Antrag auf Arbeitslosengeld - Pflichtversichert: Ja oder Nein?

5 Antworten

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Hi Mummelputz, wenn du in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hast, dann warst du selbstverständlich "unmittelbar vor deiner Arbeitslosigkeit" pflichtversichert bei der AOK. Ebenso hast du dann natürlich Beiträge zur Rentenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt. Also, "ja" ankreuzen. Schau mal auf deiner Lohnabrechnung, da kannst du dein Abzüge auch ersehen. Beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zahlen bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen die sogenannten Sozialabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung). Ich wünsche dir alles Liebe für deine neue Beschäftigung, liebe Grüße Seesternchen

Bring einfach deine Unterlagen der AOK mit wenn du dir unsicher bist. Die werden schon wissen wie sie dich versichern sollen. Und wenn du nicht aufgrund deines Berufes aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreit bist, kannst du nur gesetzlich versichert sein. Aber auch da helfen die Bearbeiter weiter.

Mummelputz 
Fragesteller
 08.08.2011, 21:17

Ja, da hast du wohl Recht. Ich wollte nur die Unterlagen schnellstmöglich per Post (meine Betreuerin meinte, persönlich muss ich das nicht) einreichen und da nicht schon wieder auflaufen. Dass das aber auch manchmal alles so kompliziert sein muss.

Franzi2121  09.08.2011, 12:15
@Mummelputz

Sonst schreibe doch einen kleinen Brief dazu und füge den den Antragsunterlagen bei. Am Besten noch deine Telefonnummer drunter, dann werden die sich schon melden wenn sie Fragen dazu haben...

Also wenn Du abhängig beschäftigt warst, warst du pflichtversichert. Die Versicherung läuft auch noch 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aber ich würde dem vorherigen arbeitgeber schon etwas erzählen. LG

Du warst vorher in einem pflichtversicherten Arbeitsverhältnis. Die Krankenversicherung hat einen Monat Nachhaftung. AlG-Bezug ist auch für die Rentenversicherung versicherte Zeit. Aber deinen Antrag auf AlG hättest du ohne weiteres auch ohne die Arbeitsbescheinigung einreichen können. Man kann alles nachliefern.

Bei der privaten Krankenversicherung ist eine Pflegeversicherung integriert, bei der gesetzlichen nicht. Du musst bei der Krankenversicherung nachfragen, ob du so eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast. Vielleicht bist du aber auch bei einer anderen Versicherung Pflegeversichert, nicht unbedingt bei der Krankenversicherung. Das geht über jede Versicherung, z.b. die Nürnberger oder die HamburgMannheimer, manchmal auch über die Bank.

Mummelputz 
Fragesteller
 08.08.2011, 21:14

Hmm, mir ging es ja jetzt nur um die Frage, ob meine Versicherung bei der AOK als Pflichtversicherung gilt oder als Freiwillige Versicherung. Die Pflegeversicherung ist bei mir auch mit drin...

stoffelherz  08.08.2011, 21:23
@Mummelputz

Als freiwillig würd ich sagen.