zerbeulte Dose - Pfand zurück?
hallowollte heute ein paar plattgedrückte Dosen im Laden abgeben. Der Laden hat keinen Leergutautomat denn da wird noch alles per Hand gemacht. Die Verkäuferin sagte mir das sie die nicht annimmt da sie platt sind, obwohl ja noch das Logo und der Strichcode erkennbar sind. Ich habe an den Großhandel der Verkaufsstelle geschrieben und als Antwort erhalten:
*Sehr geehrter Herr ,
ich habe vollstes Verständnis für Ihre Verärgerung.Nur muss ich Folgendes klarstellen, im Zählzentrum werden zerdrückte Dosen auf denen das DPG Logo nicht mehr eindeutig lesbar ist nicht erkannt und somit nicht gutgeschrieben (als No-Read ausgewiesen). Nach Aussage der Verkäuferin waren die besagten Dosen komplett flachgedrückt und somit konnte sie eine Pfandrückerstattung nicht gewährleisten und verweigerte die Annahme dieser Dosen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen die Sachlage schildern und bitte Sie in Zukunft nur Dosen mit einwandfrei lesbarem DPG-Logo zurückzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gebhard VoltenauerUtz GmbH & Co. KGKolpingstraße 4088416 Ochsenhausen*
Wie verhält es sich denn nun richtig? Auf fast allen Seiten liest man die Verkaufeinrichtung müssen auch zerbeulte oder platt gedrückte Pfandflaschen oder Dosen annehmen wenn der Strichcode oder das Logo noch erkennbar ist. auch auf den Seiten des BMU http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pfandpflichtfaqde_bf.pdf liest man dieses. Ich möchte auch nicht gleich zur Polizei um das zur Anzeige zu bringen aber trotzdem finde ich das man doch ein Recht darauf hat für eine Pfandflasche oder Dose das Geld zu bekommen. Weiß jemand eine konkrete Stelle an die man sich wenden kann und gibt es sowas wie ein Musterschreiben, denn auch davon hab ich gelesen .
Danke schon mal für alle Antworten Gruß Allgoi
7 Antworten
Hallo,
rein zufällig arbeite ich für einen ZZ (Zählzentrum für Mehr-u Einwegflaschen)
Das stimmt, zerdrückte Dosen und Flaschen, deren Code nicht mehr lesbar ist, werden als No-Reads behandelt. Das bedeutet: Die Kunden also die Läden, die die zerdrückte Dose annehmen obwohl der Code nicht lesbar ist, kann bei uns im ZZ nicht gelesen werden und demnach gibt es auch keine Kohle für den Laden. Sie werden einfach aufs Band geschmissen und zusammengepresst. Wenn also der Privat-Kunde so eine zerdrückte Dose abgibt bekommt er sein Pfandgeld und die Firmen wollen auch Pfandgeld. Schliesslich haben sie es ja ausgezahlt und irgendwo muss es ja wieder reinkommen.
Nicht jeder Laden muss solche Dosen annehmen, meistens wirds aus Kulanz doch gemacht und ich kenne Firmen denen es eigentlich egal ist, was sie da annehmen obwohl sie kein Geld dafür bekommen.
Tip: versuchs mal am Kiosk
...die Firmen, darf ich nicht nennen. :)
eigentlich nehmen die automaten sie nur nicht an , wenn man sie so abgibt müssten sie angenommen werden, schließlich werden die dinger in einigen automaten auch zerdrückt (knackendes geräusch nach einwurf) wenn das logo llesbar ist...die flaschen und dosen werden ja so oder so spätestens vor der aufarbeitung eh zerdrückt...versuch dich mal bei der verbraucherzentrale schlau zu machen oder versuch es in einem anderen laden
er schrieb doch das beides erkennbar war und ich hatte damit noch nie probleme
Jeder Händler, der vergleichbare Dosen verkauft, muß auch für eine plattgedrückt Dose Pfand erstatten, wenn - für einen Menschen !!! - erkennbar ist, daß es sich um eine bepfandete Getränkeverpackung handelt. Es reicht dafür selbstverständlich, wenn auch nur Reste des Pfandlogos erkennbar sind. Das für Umwelt zuständige Amt jeder Gemeinde kann (und wird hoffentlich) weiterhelfen.
auf der Seite des BMUB steht klar das auch beschädigte Pfanddosen abgegeben werden dürfen, dabei reicht es wenn das Logo zu erkennen ist. Wer sich daran nicht hält kann mit 50.000€ Bußgeld belegt werden. Und die Dosen und Flaschen werden eh im Laden zerdrückt, also das mit dem Zählwerk stimmt wohl nicht mehr.
Noch nicht einmal das Logo muß erkennbar sein! Es ist allerdings hilfreich, um eine Dose/Flasche eindeutig als pfandwertig zu bestimmen . Pfandpflichtig ist die Verpackung (=Dose oder Flasche), nicht das vorhandene oder nicht vohandene oder beschädigte oder nicht beschädigte Etikett.
Meld dich bei einer Verbraucherzentrale. Die können dir da am besten helfen und dich beraten.
es ist nicht pflicht, jeder wird darauf aufmerksam gemacht, dass der barcode und das mehrweg-amblem nicht beschädigt sein darf, für einen reibungslosen ablauf.