Rechnung bei Zusatzversicherung einreichen - Wie geht das?

10 Antworten

Wenn die Vorlaufzeit vorbei ist sollten sie die Rechnungen akzeptieren. Aber die Versicherungen sind pfiffig. Wenn denen die Idee kommt, dass Du die Behandlungen/Verordnungen auf diesen Zeitpunkt "geschoben" hast, um die Kosten erstattet zu bekommen können sie auch unangenehm nachfragen und Probleme machen.

Es kann gut möglich sein, dass nach Eingang der Rechnungen geprüft wird, ob die Gesundheitsangaben korrekt gewesen sind. Dies geschieht, indem der Behandler mit einem Fragebogen angeschrieben wird. Falls nicht die Wahrheit im Antrag mitgeteilt worden ist, kann das den Versicherungsschutz gefährden. http://www.heilpraktikerversicherung.de

Hallo Senselessways,

die meisten Versicherungen bieten "Leistungsaufträge" an, mit denen du deine Rechnungen dort einreichen kannst. Auf diesen Formularen sind dann oft deine persönlichen Daten, wie z.B. Anschrift, Bankverbindung und Versicherungsnummer, bereits vorgemerkt.

Einen Anspruch auf die versicherten Leistungen hast du grundsätzlich nach Ablauf der vertraglichen Wartezeiten. Diese liegen oft, wie du auch sagst, bei drei Monaten.

Sollte deine Versicherung den Verdacht haben, dass spezielle Erkrankungen schon vor Vertragsabschluss bestanden, wird die Versicherung sicher nachfragen. Denn bereits laufende Behandlungen und die Behandlungen aus der letzten Zeit musstest du bestimmt in dem Antrag den du gestellt hast angeben.

Wenn du alle Angaben dort wahrheitsgemäß gemacht hast, hast du nichts zu befürchten :-).

Viele Grüße

Katharina vom Barmenia-Team

Die Frage ist ja, wann die Behandlung stattgefunden hat (nicht nur Rechnungsdatum) sondern auch, seit wann die Behandlung geplant war bzw. angeraten war. Fall die Versicherung nachweisen kann, z.B. Arztakte, Akte beim Heilpraktiker, dass hier bereits vor Antragstellung BEschwerden vorlagen, wird sie sicher nicht zahlen, in jedem Fall würde ich die Rechnung trotzdem einfach einreichen, entweder es wird gezahlt oder nicht. Wenn nicht, dann ist es auch frgalich, ob zukünftige Rechnungen erstattet werden, da ja dann unter Umständen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorlag. Je eher Du also weist, woran Du bist, desto besser, denn sonst würde Dir der Vetrag eben später unter Umständen gekündigt werden, also dann lieber früher als später. WSo einfach. http://www.versicherung-online.net/heilpraktikerversicherung-3/