Zahlt Jugendamt rückwirkend Kinderbetreuungskosten/Elternbeiträge

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du damals einen schriftlichen Antrag gestellt? Wenn ja, hast Du ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, in dem steht, du bekommst für ihn kein Geld?

Wenn ja, du hattest einen Monat Zeit um Widerspruch einzulegen.

Wenn Du einen schriftlichen Antrage gestellt hast, aber kein Schreiben vom Jugendamt mit Ablehnung erhalten hast. Dann kannst du da noch nachfragen.

Wenn du nicht schriftlich beantragt hast, kannst du es vergessen, es sei denn Du hast eine kulante Bearbeiterin oder Bearbeiter.

Wo wohnst du?

Achso noch was: das Betreuungsgeld gilt immer ab dem Tag des Antrages.

Wenn Du für den Sohn noch Beitrag bezahlen musst, dann stell erneut einen Antrag.

Und bei Bewilligung, bekommt man das Geld rückwirkend für die bezahlten Monate.

 

jassi05 
Fragesteller
 11.05.2011, 11:37

Ich werde für meinen Sohn einen Antrag stellen, aber er geht erst ab Oktober in den Kindergarten. Wollte gerne für meine Tochter jetzt schon mal einen Antrag stellen. Denken Sie es funktioniert wenn ich beim Antragsdatum einfach den 1.03.2010 angebe.

Ich danke Ihnen schon mal für Ihre schnelle Antwort, sie hört sich sehr positiv an. Danke

laura72000  11.05.2011, 11:40
@jassi05

Wie jetzt? Wenn er erst ab Oktober zum KiGa geht, dann kann es noch keinen Anspruch geben. Warum musst Du jetzt schon für ihn bezahlen? Verstehe ich jetzt nicht. 

jassi05 
Fragesteller
 11.05.2011, 11:44
@laura72000

Nein :), kompliziert was :).

Ich habe auch eine große Tochter und den Platz bezahle ich nun schon über 1 Jahr obwohl ich es eigentlich vom Jugendamt bekommen könnte. Damals sagte man mir ich bekomme nix. Nun höre ich, das ich es doch bekommen hätte müssen die ganze Zeit.

Zwuckelle  11.05.2011, 11:45
@jassi05

Für die Tochter gilt auch das Datum der Antragsstellung.

Zwuckelle  11.05.2011, 11:46
@jassi05

Wurde denn jemals ein Antrag gestellt?

jassi05 
Fragesteller
 11.05.2011, 11:50
@Zwuckelle

Für diesen Zeitraum den ich jetzt meine nein. Ich hatte solche Probleme bei den ganzen Ämtern als mein Sohn da war, nur Rennereien und nix hat geklappt so richtig. Man kam kaum zur Ruhe und als mir dann gesagt wurde ich bekomme nix, habe ich es sein gelassen.

Vorher hatte ich die Kosten für meine Tochter aber schon mal bekommen, sogar als ich zu Hause war und noch keine Arbeit oder Ausbildung hatte.

jassi05 
Fragesteller
 11.05.2011, 11:52
@jassi05

Ach so, ich komme aus Dresden

laura72000  11.05.2011, 11:38

Nein rückwirkend kriegt man nichts, wenn man keinen Antrag in der Vergangenheit gestellt hat. Leider.

Zwuckelle  11.05.2011, 11:42
@laura72000

Wenn sie ab Oktober bezahlt und auf Oktober den Antrag stellt, bekommt sie das Geld, das sie dann ab Oktober bezahlt zurück.

Bei mir hat der Antrag/Bewilligung 4 Monate gedauert, also hab ich diese 4 Monate rückwirkend erstattet bekommen.

So meinte ich das.

laura72000  11.05.2011, 11:45
@Zwuckelle

Ja aber sie will wissen ,ob sie bereits bezahltes Geld zurückkriegt, wenn sie jetzt den Antrag nachträglich stellt. Das Gesetz ist klar, was das angeht. 

jassi05 
Fragesteller
 11.05.2011, 11:45
@Zwuckelle

Ok ich danke

Das verstehe ich jetzt nicht , wieso Kindergarten für den Sohn bezahlen, wenn er zu Hause ist?

Solange Sie zu Haus sind, kriegen Sie auch keine Betreuungskosten.

jassi05 
Fragesteller
 11.05.2011, 11:39

Ich habe meinen Sohn angemeldet und er geht ab Oktober. Deshalb fiel mir auf das ich die ganze Zeit die Elternbeiträge selber bezahle.

Danke für Ihre schnelle Antwort

laura72000  11.05.2011, 11:41
@jassi05

Was sind die Elternbeiträge? Sind das betreuungskosten? Wenn ja, hat der KiGa nicht das recht die in Rechnung zu stellen.

Zwuckelle  11.05.2011, 11:44
@laura72000

In vielen Kindergärten bezahlt man regulär den Kindergartenbeitrag, sprich die Betreuungskosten.Diese Kosten können, je nach Betreuungszeit, variieren.

laura72000  11.05.2011, 11:46
@Zwuckelle

Ja aber doch nicht, wenn es klar ist, dass das Kind erst ab nächsten Oktober den KiGa besucht. Es gibt ja noch keine betreuungszeit!

Zwuckelle  11.05.2011, 11:48
@laura72000

Für den Sohn gilt es ab Oktober.Bei der Tochter, die ja schon geht, würde es ja schon aktuell gelten.

Allerdings hätte man hier auch schon ab Tag des ersten Besuchs einen Antrag stellen müssen.