Ist eine Probezeit nach Wiedereinstellung bei Zeitarbeit rechtens?

4 Antworten

Sprich mal mit deiner zuständigen Gewerkschaft. Auf solche Fälle warten sie um da einmal ein Urteil zu erwirken. Wahrscheinlich war die Kündigung überhaupt nicht gerechtfertigt.

Wahrscheinlich war die Kündigung überhaupt nicht gerechtfertigt.

Das ist richtig!

Wenn die Zeitarbeitsfirma absehbar (bis ca. 6 Monate) keinen neuen Einsatz hat, darf sie nicht (betriebsbedingt) kündigen!

Außerdem gibt es nach 10 Monaten keine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen.

Aber das ist ja jetzt alles zu spät!

Der neue Vertrag beinhaltet ebenso wie der Erstvertrag eine Probezeit von 6 Monaten. Ist das korrekt?

Leider ja!

Wenn Du jetzt erst wieder neu eingestellt worden bist, also nach etwa 3 Monaten, dann handelt es sich nicht nur um eine tatsächliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch um eine rechtliche.

Anders sähe das aus, wenn zwischen beiden Arbeitsverhältnissen eine Unterbrechung von z.B. nur 2 oder 3 Wochen bestanden hätte: dann wären beide Arbeitsverhältnisse als zusammenhängend zu betrachten, und eine erneut vereinbarte Probezeit wäre rechtlich wirkungslos.

Dir bleibt also nur, wegen der besonderen Umstände mit dem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) zu verhandeln, dass die neue Probezeit entfällt und Du wenigstens jetzt Weihnachtsgeld erhältst.

Als Argument könnte dabei vielleicht helfen, dass die damalige Kündigung rechtswidrig war (wenn auch ohne Kündigungsschutzklage trotzdem wirksam):

  1. war die Kündigungsfrist von 2 Wochen für ein 10-monatiges Arbeitsverhältnis unerlaubt zu kurz (da gibt es auch keinen Tarifvertrag, der etwas Anderes bestimmen würde), und
  2. durfte der Arbeitgeber (höchstwahrscheinlich) überhaupt nicht kündigen wegen fehlender Einsatzmöglichkeit; das darf er nur, wenn es auf absehbare zeit (ca. 6 Monate) keine neue Einsatzmöglichkeit gibt.

Nachtrag:

Handelt es sich bei dem neuen Arbeitsvertrag um ein unbefristetes oder ein rein rein kalendermäßig zeitbefristetes Arbeitsverhältnis (also ohne Sachgrund)?

Eine reine Zeitbefristung wäre jetzt (nach der Vorbeschäftigung) nicht erlaubt, Du hättest dann also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - wenn Du (zum Ende hin) die Entfristung gegenüber dem Arbeitgeber behauptest (und unter Umständen durchsetzt).

@Familiengerd

Nein der Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma war und ist auch jetzt unbefristet. Nur der Einsatz war befristet.

Probezeit kann man nicht mehr ansetzen, dafür ist der Austritt aus dem Unternehmen nicht lang genug her.

Was mich aber deutlich stutziger macht, warum hast du gegen die Kündigung nichts gemacht? Probezeit war vorbei, kein Folgeauftrag ist unternehmerisches Risiko und geht dich nichts an, es gab keinen triftigen Kündigungsgrund. Hättest du dir Rechtsbeistand geholt, hättest du sofort wieder einen Vertrag gehabt.

Seis drum, du hast jetzt einen entfristeten Vertrag und natürlich keine Probezeit mehr. Im Grunde bist du jetzt safe und kaum noch legitim zu kündigen, also Glückwunsch.

Der Fakt mit anderen Standort hat übrigens nichts zu sagen. Gleiche Firmengruppe legitimiert keine einzelnen GmbHs bzw Niederlassungen, neue Verträge, Probezeiten und Befristungen zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Probezeit kann man nicht mehr ansetzen, dafür ist der Austritt aus dem Unternehmen nicht lang genug her.

Leider doch.

Bei einer tatsächlichen Unterbrechung von mehr als 2 bis 3 Wochen kommt es auch zu einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses.

Anders ist das nur bei bestimmten Berufen/Tätigkeiten, bei denen es aufgrund saisonaler Bedingungen immer wieder zu Unterbrechungen kommt/kommen kann; so wird unter Umständen (je nach den konkreten Bedingungen) z.B. bei Maurern eine Unterbrechung von bis zu 6 Monaten nicht als rechtliche Ungterbrechung des Arbeitsverhältnisses betrachtet.

Gleiche Firmengruppe legitimiert keine einzelnen GmbHs bzw Niederlassungen, neue Verträge, Probezeiten und Befristungen zu machen.

Die entsprechende Aussage in der Frage bezieht sich nicht auf die Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber, sondern auf den Kundenbetrieb - da ist das also ohnehin vollkommen belanglos.

das ist leider das Problem offenbar mit diesem Equal Pay nach 9 Monaten. Meinem Kumpel ist das auch so gegangen.

Viele Zeitarbeiter werden kurz zuvor abgemeldet, weil die Entleihbetriebe nicht mehr Geld zahlen wollen, ergo das gleiche Gehalt wie die Festangestellte + Bonus + MWST für die Leihfa.

Eine erneute Probezeit würde ich nicht akzeptieren, da man sich ja bereits kennt & das Risiko für den Arbeitgeber minimal ist.

Das wäre Verhandlungssache. Mein Kumpel hat jedenfalls geklagt beim Arbeitsgericht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung