Zeitarbeit- Feiertag, Anspruch auf Vergütung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute mal, Deine Arbeitstage waren Montag bis Freitag.

In diesem Fall ist Deine Ansicht korrekt, die ZAF muss Dir die beiden Feiertage (Donnerstag und Montag) selbstverständlich bezahlen.

In Deinem Arbeitsvertrag ist ja sogar ein Verweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier steht im § 2 Abs. 1:

"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte".

Die Vorschrift ist eindeutig. Der AG muss hier nach dem "Lohn- oder Entgeltausfallprinzip" bezahlen. Das bedeutet, er muss Dir für die Feiertage die Stunden bezahlen, die Du ohne den Feiertag gearbeitet hättest, in Deinem Fall also zweimal vier Stunden.

Leider gibt es einige Firmen, die immer wieder versuchen sich vor Entgeltfortzahlungen zu drücken. Selbstverständlich kannst Du anrufen und fragen ob hier "versehentlich" zu wenig Geld gezahlt wurde, da die Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz "vergessen" wurde.

Stellt sich die ZAF stur, bleibt nur die schriftliche Abmahnung mit einer Fristsetzung der Zahlungsaufforderung und einer evtl. Klage beim Arbeitsgericht.

Danke fürs Sternchen

IGZ ist eigentlich dieser Tarif Interessengemeinschaft Zeitarbeit mit DGB Gewerkschaften. Bei Arbeiten an Feiertagen gibt es 100% Zuschlag.