Erhöhung Vorschreibungsbetrag?

1 Antwort

Bei Behörden gelten andere Regelungen, nicht mit der Miete von Wohnungen vergleichbar, zumal es ja nicht um Wohnraum geht. Das ist also durchaus möglich, dass es korrekt ist.

Ohne den Vertrag zu kennen würde ich allein aus dem Begriff "Vorschreibungsbetrag" annehmen, dass sich die Miete ändern darf und keine feste Nutzungsgebühr ist.