Antrag auf Arbeitslosengeld - Pflichtversichert: Ja oder Nein?
Ich bin diesen Monat (August) arbeitslos, da ich erst für Septemper eine neue Stelle bekommen hab. Da meine Arbeitsbescheinigung jetzt erst eingetrudelt ist, kann ich nun endlich Geld beantragen und stoße jetzt auch folgende Verwirrung:
"Ich war unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert in der Kranken-und Pflegeversicherung" (Ja oder Nein)
Ich gehe davon aus, dass ich JA ankreuzen muss, da man in Deutschland doch versicherungspflichtig ist??? Ich bin auch keine Beamtin etc. und bin normal bei der AOK versichert. Nur dass in meinen Unterlagen steht "ihre freiwillige Versicherung" hat mich etwas verwirrt.
Gleiches gilt für die gesetzliche Rentenversicherung, bei der ich bin. Die ist doch auch Pflichtversicherung, oder?
Tut mir leid, wenn die Frage jetzt banal ist, aber ich bin grad verwirrt!
5 Antworten
Hi Mummelputz, wenn du in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hast, dann warst du selbstverständlich "unmittelbar vor deiner Arbeitslosigkeit" pflichtversichert bei der AOK. Ebenso hast du dann natürlich Beiträge zur Rentenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt. Also, "ja" ankreuzen. Schau mal auf deiner Lohnabrechnung, da kannst du dein Abzüge auch ersehen. Beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zahlen bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen die sogenannten Sozialabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung). Ich wünsche dir alles Liebe für deine neue Beschäftigung, liebe Grüße Seesternchen
Bring einfach deine Unterlagen der AOK mit wenn du dir unsicher bist. Die werden schon wissen wie sie dich versichern sollen. Und wenn du nicht aufgrund deines Berufes aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreit bist, kannst du nur gesetzlich versichert sein. Aber auch da helfen die Bearbeiter weiter.
Sonst schreibe doch einen kleinen Brief dazu und füge den den Antragsunterlagen bei. Am Besten noch deine Telefonnummer drunter, dann werden die sich schon melden wenn sie Fragen dazu haben...
Also wenn Du abhängig beschäftigt warst, warst du pflichtversichert. Die Versicherung läuft auch noch 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aber ich würde dem vorherigen arbeitgeber schon etwas erzählen. LG
Du warst vorher in einem pflichtversicherten Arbeitsverhältnis. Die Krankenversicherung hat einen Monat Nachhaftung. AlG-Bezug ist auch für die Rentenversicherung versicherte Zeit. Aber deinen Antrag auf AlG hättest du ohne weiteres auch ohne die Arbeitsbescheinigung einreichen können. Man kann alles nachliefern.
Bei der privaten Krankenversicherung ist eine Pflegeversicherung integriert, bei der gesetzlichen nicht. Du musst bei der Krankenversicherung nachfragen, ob du so eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast. Vielleicht bist du aber auch bei einer anderen Versicherung Pflegeversichert, nicht unbedingt bei der Krankenversicherung. Das geht über jede Versicherung, z.b. die Nürnberger oder die HamburgMannheimer, manchmal auch über die Bank.
Hmm, mir ging es ja jetzt nur um die Frage, ob meine Versicherung bei der AOK als Pflichtversicherung gilt oder als Freiwillige Versicherung. Die Pflegeversicherung ist bei mir auch mit drin...
Als freiwillig würd ich sagen.
Ja, da hast du wohl Recht. Ich wollte nur die Unterlagen schnellstmöglich per Post (meine Betreuerin meinte, persönlich muss ich das nicht) einreichen und da nicht schon wieder auflaufen. Dass das aber auch manchmal alles so kompliziert sein muss.