Teilzeit, Lohn, Krank... Weniger Lohn?

3 Antworten

Wenn im Dienstplan Deine Arbeitszeit schon festgelegt ist, muss der AG Dir die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch so bezahlen.

Wenn Arbeitsunfähigkeit die Ursache ist, dass nicht gearbeitet werden kann, gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Du musst dann so bezahlt werden als hättest Du gearbeitet. Durch die Krankheit dürfen Dir keine Nachteile entstehen. Festgelegt ist das im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Wenn der Arbeits-/Schichtplan vor Deiner Erkrankung noch nicht festgelegt worden wäre, müsste der AG Dir aber auch den Durchschnittsverdienst der letzten Monate bezahlen. Man geht hier bei der Berechnung von einem Referenzzeitraum von 6-12 Monaten aus.

Deine Erkrankung darf daher nicht zu Lohneinbußen führen. Gute Besserung.

Auch wenn ich für 40 Überstunden eingetragen bin? Bekomme ja Lohn und kein Festgehalt. Deshalb bin ich da echt irritiert und hab Panik...

@patbass88

Rechtlich steht Dir der Lohn zu den Du ohne die Krankheit gehabt hättest. Wie schon gesagt, es gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Wenn die Mehrarbeit durch einen Schicht-/Dienstplan schon vor Deiner Erkrankung feststand, muss der AG Dich auch nach diesem Schichtplan bezahlen.

Im Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde steht zum § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (Höhe des fortzuzahlendes Arbeitsentgelts) u.a.:

"Bei der Berechnung ist auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist. Der Anspruch besteht auch für Schichten zu denen AN ohne die Erkrankung eingeteilt worden wären (LAG Köln 27.4.2009 - 5 Sa 1362/08). Schwankt die individuelle Arbeitszeit, ist zur Bestimmung ggf. eine Durchschnittsbetrachtung vorzunehmen."

Wenn Dein AG Dir sagen sollte, dass Dein Arbeitsvertrag weniger Stunden vorsieht und er Dich danach bezahlen will, kannst Du ihm sagen dass Du ein Recht auf die Bezahlung nach § 4 EFZG hast. Außerdem hast Du schon viele Monate länger als die vertraglich vereinbarten Stunden gearbeitet, so dass Du schon alleine dadurch keine "100-Stunden-Kraft" mehr bist.

Durch konkludentes Verhalten hat sich die Anzahl der Arbeitsstunden und damit Dein Arbeitsvertrag stillschweigend verändert. Dazu gibt es auch schon diverse Gerichtsurteile.

Nebenbei: Dein AG muss auch evtl. anfallende Schichtzuschläge bezahlen, wenn es die gibt und Du zur Schichtarbeit eingeteilt warst.

Es müssen die Stunden laut Dienstplan bezahlt werden.

Gilt das auch echt für Überstunden?

Wenn der Dienstplan Überstunden für Dich vorsieht: Ja!!

Du bekommst Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen, wie jeder AN. Jedoch natürlich ohne Überstunden.

Bin aber nur 10 Tage krank geschrieben. Okay, also ohne Überstunden. Heisst das dann die 88 Stunden?

@Novos

§ 4 bestimmt, wie sich das fortzuzahlende Arbeitsentgelt berechnet. Grundsätzlich gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre. Überstunden werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit regelmäßig Überstunden geleistet.

Okay, also da ich seit März 2015 die Überstunden mache, zwischen meistens 28-40Stunden gehe ich mal davon aus, dass das als regelmäßig gilt. Aber wie kann ich sowas mit meinem Chef klären ohne, dass es Ärger gibt? Der muss ja schließlich auch grade die Kollegin bezhalen die für mich einspringt. 

@ Novos:

Jedoch natürlich ohne Überstunden.

So pauschal ist das falsch, und so "natürlich" ist das auch nicht (siehe auch die richtige Antwort von Hexle2!): es kommt darauf an!

Wenn vor der Erkrankung ein Dienstplan erstellt worden ist, der auch Überstunden vorsieht, dann sind diese Überstunden nach dem Lohn-/Entgeltausfallprinzip selbstverständlich zu bezahlen (inklusive möglicher Zuschläge); diese Pflicht zur Entgeltung auch von Überstunden gilt auch dann, wenn die Überstunden über eine längere Zeit andauernd und regelmäßig geleistet worden sind!