Überstundenabzug bei Krankheit nach Kündigung rechtens?

8 Antworten

Ich verstehe die Situation so, dass man Dir die "Fehlstunden" von Deinem Zeitkonto abgezogen hat, weil keine Krankmeldung, d.h. kein ärztliches Attest vorgelegen hat.

Üblich ist bei den meisten Zeitarbeitsfirmen auch eine beiderseitige fristlose Kündigung, wobei Du allerdings, wenn Du gekündigt hast, eine Bestätigung bekommen würdest. Kann sein, dass sich das mit Deinem Krankenstand überschnitten hat.

Vorausgesetzt, dass Du bis zu Deiner Kündigung keine Fehlstunden hattest, würde ich das durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Es ist allerdings manchmal sehr fragwürdig, die Zeitarbeitsfirmen arbeiten. So habe ich eine Abmahnung bekommen, weil angeblich mein Stundenzettel nicht vorgelegen hat, obwohl ich zuvor schon eine Kündigungsbestätigung bekommen hatte. Es kann ja niemand abgemahnt werden, mit dem kein Beschäftigungsverhältnis (mehr) besteht.

Familiengerd  28.06.2013, 20:59

Was - bitte schön - ist denn eine "beiderseitige fristlose Kündigung" ??? Und eine "Kündigungsbestätigung" muss der kündigende Arbeitnehmer auch nicht bekommen!

BuddyOverstreet  28.06.2013, 21:35
@Familiengerd

Die Bestätigung entfällt natürlich, wenn Du die Kündigung selbst abgibst.

Und auch als AN kannst Du fristlos kündigen, nicht nur der AG.

Familiengerd  28.06.2013, 22:17
@BuddyOverstreet

Und auch als AN kannst Du fristlos kündigen, nicht nur der AG.

Ach sooo, das meinst Du mit dem Terminus "beiderseitige fristlose Kündigung": dass nicht nur der Arbeitgeber fristlos kündigen kann, sondern auch der Arbeitnehmer! - Wäre ich ja nie 'drauf gekommen!

Übrigens ist die Bestätigung eine Kündigung nicht nur bei "Selbstabgabe" nicht erforderlich, sondern sie ist überhaupt nicht erforderlich - jedenfalls nicht nach deutschem Recht.

soko87 
Fragesteller
 29.06.2013, 08:33

Ne, ich habe gekündigt, wurde dann krank, hab mich krankschreiben lassen, denen Bescheid gegeben und den Krankenschein per Post geschickt und trotzdem heißt es, dass die Zeitstunden zwecks Krankheit abgezogen werden. Gerade auch aus dem Grund, weil ich schon gekündigt habe. Wäre ich (ohne Kündigung) krankgeschrieben, würde dies wohl nicht zutreffen.

Natürlich ist das nicht rechtens. Damit würde ja die Lohnfortzahlung ausgehebelt. Mit deiner Kündigung hat das auch nichts zu tun. Wenn dir die Stunden nicht bezahlt werden, musst du zum Arbeitsgericht und klagen.

Das ist kostenlos und du brauchst auch KEINEN Anwalt.

Das brauchst Du Dir nicht gefallen lassen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit die vom Arzt bescheinigt wurde gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das besagt, dass Du für diese Zeit vom AG so bezahlt werden musst als hättest Du gearbeitet.

Da ist nichts mit Stundenabzug. Die Gesetze gelten für alle AG auch für Zeitarbeitsfirmen und mit einer Kündigung kann das alles schon gar nicht in Zusammenhang gebracht werden.

Fordere die ZAF auf, Dir die 40 Stunden zu bezahlen, weil sie Dir zustehen. Stell klar, dass Du bei Nichtbezahlung, bzw. Stundenabzug, -verrechnung, Klage beim Arbeitsgericht einreichen wirst. Das wirkt meistens, da diese Herrschaften oft davon ausgehen, dass die AN ihre Rechte nicht kennen. Stellen sie sich aber stur, geh zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Die Klage wird dort zu Protokoll genommen, es wird bei der Formulierung geholfen und kostet erst einmal überhaupt nichts.

Das ist natürlich nicht rechtens.

Familiengerd  28.06.2013, 21:11

Die Antwort ist zwar richtig, aber eine Begründung oder Erklärung zu dieser ansonsten wie eine "persönliche Meinung" dastehende Äußerung wäre auch nicht schlecht - sonst kann man damit herzlich wenig anfangen! :-(

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz muss dir dein Arbeitgeber die Krankenzeit bezahlen. Die einzige Möglichkeit wäre, dass dein Arbeiteber dich unter Anrechnung von Freizeit und Urlaub freigestellt hat, dann kann er dir deine Stunden und deinen Urlaub auszahlen und muss dir keine Entgeltfortzahlung zahlen.