALG - 1 ab 09.04.2019 zurückgehalten wird.

Kannst aber auch die kostenlose Hotline anrufen Mo - Fr 8.00 - 18.00 unter 0800 4555500 und da sagen das du den Antrag zurückgezogen hast.

Henna890 
Fragesteller
 18.04.2019, 13:35

Ich danke dir erstmal für die ausführliche Antwort! Bescheid von der Agentur habe ich heute bekommen, durch die sperrzeit bekomme ich für den Monat April 418€, wohne mit meinem Freund zusammen, Warmmiete beträgt 690€. Er verdient allerdings auch nur 700-800 netto. Miete teilen wir uns normalerweise was aber ziemlich knapp werden wird mit 418€.. für mai würde ich dann 570€ Euro bekommen laut dem Bescheid. was mache ich denn jetzt am besten? Auto besitzen wir nicht. Tatsächlich habe ich heute auch den Brief vom Jobcenter bekommen dass einiges noch fehlt.

isomatte  20.04.2019, 05:37
@Henna890

Warum verdient er denn nur 700 € - 800 € Netto, ist er noch in Ausbildung, wie alt ist er, wie lange wohnt ihr schon zusammen ?

Nun, dass musst du wissen was du machen willst, im schlimmsten Fall könnte es passieren das dein Freund dann auch mit im ALG - 2 Bezug wäre, wenn euch das Jobcenter als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ansehen würde, dass wäre in der Regel nach 1 Jahr des Zusammenlebens der Fall.

Dann käme nicht nur die Frage warum er nicht mehr als bisher verdient, er müsste dann auch noch Nachweise über evtl.Vermögen erbringen, so wie du es auch musstest bzw.musst.

Geht man also mal davon aus das ihr eine BG - bilden würdet und die Warmmiete von 690 € für 2 Personen nach dem SGB - ll angemessen wäre, dann würde euer Bedarf derzeit bei min. 2 x 382 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen + 2 x 345 € Kopfanteil für die Warmmiete, gesamt also min.764 € + 690 € = min.1454 € pro Monat.

Du könntest dann von deinem ALG - 1 min.30 € Versicherungspauschale absetzen, solange du kein anderes Einkommen als dein ALG - 1 hast, für April wären das dann bei dir mit 418 € ALG - 1 nach Abzug der min.30 € nur max.388 € anrechenbares ALG - 1 als Einkommen.

Dein Freund könnte dann auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll Freibeträge geltend machen, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei angenommen 800 € Netto im April und angenommen 1000 € Brutto, wären das 280 € an Freibetrag, nach Abzug von den 800 € Nettoeinkommen blieben bei ihm max.520 € anrechenbares Erwerbseinkommen, wenn dann nicht noch sonstige Einkommen wie z.B. Kindergeld ( wenn er z.B. in Ausbildung und unter 25 wäre ) dazukommen würde.

Dann läge euer gesamtes anrechenbares Einkommen für April ggf.bei max.388 € ALG - 1 + seine evtl.520 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen = um die 908 €.

Würdest du / ihr also auf den ALG - 2 Antrag verzichten, dann würdet ihr auf eine monatliche Aufstockung von min.um die 546 € verzichten, weil der derzeitige Bedarf dann min.bei 1454 € liegt und ihr nur max.um die 908 € anrechenbares Einkommen hättet.

Im Mai mit dann 570 € ( anrechenbar max.540 € ) ALG - 1 wäre es dann dementsprechend weniger, also dann etwa 152 € weniger, aber immer noch um die 394 € pro Monat.

Würdet ihr noch nicht als BG - gelten, dann läge dein Regelbedarf bei derzeit 424 € und 345 € Kopfanteil für die Warmmiete, dann also bei min.769 €, nach Abzug der max.388 € ALG - 1 für April würde das eine Aufstockung von min.381 € für dich alleine ergeben, für Mai dann mit 540 € anrechenbarem ALG - 1 um die 229 €.

Ruf dort an u sag ist erledigt.

Oder schreib ne Email

Henna890 
Fragesteller
 17.04.2019, 18:10

Hab schon ein Schreiben vorgefertigt nur bin mir unsicher ob ich dann komplett ohne Leistungen da stehe die haben mir da etwas Angst gemacht

Maleficent666  17.04.2019, 18:17
@Henna890

Den Bescheid von Alg1 hast doch schon, oder?

Henna890 
Fragesteller
 17.04.2019, 18:17
@Maleficent666

Ja den habe ich heute bekommen

Maleficent666  17.04.2019, 18:19
@Henna890

Also, dann bekommst auch Ende des Monats dein Arbeitslosengeld......

U da H4 auch Ende ausgezahlt wird, würdest Probleme bekommen.

Klär das so schnell wie möglich

schoschi06  17.04.2019, 18:28
@Maleficent666

So schnell ist das Jc. nicht , schon garnicht wenn Unterlagen fehlen !

wende dich morgen an deinen sachbearbeiter und besprich die situation. du brauchst nichts zurückziehen. wenn es eine korrketur geben sollte, dann wirst du einen bescheid dazu erhalten und man wird dich schriftlich informieren.

Henna890 
Fragesteller
 17.04.2019, 22:06

Ich habe leider nicht die Nummer von meinem Sachbearbeiter bekommen sondern nur von der Standard Hotline. Aber meistens braucht das ja länger mit den bescheiden also was wenn es dann nicht ausgezahlt wird wegen der Korrektur oder weil es noch in Bearbeitung ist? Tut mir leid hatte noch nie wirklich was mit Arbeitsämtern zutun

markusher  18.04.2019, 17:53
@Henna890

ich würde das laufen lassen. teile deinem sb per mail mit, dass du deinen bescheid erhalten hast über alg1. dann berechnet sb vom alg2 ob du noch restanspruch hast und ob eine überzahlung erfolgte und sagt dir was du nachzahlen musst. im günstigsten fall zieht sie die überzahlung von der agentur ein oder andersrum die verrechnen sich dann untereinander.

Berechnungsschluß were eh gestern gewesen , also hättest du erstmals im Juni Geld bekommen wenn alle Unterlagen mit eingereicht wurden , was ich für unwarscheinlich halte , die fordern immer irgendwas nach ! Also genügend Zeit dem Antrag zu Wiedersprechen !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Henna890 
Fragesteller
 17.04.2019, 18:09

Was meinst du mit Berechnungsschluss? Also kann ich ohne Bedenken den Antrag widerrufen? Nicht dass ich dann gar nichts mehr bekommen. Tatsächlich wurde mir gesagt dass noch einiges fehlt an Anlagen.

schoschi06  17.04.2019, 18:14
@Henna890

Zum 1.5 bekommst du doch Alg 1 ! Reichst du die Anlagen für Alg2 nicht nach , verläuft sich der Antrag eh im Sande !

Henna890 
Fragesteller
 17.04.2019, 18:18
@schoschi06

Ok also können die vom Jobcenter nicht sagen dass die Agentur mir das nicht auszahlen darf weil deren antrag noch nicht abgeschlossen bearbeitet wurde oder?

schoschi06  17.04.2019, 18:25
@Henna890

Nein können sie nicht , sind auch 2 verschiedene Paar Schuhe !

markusher  17.04.2019, 20:40

quatsch