Zeitarbeitsfirma betrügt?

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Arbeitsgericht wo sonst?

Zunächst müsstest Du uns erst einmal sagen, welcher Tätigkeit Du laut Arbeitsvertrag mit Deiner Leihfirma nachgehen solltest in welcher vertraglichen Entgeltgruppe. Die zweite Frage wäre, wie viele Arbeitsstunden Du tatsächlich in dem Kundenbetrieb insgesamt abgeleistet hast und ob Du Dich zeitweise ggf. unentschuldigt / unerlaubt vom Arbeitsplatz entferntest. ( diese Stunden sind dann freilich nicht zu entlohnen )

Ein Anrecht Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hast Du während der ersten 4 Wochen der Betriebszugehörigkeit leider auch nicht im Krankheitsfall. Das kannst Du dann ersatzweise bei Deiner Krankenkasse für attestierte AU-Zeiten beantragen.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag dann "Küchenhilfe / Hilfskoch" ( o.Ä. ) steht mit dem entsprechenden Grundlohn, so muss Dir die ZAF diesen Grundlohn entsprechend Deiner real geleisteten Arbeitszeiten ansonsten schon mal mindestens bezahlen. Wenn Deine ZAF Dich beim Kunden unter Vorgabe einer "Qualifikation" die Du garnicht hast in einen Kundenbetrieb vermittelte, obwohl die ZAF aus Deinen Bewerberunterlagen genau hätte erkennen müssen, das Du keine abgeschlossene Ausbildung zum Koch hast, so hat diesen Fehler Deine ZAF zu verantworten.

Hier musst Du selbst aber auch vorsichtig sein, ob in Deinem AV andererseits nicht ebenfalls klar erkennbar ist / war, das Dein vetraglich genanntes Aufgabengebiet Deine Kompetenzen klar übersteigt. Wenn Du keine abgeschlossene Ausbildung zum Koch hattest, hätte im AV nicht " Koch ", sondern höchstens etwas wie Küchenhilfe, Beikoch, Helfer o.Ä. stehen dürfen.

Spätestens aber ab demZeitpunkt der Feststellung eindeutiger Überforderung mit den Arbeiten im Kundenbetrieb hättest Du dort umgehend Deinen dortigen Vorgesetzten darüber informieren müssen, und umgehend im Nachgang die Disposition Deiner Leihfirma.

Erst mal bis hier her.

chtschotakc 
Fragesteller
 19.02.2018, 14:35

Ok, ja ich such den Vertrag jetzt. IOch habe klar und deutshclich imn persönlichen Gespräch gesagt ich HABE KEINE AUSBILDUNG ABGESCHLOSSEN da muss der Mann anfang 30 wohl einen ganz üblen Hörschaden haben.

Die vorgesetzen haben das Hotel verlassen nachdem m,ich irgendwer "eingearbeietet" hat, da ghabs nmoch einen Typen dem ich bescheid gegeben habe . Und bin dann weg zur Ubahn . Ich habe der Firma sobald mein Handy an war ebscheid gegeben - Ich bin kein Koch das wussten die auch

Parhalia2  19.02.2018, 15:02
@chtschotakc

Bleiben wir zunächst mal bei meiner eingehenden Rückfrage :

Wie viele Stunden zu welchem Stundenlohn hast Du im JANAUR ( 25.01 bis 31.01 ) tatsächlich für Deine Leihfirma gearbeitet und wieviele Arbeitstunden real dann noch bis zu Deiner Kündigung im Februar.

Bei Leihfirmen ist es lohntechnisch so, das die Abrechnung sich immer auf den 01. bis letzten eines jeweiligen kalendarischen Monats bezieht, obwohl der erste Arbeitslohn erst zwischen ca. 10. bis 20. des Folgemonats ausgezahlt wird. Der jetzt Mitte Februar erhaltene Lohn bezieht sich somit erst mal nur auf den Zeitraum zwischen 25. bis 31. Januar. Der Lohn von 01. Feb bis 20. Feb. kommt dem zufolge erst Mitte März.

Bezüglich Deiner Abmeldung im Kundenbetrieb war somit auch erst mal alles richtig, wenn Du vor Verlassen Deines Arbeitsplatzes eine direktiv für Dich zuständige Person dort nformiertest, die zu diesem Zeitpunkt dort überhaupt noch ansprechbar war. Weiter richtig wäre es, wenn Du dann auch umgehend Kontakt zu Deiner Leihfirma suchtest mit der entsprechenden Information über vorzeitiges Verlassen Deines Arbeitsplatzes.

Für eine fehlerhafte Zuweisung Deines Personaldisponenten alleinig kannst Du hingegen nichts, wenn kein grundlegender Fehler in Deinem Arbeitsvertrag bezüglich Deiner Einstellung klar erkennbar war / erkennbar hätte sein müssen.

Was war der genannte Grund in Deiner Kündigung durch die ZAF und an welchem Tag ging sie Dir schriftlich zu, wenn sie zum 25. Februar ( Beschäftigungsende ) datiert war ? Da Leihfirmen in der Regel nach Tarifverträgen wie z.B. DGB / BAP oder IGZ arbeiten, gibt es dort in der Regel auch entsprechende Probezeiten von bis zu 6 Monaten und ggf. zusätzlich während der ersten 2-4 Wochen der Betriebszugehörigkeit u.U. sogar noch mit weniger als 14 Tagen der gesetzlichen KüFri im BGB. ( In Betriebsabsprachen / Tarifverträgen ist sowas möglich )

Während der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung entsprechend der gesetzlichen / tarifvertaglich vereinbarten Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich.

Da Du laut eigenen Angaben insgesamt noch keine 4 Wochen in Deiner Leihfirma angestellt warst, hast Du für krankheitsbedingte Fehltage ( entschuldigt / attestiert ) noch kein Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das musst Du entsprechend bei Deiner Krankenkasse für diese Zeit beantragen.

Ist echt grauenhaft mit diesen Zuhältern. Mein Bruder ist Installateur. Man fragte ihn, ob er schon mal einen erste-Hilfe-Kurs belegt hat, vielleicht für den Führerschein oder so, und als er das bejahte, wurde er als Pflegehelfer in ein Pflegeheim geschickt.

Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen. Alleine kannst du da gar nichts machen, aber du bist ganz bestimmt im Recht.

Zum einen sind wohl die 12,50€ für einen gelernten Koch, also hast Du keinen Anspruch auf 12,50€. Zweitens kannst Du nicht einfach dan Betrieb verlassen, Du wußtest wohl vor betreten der Küche, dass Du als Alleinkoch arbeiten sollst, darauf hättest Du gleich reagiereen müssen und nicht erst wenn Du die Arbeit aufgenommen hast.

chtschotakc 
Fragesteller
 19.02.2018, 14:29

Stimmt nicht, ich habe mich abgemeldet . Ich WUSSSTE das ichj als KÜCHENHIFLE arbeiten soll die haben MICH UNGEFRAGT ALS ALLEINKOCH angestellt, zuvor habe ich doch 3 Wochen als Küchenhilfe gearbeitet, wie es eben geplant war.

Mir wurde das vorm verlassen des Raumes mitgeteilt als ich bereits 2 Stunden dort war

chtschotakc 
Fragesteller
 19.02.2018, 14:32

Stimmt nicht, ich habe mich abgemeldet . Ich WUSSSTE das ichj als KÜCHENHIFLE arbeiten soll die haben MICH UNGEFRAGT ALS ALLEINKOCH angestellt, zuvor habe ich doch 3 Wochen als Küchenhilfe gearbeitet, wie es eben geplant war.

Mir wurde das vorm verlassen des Raumes mitgeteilt als ich bereits 2 Stunden dort war.

Is mir ja auch egal, dann krieg ich eben 8,75 Mindestlohn das sind trotdem keine 245 ueor für gute 130 Stunden

Parhalia2  19.02.2018, 15:06
@chtschotakc

Auch in Leihfirmen erfolgt die Lohnauszahlung in der Regel immer rückwirkend für den Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des kalendarischen Vormonats. Die 245 Euro die Du jetzt Mitte Februar erhalten hast, zählen somit nur für den Zeitraum zwischen 25.01 bis 31.01. Das Geld für 01.02 bis 20.02. bekommst Du entsprechend ca. Mitte März rückwirkend.

Verstehe ich das richtig: Du bist doch einfach aus der Küche gegangen und hast eigenmächtig den Arbeitstag beendet? Als einzige Nachricht hast du jemandem ausrichten lassen, dass du kein gelernter Koch bist?

Du hast einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, auf dem du als gelernter Koch eingestellt wirst? Wenn ja, warum? Wie lange hast du dort gearbeitet? 14 Tage?

chtschotakc 
Fragesteller
 19.02.2018, 14:24

Ich habe 3 1/2 Wochen dort gearbeitet in meiner Bewerbung steht klat drinnen dass ich kein gelernter Koch bin !! Di e haben mich ohne meines Wissens als gelernter Kocvh angestellt.

Ich habe 3 1/2 Wochen bei verscheidenen mit gearbeitet das ging klar. Wobei mri einer erzählte die müssen meiner "Firma" 30 Euro die Stunde zahlen wobei ich mich natürlich gewundert habe .

Der besagte Einsatz war ein grosses Hotel . Die zuständigen Köche und Alle anderen sollten eine Weihnhachtsfeier halten deshalb ich. Die gingen aus der Küche ich war allein, überlegte und kam 100 ÖProzent zu dem Schluss dass ic h nciht alleine Kochen kann(Deshalb JA Küchenhilfe)

Undb in gegangen an einem Sonntag.

Montag habe ich einen weiteren Auftrag bekommen für Dienstag dwen ich wahrgenommen habe, in einer Kantine .

Dann wurde ich krank(Autoimmunerkr<nkung) und war 3 Tage krank dann kam schon die Kündigung .