Zeitkonto falsch berechnet
Mein Arbeitgeber hat mein Zeitkonto leider falsch berechnet und möchte nun die Stunden rückwirkend zu meinem Nachteil einfordern oder finanziell Vergüten.
Doch fangen wir mal von vorn an: Im Oktober 2014 wurde mein Pensum von 100% auf 80% reduziert. Weshalb oder von wem, dass weiss man nicht. Aufgefallen ist das nun erst im März 2015. Da meine Wochenstunden projektabhängig ziemlich variiert haben, hatte ich mich auf das Zeiterfassungssystem verlassen und dort die Stunden überprüft (also ob ich noch im humanen Rahmen bin was Soll und Ist-Zeit angeht). Das HR schien das ähnlich zu handhaben, denen ist es nicht mal bis zum heutigen Zeitpunkt wirklich aufgefallen. Erst als es durch einen Zufall meiner direkten Vorgesetzten aufgefallen ist. Im Januar gabs dann sogar noch eine Jahresübersicht der geleisteten Stunden, inkl. der falschen Sollzeit und der Differenz also Überstunden. Diese müssen wir als Angestellte unterschreiben und somit akzeptieren.
Nun ist das Problem, dass ich im Dezember kurzfristig Urlaub als Kompensation der vermeintlichen Überstunden genommen hatte. Da zu dem Zeitpunkt die Auftragslage nicht wirklich gut war (man hatte sogar von eventuellen Zwangsurlaub gesprochen).
Nachdem das ganze dann jetzt im März ans Licht kam, hat man Rückwirkend zum Oktober 2014 mein Pensum wieder hochgesetzt und aus ursprünglich vermeintlichen 35 Überstunden wurden nun -105 Minusstunden. Als Entschädigung bot man mit 50% der fehlerhaften Stunden im Jahr 2014 an. Der Rest würde auf meine Kappe gehen. Aktuell steht im Raum, die Stunden von meinem 13. Monatslohn oder meinem Jahresurlaub abzuziehen.
Der AG ist in der Schweiz - ist das einfach so möglich? Kann man die Jahresübersicht, die unterschrieben wurde, einfach so ignorieren und nachträglich anpassen? Ausserdem, ist es nicht problematisch, dass da irgendjemand meine Daten manipulieren kann, ohne das es jemand bemerkt?
3 Antworten
Ich muss jetzt vom deutschen Recht ausgehen:
Ob dein 13tes Monatsgehalt "anpackbar" ist, ist eine Frage an deinen Arbeitsvertrag, ggf. der Betriebsvereinbarung und/oder des Tarifvertrag. Ist es dort als fester Bestandteil deines Gehalts aufgeführt? Oder ist das 13te Gehalt der Normalfall im Unternehmen? Dann könnte noch die Gleichbehandlung ins Siel kommen.
Der Jahresurlaub könnte an gepackt werden, wenn der schon in diesem Jahr genommene Urlaub eben diesen Jahresurlaub angerechnet wird (ist also eher eine Spitzfindigkeiten).
Hauptpunkt dürfte aber sein, in wie weit es für dich überhaupt möglich gewesen wäre zu entdecken, dass diese Ungereimtheiten existiert. Sollte es für dich keine oder nur fragwürdige Möglichkeiten gegeben haben, so dürfte es rein rechtlich voll zulasten des Unternehmens gehen.
Aber was sagt die Mitarbeitervertretung zu dem Ganzen? Was die Gewerkschaft? Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, so bieten die oft eine kostenlos telefonische Beratung (wobei die nur taugen, eine sicher zu deinem Gunsten azslegbare Rechtslage zu eruieren.)
Bei dem Ganzen solltest Du aber nicht vergessen, dass es mal später einen Fall zu deinem Ungunsten geben kann. Wenn Du in einem eigentlich sozial agierenden Unternehmen bist, so bedenke, dass das nur passiert ist, weil jemand einen menschlichen Fehler gemacht hat. Ich persönlich würde vermutlich klarmachen, dass ich davon ausgehe, dass das Recht auf meiner Seite ist aber trotzdem mit den "50% Rabatt" kulanterweise lebe, allerdings die restlichen Stunden auf dem Arbeitszeit Konto belassen würde, um um Laufe des Jahres "gegenrechnen" diese abarbeiten zu können. Um Seiteneffekte zu vermeiden, muss das ggf. auf ein Sonder-Arbeitszeitkonto. Im Dezember muss man dann schauen, was man mit dem Rest macht oder ob das im Folgejahr so weitergeführt werden kann. Auf keinen Fall würde ich mich auf einen finanziellen Ausgleich einlassen. Zudem sollte der Rest durch das Unternehmen übernommen werden solltest Du - aus welchen Gründen auch immer - ausscheiden.
Danke für die hilfreiche und ausführliche Antwort.
Mitarbeitervertretung oder gar nen Betriebsrat gibt es bei dem Unternehmen nicht. In der Schweiz ist das eigentlich nicht so gängig wie in Deutschland.
Die Möglichkeit hätte ich schon gehabt, das nachvollziehen zu können. In meinen Stammdaten ist mein Pensum vermerkt. Aber wer schaut da regelmässig nach ob da Daten willkürlich geändert wurden? Das macht doch niemand...
Prinzipiell hätte ich kein Problem damit, die Stunden wieder nach zu holen. Ich habe nur Mitte des Jahres unbezahlten Urlaub und nun nicht mal mehr 4 Monate Zeit, dieses Minusstunden auszugleichen.
Zudem ist reglementiert, dass Urlaub und Überstunden vor dem unbzahlten Urlaub abgegolten sein müssen. Deshalb hab ich nen Forecast erstellt, der halt auf den falschen Daten basierte.
Deshalb bin ich eigentlich nicht wirklich in der Lage, die Stunden über die Arbeitszeit inkl. des Forecasts auszugleichen.
Das HR verhält sich dabei auch ziemlich unkooperativ. Alles verläuft nur über meinen direkten Vorgesetzten - man nimmt sich dabei nicht mal die Zeit von Seiten des HRs ne gegenseitige Lösung zu finden. Stattdessen sagt man, man sei sehr entgegenkommend was die 50% im letzten Jahr angehen und es wäre ja meine Aufgabe gewesen die Stunden regelmässig zu überprüfen.
Die rechtliche Situation würde auf Seiten des AG stehen und ich könne quasi glücklich über das Entgegenkommen sein.
Da solltest du einen Anwalt fragen, der sich mit schweizer Arbeitsrecht auskennt. Gefühlt würde ich sagen, dass das durchaus möglich und machbar ist. Immerhin habt ihr beide Fehler gemacht.
Mein Arbeitgeber hat mein Zeitkonto leider falsch berechnet
wenn du das beweisen kannst, dann lege ihm das ganze schriftlich dar und bitte um korrektur.
Nachdem das ganze dann jetzt im März ans Licht kam,
also ich kontrolliere meinen stundenzettel jeden monat und warte nicht ein vierteljahr wenn mir unregelmässigkeiten auffallen.. vermutlich musst du hier die zeche für deine eigene unaufmerksamkeit zahlen.. hättest ja eher schonmal deinen verdacht ansprechen müssen...
Nur, wenn das (veränderte) Pensum für ihn ersichtlich war. Aber genau das wurde ja scheinbar nicht in der Zeit Wirtschaft gepflegt.
Genau - wir erhalten keinen Stundenzettel oder sowas. Das läuft alles digital in einem ziemlich hässlich komplexen System.
Eine Überstunden-Ansicht für einen Monat muss man sich manuell selbst erstellen. Dort ist allerdings nur eine Soll-Zeit aufgeführt, die eben auf dem Arbeitspensum basiert. Das Pensum wiederum ist dort nicht aufgeführt.
Wir erhalten nur einen Stundenzettel am Ende des Jahres und dort war eben mit dem fehlerhaften Pensum die Überstunden aufgeführt. Und auch dort stand kein Pensum drauf.
also ich kenne ja kein CH recht, aber bei uns in D muss für so etwas eine betriebsvereinbarung mit dem betriebsrat geschlossen werden.. wenn das bei euch so undurchsichtig ist, solltet ihr für die zukunft mal über so etwas nachdenken.. das ist ja gar nicht nachvollziehbar?!
Wie geschrieben, wurde es bereits korrigiert - rückwirkend zum Oktober 2014. Dadurch hab ich allerdings ein riesiges Defizit in meinem Stundenkonto.
Beweisbar ist es, ich hab ja eine Kopie der Jahresstundenabrechnung und der Historie im Zeiterfassungssystem.