Bekomme ich bis zur Auswanderung Arbeitslosengeld 1 wenn ich in ein paar Monaten auswandern möchte?
Ich beziehe seit 6 Monaten ALG. Nun haben wir vor, zum Ende der Arbeitslosigkeit auszuwandern. Sich um einen Job zu bemühen ist somit nicht wirklich sinnvoll. Sollte ich dies der Agentur für Arbeit mitteilen oder könnzen dann Leistungen bis zur Auswanderung gekürzt werden? Ich bin mir unsicher, wie offen ich mit diesem Thema umgehen soll...
Hast Du Dein Guthaben beim Alg-Antrag unterschlagen, oder von was willst Du auswandern ?
Entschuldige, ich verstehe die Frage nicht.
7 Antworten
Solange Du Anspruch auf ALG 1 hast und solange Du der Agentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung stehst, sollte auch ALG 1 "fließen".
Auf Stellenvorschläge der Agentur für Arbeit muß reagiert werden, während man sich jedoch m.W.n. nicht eigeninitiativ bewerben muß.
zum Ende der Arbeitslosigkeit
Interessanter Terminus. Wie ist er zu verstehen?
Kurz un knackig: da wohl nicht mehr die Absicht besteht, hier in Deutschland noch erwerbstätig zu sein, besteht aus meiner Sicht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2.
Deine/Eure Pläne solltest Du papierschriftlich oder im persönlichen Gespräch der Agentur für Arbeit unterbreiten.
Gehe am besten nicht so offen mit deiner auswanderung vor dem Arbeitsamt um. Die denken sich dann bestimmt sowas wie "wofür füttern wir den durch, wenn der eh abhaut?"
Ob die dir Leistungen kürzen Glaube ich nicht, sage ihnen aber trotzdem nicht, dass du auswandern wirst. Lass es einfach ziemlich abrupt scheinen lassen.
Sobald Du dem deutschen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, Deine Mitwirkungsplichten nicht mehr erfüllst, wird Dich das JC absehbar im gesetzlichlich zulässigen Rahmen - sprich Leistungskürzungen bzw. bei ALG I Aufhebung Deines Leistungsbescheides - sanktionieren.
Dann wirst du keine Leistungen mehr kriegen, ganz einfach. Ist ja auch richtig so.
Das steht dir dann nicht zu weil du ja nicht die Anforderungen erfüllen kannst dafür wenn du nicht da bist