Was passiert mit einer gerichtlichen Mahnung wenn man nicht mehr in Deutschland wohnhaft ist?
Hallo, hab mich abgesetzt und bin nun in der Schweiz wohnhaft. Bei Abmeldung in Deutschland auf dem Amt wollte die Frau nichts von meiner neuen Adresse wissen. Nun kriege ich ab und zu noch Rechnungen, die ich aus bestimmten (guten) Gründen nicht zahle. Meine alte Mitbewohner schickt mir die Briefe hinterher (was ich eigentlich auch nicht so cool finde). Unter anderem schrieben die auch sie wollten dann gerichtlich mahnen usw.. Was passiert denn nun damit? Ich bin ja gar nicht in Deutschland anzutreffen? Werden die Antragssteller vom Gericht ausgelacht? Werde ich in Abwesenheit zwangsvollstreckt und muss mit Schufa-Einträgen rechnen? Hätte hier gern verlässliche Infos. Danke Euer Gido
6 Antworten
Nur weil Du jetzt im Ausland wohnst, verfallen Deine Rechnungen doch nicht!? Ja, vermutlich musst Du mit Schufa Einträgen rechnen und immensen Nachzahlungen/Strafen.
Ach, Du bist erwachsen, danke für die Info.
Hier unterhalten sich Erwachsene.
Nun, dann lies mal beispielsweise §283 StGB durch. Und wer langsam selbst mal erwachsen.
Hallo mein bester, wieso hat denn das deutsche Gesetzbuch für mich Relevanz?
Hört sich eher nach einem unvernünftigen 18-Jährigen an, der sein Leben nicht im Griff hat..
Das Verfahren sieht folgendermaßen aus:
Der Gläubiger wird einen Mahnbescheid beantragen, welcher Dir postalisch zugesandt wird. Sollte die Adresse nicht mehr stimmen, wird dieser öffentlich ausgeschrieben.
Wenn Du Dich daraufhin nicht meldest, wird aus dem Mahnbescheid auf Antrag des Gläubigers ein Pfändungsbescheid, der Dir wiederum zugestellt wird, notfalls durch öffentlichen Aushang.
Wenn Du auch da nicht drauf reagierst, kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragen. Da dieser Dich aber nicht antrifft, wird eine Pfändung fruchtlos. Der Gläubiger kann nun widerum beantragen, dass Du eine eidestattliche Versicherung abgibst. Falls Du das nicht machst, weil Du ja nicht anzutreffen bist, kann gegen Dich ein internationaler Haftbefehl ausgestellt werden, der dann vollstreckt wird, sobald Du Dich wieder in Deutschland aufhältst.
Hm, klingt plausibel soweit, wenn auch komisch. Wo wird denn öffentlich ausgehangen? In meiner alten Samtgemeinde oder da wo der gelbe Brief herkam ?
In der Praxis werden die Bescheide dort öffentlich ausgehängt, wo Du am wahrscheinlichsten anzutreffen bist. Letzter gemeldeter Wohnort, z.B.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/185.html
Bewilligung und Ausführung der öffentlichen Zustellung
(1) Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung entscheidet das Prozessgericht. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.
(2) Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel oder durch Einstellung in ein elektronisches Informationssystem, das im Gericht öffentlich zugänglich ist. Die Benachrichtigung kann zusätzlich in einem von dem Gericht für Bekanntmachungen bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht werden. Die Benachrichtigung muss erkennen lassen
1. die Person, für die zugestellt wird,2. den Namen und die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten,3. das Datum, das Aktenzeichen des Schriftstücks und die Bezeichnung des Prozessgegenstandes sowie4. die Stelle, wo das Schriftstück eingesehen werden kann.
Die Benachrichtigung muss den Hinweis enthalten, dass ein Schriftstück öffentlich zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bei der Zustellung einer Ladung muss die Benachrichtigung den Hinweis enthalten, dass das Schriftstück eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann.
§ 187Veröffentlichung der Benachrichtigung
Das Prozessgericht kann zusätzlich anordnen, dass die Benachrichtigung einmal oder mehrfach im Bundesanzeiger oder in anderen Blättern zu veröffentlichen ist.
LOL
Das gerichtliche Mahnverfahren findet nicht statt, wenn die Zustellung des Mahnbescheids durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen müßte (§ 688 Abs. 2, Nr. 3).
Nun, so LOLig ist das nicht... Denk dran, dass der Haftbefehl 30 Jahre lang bestehen bleibt und vielleicht auch irgendwann die rechtlichen Vorraussetzungen für eine Auslieferung geschaffen werden.
Da frage ich mich, ob das alles die Sache wert ist...
Ah ok, das wusste ich nicht. Was besagt das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz?
Es gibt kein "Vollstreckungsausführungsgesetz" (vom Namen her trifft es die ZPO passagenweise). Und vollstreckt werden kann nichts ohne einen Titel.
Es steht in Kevins Beitrag, was die Alternative zum Mahnverfahren ist: Die normale Klage mittels öffentlichem Aushang.
(3) Müsste der Mahnbescheid im Ausland zugestellt werden, findet das Mahnverfahren nur statt, soweit das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288) dies vorsieht.
Vollkommen irrelevant, was du ausgekramt hast. Für Mahnbescheide im Ausland ist das Zielland zuständig. Siehe §703d ZPO.
Dazu müsste man aber einen festen Wohnsitz haben und der auch bekannt sein. Hier geht es aber um den Fall, dass der Wohnsitz gar nicht bekannt ist.
Ich frage, was das Vollstreckungsausführungsgesetz besagt, auf welches sich "kevin1905" bezieht.
Wenn es dieses Gesetz aber nicht - so wie DU behauptest - warum bezieht sich dann die ZPO darauf?
Rede ich spanisch? Es gibt europaweit das europäische Mahnverfahren. Die Schweiz nimmt daran teil, soweit ich weiß. Und dem entsprechend ist das Zielland zuständig. Das gemäß §703d ZPO zuständige Amtsgericht wird das ggf. weiter verweisen. Du kannst dir das gerne im Detail mal durchlesen, etwa hier: http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/frame_avag_19022001.htm
Völlig an der Frage vorbeiargumentiert....
Nur, weil du etwas nicht verstehst, heißt das nicht, dass ich an der Frage vorbei argumentiert habe. Den Link hast du dir offensichtlich auch nicht angeschaut.
wird dieser öffentlich ausgeschrieben.
Nope.
Google mal nach "Rechtshilfe Deutschland-Schweiz".
Übrigens arbeiten viele Inkasso-Büros grenzüberschreitend. Wenn es 2x an der Tür klingelt, ist es nicht unbedingt immer der Postmann.
Auch in der Schweiz haben Inkassobüros keine Sonderrechte.
Haben sie hier auch nicht. Das Geschäftsmodell von Inkassobüros ist Einschüchterung, und das fuinktioniert eben auch grenzüberschreitend.
Wenn man sich einschüchtern lässt. Wer sich auf mein Grundstück bewegt und nach Aufforderung dieses nicht verlässt wird polizeilich entfernt und bekommt die Strafanzeige hinterher.
Wer den Fuß in meine Tür stellt bekommt es auf die Kauleiste und kann dann sein Essen löffeln.
Wer ein deutsches Urteil erstritten hat, das einen in der Schweiz ansässigen Schuldner ausweist, hat sich mit der Frage der Vollstreckung in der Schweiz zu beschäftigen. Die Grundlagen dazu findet man im so genannten „Lugano-Übereinkommen" (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen). Dort ist zum Beispiel geregelt, dass Entscheidungen, die in Deutschland ergangen sind, grundsätzlich ohne erneute, rechtliche Prüfung in der Schweiz anerkannt werden.
weitere Infos : wewewe.betreibung-schweiz.de/infos.html
Um Dich "abzusetzen" musst Du schon andere Länder auswählen, z.B. Russland oder Grossbritanien. Aber sicher nicht ein Land wie die Schweiz, welches mit Deutschland die unterschiedlichsten Abkommen hat. Was meinst Du wohl, warum ein Uli Hoeness ins Gefängnis musste??
Im übrigen bleib besser wo Du bist, denn auf solche Leute,
die erst vorgestern, am Montag, wegen mangelnder Motivation "den gelben Zettel" vom Arzt verlangen,
http://www.gutefrage.net/frage/in-letzter-zeit-nicht-motiviert-morgens-aufzustehen
können wir hier gut und gerne verzichten.
by the way: einen gelben Zettel gibts hier eh nicht und auch kein Hartz4.
Das gerichtliche Mahnverfahren scheidet aus, da ein Mahnbescheid nicht öffentlich zugestellt werden kann.
Es bliebe aber die Zivilklage und Urteile und Beschlüsse hieraus wären durch öffentlichen Aushang statthaft. Wenn du zur Verhandlung nicht erscheinst oder dich vertreten lässt kann u.U. auch ein Anerkenntnis- bzw. Versäumnisurteil (§ 331 ZPO) ergehen.
Eine titulierte Forderung kann in die Schufa eingetragen werden. Wenn du noch Assets in Deutschland hast (Depots, Konten, etc.) könnte ggf. in diese zwangsvollstreckt werden.
Okay, hm, verstehe noch nicht ganz wie und ob ich zur Verhandlung eingeladen werde?
Durch öffentliche Zustellung. Das bedeutet: Die Ladung etc. wird im Gericht ausgehangen für eine gewisse Zeit. Wenn diese Frist abgelaufen ist, dann gilt die Ladung als zugestellt. Erscheint dann von Deiner Seite niemand, dann kann ein Urteil erfolgen ohne das Du das verhindern kannst, weil abwesend. Sollte dann klar sein, in welchem Land Du Dich aufhälst, dann kann die dortige Botschaft aufgefordert werden, Deinen Reisepass einzuziehen. Das wird dann den dortigen Behörden nicht entgehen und Du hast ein echtes Problem. Zumal kostenmäßig, denn dieser "Service" ist natürlich alles andere als kostenlos. Und so können aus ein paar hundert Euronen mal ganz schnell ein paar tausend werden. Denn auch die Rückführung etc. geschieht dann auf Deine Kosten.
Hier unterhalten sich Erwachsene.