Zahnarztrechnung - Versicherung und Krankenkasse?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu kann ich nur sagen, ich bin auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker) und habe eine private Zusatzversicherung.

Bei mir läuft das immer so ab, dass die Techniker ihren Anteil zahlt, und erst dann bezahlt die private Zusatzversicherung den Rest. Niemals umgekehrt.

Wenn die AOK gar nichts zahlen würde, dann zahlt die private Zusatzversicherung nur die Hälfte der Gesamtsumme. Kommt auf Deinen Vertrag an.

Geh mal zur AOK, die spinnen wohl. Eine Krone ist bis zu einer gewissen Summe eine Kassenleistung, die wollen sich nur drücken. Das hättest Du denen gar nicht erzählen sollen, dass Du noch eine private Zusatzversicherung hast, das geht die ohnehin nichts an. lg Lilo

Karpardor 
Fragesteller
 26.07.2016, 08:59

Die Krone hat schon 600€ gekostet :-/ ich kenne mich da überhaupt nicht aus, da ich zum ersten mal so einen "Versicherungsfall" habe und eigentlich damit allein stehe.

Die Frau kennt meinen Namen und Versichertennummer nicht, ich denke damit bin ich noch anonym mit meiner Versicherung :-D *puh*.

Also erst bei der AOK so einreichen? Reicht da nur die Rechnung? Gott, ich komme mir da so doof vor o('-.-)o

Danke dir für die schnelle Antwort :3

LiselotteHerz  26.07.2016, 09:03
@Karpardor

Die Rechnung wird bei der AOK eingereicht und von denen bekommst Du dann eine Abrechnung, was sie an Kosten davon übernehmen. Dein Zahnarzt stellt Dir da eine genaue Kostenaufstellung auf, die muss man mit einreichen. Und wenn die gezahlt haben, dann schickst Du eine Kopie der Kostenaufstellung und das Schreiben von der AOK bezüglich deren Kostenübernahme bei der ERGO ein und die bezahlen dann den Rest. So läuft das bei mir immer ab.

Karpardor 
Fragesteller
 26.07.2016, 09:09
@LiselotteHerz

Vielen lieben Dank LieselotteHerz du hast mir sehr geholfen und sehr nett geschrieben. :-) Danke

LiselotteHerz  26.07.2016, 09:13
@LiselotteHerz

Lass Dir gleich vom ZA eine Zweitausfertigung der detaillierten Kostenaufstellung geben. Mit einer Fotokopie ist meine private Zusatzversicherung nicht zufrieden.

Mir ist noch was eingefallen, das dauert alles immer ein bißchen. Wenn Dein ZA Dir ein Zahlungsziel gesetzt hat, was Du nicht einhalten kannst, gibt es bei vielen ZA die Möglichkeit, das in 6 Raten zu zahlen, ohne dass man Zinsen bezahlen muss. Nur für den Fall, dass Du in Vorkasse treten musst und jetzt nicht unbedingt 600,-- Euro da liegen hast.

Karpardor 
Fragesteller
 26.07.2016, 09:16
@LiselotteHerz

Oh! Ok werde ich machen, bin dort am Donnerstag eh nochmal da werde ich gleich darum bitten :D Danke für die info!

Hallo Karpardor,

hört sich an, als würdest Du zwischen den Stühlen sitzen.

Nur ganz kurz, da Du schon viele gute Antworten bekommen hast:

Der normale Vorgang ist: VOR der Behandlung wird der Heil- und Kostenplan bei der AOK eingereicht. Diese genehmigt den Plan und auf diesem Plan steht, wie hoch der Festzuschuss ist, welchen sie übernimmt.

Du kannst den Plan im Vorfeld auch bei Deiner privaten Zusatzversicherung einreichen, dann bekommst Du in der Regel schon mal die Info, wie hoch deren Zuschuss ist. Damit Du diesen Zuschuss der privaten Zusatzversicherung bekommst, muss dann im NACHGANG die Rechnung eingereicht werden.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema bieten wir auf unseren Seiten an, schau mal:

https://gesundheitswelt.allianz.de/zahn

Hier wird das Thema Heil- und Kostenplan und auch Zahnarztrechnungen besprochen.

Viel Spaß mit Deiner neuen Teilkrone.

Viele Grüße von

Yasmin

https://gesundheitswelt.allianz.de/zahn

https://forum.allianz.de/hilfe/zahnzusatzversicherung

Karpardor 
Fragesteller
 26.07.2016, 10:32

Huhu :-) Vor der Behandlung habe ich bereits alles soweit gemacht wie beschrieben. Das hat auch gut geklappt und ich wurde da auch gut beraten.

Nur hat mich verwirrt, das meine Krankenkasse erst den endgültigen Zuschuss berechnen möchte, wenn sie weiß was meine Zusatzversicherung zahlt. Und umgekhert hat meine Zusatzversicherung geantwortet. Das kann ja nicht klappen.

Aber LiselotteHerz hat mir da schon sehr gut weitergeholfen. ;-D

Trotzdem danke für die weitere Hilfe und Info + link !

Allianzhilft  26.07.2016, 10:45
@Karpardor

Das ist in der Tat eher ungewöhnlich, da würde mich mal interessieren, wie zu diesem Sachverhalt seitens der AOK argumentiert wird.

Wie gesagt, der zugesagte Betrag steht in der Regel schon auf dem rosafarbenen genehmigten Heil- und Kostenplan und auf diesen Betrag kannst Du Dich immer berufen.

Viel Erfolg und hol Dir, was Dir zusteht :)

Karpardor 
Fragesteller
 27.07.2016, 09:46
@Allianzhilft

Danke :D

Ich war jetzt gestern noch einmal da, dort saß ich dann bei einer anderen Dame, welcher ich nicht erzählte das ich noch zusätzlich versichert bin - diese meinte "alles bereits erledigt, Rechnung brauche ich nicht." :-/

Ich bin morgen eh noch mal beim Zahnarzt der kann mir ja sagen ob er sein Geld hat xD oh man.

Was die private Versicherung (die schließlich nicht jeder hat) zahlt, geht die AOK gart nichts an ... die AOK muss nach den gesetzlichen vorschriften einen Festzuschuss zahlen .... völlig unabhängig davon, ob Du noch von irgndwo anders her etwas bekommst ...

Die GKV zahlt meiner Erinnerung nach immer einen Festzuschuss, der gesetzlich geregelt ist. Egal wie die Behandlung ausfällt. Also erst die GKV, dann die KzV und dann noch eventuell Du. So hat mir mein Arzt das erklärt.