Arag Kranken-Zusatzversicherung kündigen?

6 Antworten

"Kann es sein, dass ich als Versicherungsnehmer und Beitragszahler nicht
mehr in der Lage bin eine Versicherung eigenständig zu kündigen, nur
weil die versicherte Person inzwischen Volljährig ist?"

Genau so ist es. Und auch ein VN-Wechsel auf deine Tochter bedürfte logischerweise beider Unterschriften.

"Sollte meine Tochter die Kündigung ablehnen, (hypothetisch) wäre ich gezwungen auf Jahre hinaus weiter zu zahlen?"

Nein, Du müsstest im Fall der Fälle ja nur die Einzugsermächtigung widerrufen und den Beitrag nicht weiter zahlen.

Genau so ist es. Und auch ein VN-Wechsel auf deine Tochter bedürfte logischerweise beider Unterschriften.

Der BGH ist da anderer Auffassung.

@Antitroll1234

Auf welches BGH-Urteil beziehst du dich denn überhaupt?

Ein Tipp:

lass deine Tochter die Kündigung mit unterschreiben.

Alternativ kann deine Tochter den Vertrag auch ohne Gesundheitsfragen übernehmen - bedeutet, dass dann der Vertrag auf deine Tochter als Versicherungsnehmerin übergeht.

Danke, genau das (Unterschrift zusätzlich durch meine Tochter) machen wir jetzt auch. Meine Frage ist nur grundsätzlicher Natur, darf die Arag meine Kündigung einfach so abweisen?

@peer80

Die ARAG hätte auch die Möglichkeit, deine Tochter direkt anzuschreiben.

So geht es meist aber schneller.

DU bist Versicherungsnehmer, es sei denn der Vertrag ist inzwischen auf Deine Tochter übergegangen. Natürlich hast du / oder dann Deine Tochter das Recht den Vertrag zu kündigen (gem. der Kündigungsfristen) .. in der Regel jährlich... aber raten würde ich Dir, mit deiner Tochter zu besprechen, ob ihr den Versicherungsschutz nicht aufrecht erhalten könnt!  Im Krankheitsfall gut versichert zu sein, ist soooo wichtig! Und die ARAG ist eine Top- Zusatzversicherung! Liebe Grüsse 

Ja, ich bin Versicherungsnehmer. Genau daher meine Frage; Wieso kann ich dann nicht kündigen?

Die Leistungen der Arag? Naja eher mäßig. Kommt, wie immer, auf Tarif und persönlichen Bedarf an. Da passt es halt nicht mehr und es gibt deutlich leistungsstärkere und günstigere Alternativen.

Unsinn, erstens kann sie als VN eben nicht alleine den Vertrag kündigen wenn die VP volljährig ist.

Zweitens: "Und die ARAG ist eine Top- Zusatzversicherung!" - unsinnige Aussage weil Du weder den Tarif noch die Bedürfnisse des Fragestellers kennst.

@DolphinPB

Was ist denn mit Dir los? Ich kenne die ARAG Produkte sehr genau! Was ist Dein Beweggrund meine Aussagen anzuzweifeln??!

@cocktail69

Aha, und alle geschlossenen und verkaufsoffenen Krankenzusatztarife sind Super ? Es bleibt eine unsinnige Aussage.

@DolphinPB

wenn du meinst...mein Sonntag ist mir echt zu schade, um mich mit so einem Schwachsinn auseinander zusetzen! Sorry!

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Meine Tochter hat das Kündigungsschreiben jetzt auch noch mal unterschrieben, dann wird es hoffentlich funktionieren. Verstehen kann ich es nach wie vor nicht.

Zur Leistungsdebatte: Einfach zu sagen, Arag Produkte sind alle toll (@cocktail69) macht wohl keinen Sinn. Jeder hat einen individuellen Bedarf. Unseren Bedarf kenne ich, die Arag passt mit derzeitigem Tarif (oder anderen) nicht. Sehhilfe wird nur gerig erstattet, aber auch nicht nicht benötigt. Zahnerhalt, Zahnersatz und Prophylaxe werden auch viel zu gering bezuschusst. Da gibt es bei anderen Versicherungen deutlich günstigere Alternativen mit höheren Leistungen. Die Arag hatte damals ganz gute Leistungen bei der KfO. Doch diese ist länger schon abgeschlossen.

Daher ein Wechsel.

Peer

Zunächst: Du bist VN und somit der welcher über den Fortbestand des Vertrages entscheidet. Aber: Eine Zusatzversicherung ist wichtiger denn je. Lass Dich doch mal von einem Versicherungsmakler beraten. Der prüft ob deiner Emotion auch Fakten zugrunde liegen und kann Dir sagen ob es was besserers gibt.